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Kriminalität: Anklage gegen mutmaßlichen Geldautomaten-Sprenger

Kriminalität

Anklage gegen mutmaßlichen Geldautomaten-Sprenger

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    Ein 27-Jähriger soll an der Sprengung mehrere Geldautomaten beteiligt gewesen sein und ist deshalb angeklagt worden (Symbolbild).
    Ein 27-Jähriger soll an der Sprengung mehrere Geldautomaten beteiligt gewesen sein und ist deshalb angeklagt worden (Symbolbild). Foto: Sebastian Gollnow/dpa

    Wegen einer Serie von Geldautomaten-Sprengungen hat die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt einen 27-Jährigen angeklagt. Er soll als mutmaßlicher Angehöriger einer kriminellen Organisation aus den Niederlanden an mehreren ausgeführten und verabredeten Sprengungen zwischen Oktober 2020 und Juni 2021 in Nordrhein-Westfalen, Bayern und Hessen beteiligt gewesen sein. Dabei entstand teils hoher Schaden, Bargeld konnten die Täter den Angaben zufolge in einem Fall stehlen.

    Bei einer versuchten Sprengung im Juni 2021 im hessischen Buseck (Landkreis Gießen) wurden schließlich zwei Täter auf frischer Tat gefasst, ein Dritter konnte entkommen und tauchte unter. Dabei soll es sich um den 27-Jährigen handeln, der nach aufwendiger Fahndung im In- und Ausland im April 2024 im südhessischen Pfungstadt festgenommen wurde. Seitdem befindet er sich in Untersuchungshaft, wie die Generalstaatsanwaltschaft mitteilte.

    Der 27-Jährige ist demnach angeklagt wegen des Verdachts des Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion in drei Fällen, des gewerbsmäßigen Einbruchsdiebstahls in zwei versuchten und einem vollendeten Fall sowie wegen Verabredung zu einem Verbrechen.

    Vier Tatorte

    Die mutmaßlichen Tatorte waren demnach Dorsten (Nordrhein-Westfalen, Kreis Recklinghausen) im Oktober 2020, Goldbach (Bayern, Landkreis Aschaffenburg) im Mai 2021, Nottuln (Nordrhein-Westfalen, Kreis Coesfeld) im Juni 2021, Buseck (Hessen, Landkreis Gießen) im Juni 2021.

    In Dorsten flohen die Täter ohne Beute, in Goldbach erbeuteten sie rund 70 000 Euro und richteten rund 100 000 Euro Schaden an. In Nottuln flohen die Täter ebenfalls ohne Beute, den mit der Sprengung verursachten Schaden gibt die Generalstaatsanwaltschaft mit rund 186 000 Euro an. In Buseck kam es nicht zur Sprengung, da die Polizei rechtzeitig einschreiten konnte.

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