Hessen will Straftaten mit dem Hintergrund des sogenannten Catcallings, also des sexuell anzüglichen Rufens oder Gestikulierens gegenüber Frauen, effektiver verfolgen. Dies ist laut Justizministerium Bestandteil des «Frauensicherheitspakets», das das Kabinett in Wiesbaden am kommenden Montag (25.11.) beschließen will. Catcalling soll demnach auch angeklagt werden können.
Justizminister Christian Heinz (CDU) zufolge wird die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt all dies in einer Rundverfügung an die hessischen Staatsanwaltschaften sicherstellen. Zudem werde bei der Generalstaatsanwaltschaft ein Beauftragter «als zentraler justizinterner Ansprechpartner für Fragen bei Straftaten mit Catcalling-Hintergrund zur Verfügung» stehen. Laut dem Justizministerium können bei diesen Delikten je nach Einzelfall die Straftatbestände der Beleidigung, Nötigung oder sexuellen Belästigung erfüllt sein.
«Frauen sind kein Freiwild»
Minister Heinz betonte: «Gewalt wird nicht nur körperlich, sondern auch verbal ausgeübt. Sexistische Äußerungen oder Gesten gegenüber Frauen führen oftmals dazu, dass gerade sie sich im öffentlichen Raum unsicher und eingeschüchtert fühlen.» Im Rechtsstaat Deutschland müsse aber klar sein: «Frauen sind kein Freiwild. Wir werden jede Beleidigung, Nötigung oder Straftat mit Catcalling-Hintergrund konsequent verfolgen und ahnden.»
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