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Kriminalität: Katholischer Gemeindereferent gesteht Vergewaltigung

Kriminalität

Katholischer Gemeindereferent gesteht Vergewaltigung

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    Der Angeklagte sitzt beim Auftakt seines Prozesses im Gerichtssaal in Traunstein.
    Der Angeklagte sitzt beim Auftakt seines Prozesses im Gerichtssaal in Traunstein. Foto: Uwe Lein, dpa

    Ein katholischer Gemeindereferent hat am Landgericht Traunstein die Vergewaltigung einer jungen, psychisch kranken Frau gestanden. Er räumte am Mittwoch ein, die Frau 2018 in einem Münchner Hotel vergewaltigt zu haben. Kennengelernt hatte er sie als Jugendseelsorger einer katholischen Kirchengemeinde, als sie 16 Jahre alt war.

    "Es tut mir wahnsinnig leid", sagte der heute 37-Jährige, der sein Gesicht mit einer Schutzmaske und einer tief in die Stirn gezogenen Mütze vor den Fotografen verbarg. "Ich finde dafür einfach gar keine Worte." Der verheiratete Mann versprach, "bei allem, was mir heilig und lieb ist, dass sowas nicht noch mal vorkommt".

    Laut Anklage fesselte er die junge Frau, die damals depressiv war und Antidepressiva nahm, in dem Hotel und vergewaltigte sie brutal. Er "erklärte ihr, dass er ihr wehtun werde, um sie zu bestrafen", heißt es in der Anklage.

    Deal: Bewährungsstrafe fürs Ersparen einer Aussage vor Gericht

    Durch das Geständnis dürfte der Prozess sich deutlich abkürzen. Denn die

    Angeklagt war der Mann nicht nur wegen Vergewaltigung, sondern auch wegen des Vorwurfs des sexuellen Missbrauchs Schutzbefohlener. Er soll schon Sex mit seinem Opfer gehabt haben, als die junge Frau noch keine 18 Jahre alt und er ihr Jugendseelsorger war.

    Laut Anklage bot der Mann den Eltern damals an, sich um das Mädchen zu kümmern, das an Depressionen litt. Er soll sich regelmäßig mit der 16-Jährigen getroffen haben - im Musik-Proberaum der Kirche oder auch zu Spaziergängen. Bei diesen Treffen und unter anderem auch bei einer Ferienfreizeit soll er sie laut Anklage missbraucht haben. Als die Eltern davon erfuhren, sollen sie ihrer Tochter den Umgang mit dem Mann verboten haben.

    Das Gericht regte nun aber an, den Anklagepunkt des Missbrauchs Schutzbefohlener einzustellen. Es kam zu dem Schluss, dass "letztendlich kein Anvertrautsein bestand", das den Vorwurf des Missbrauchs Schutzbefohlener gestützt hätte. Es habe sich um einen "rein privaten Kontakt" gehandelt. Teil des Deals ist laut

    Das Urteil soll voraussichtlich am Dienstag kommender Woche fallen.

    (dpa)

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