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Krieg in der Ukraine: Was bedeutet Russlands Ausscheiden aus dem Europarat?

Krieg in der Ukraine

Was bedeutet Russlands Ausscheiden aus dem Europarat?

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    Die Versammlung des Europarates applaudiert nach einer Schweigeminute für die Ukraine. Russland wird in Zukunft kein Mitglied des Gremiums mehr sein.
    Die Versammlung des Europarates applaudiert nach einer Schweigeminute für die Ukraine. Russland wird in Zukunft kein Mitglied des Gremiums mehr sein. Foto: Frederick Florin, AFP/dpa

    Wer vor einem russischen Gericht gewinnt, muss nicht mehr fürchten, dass die Entscheidung willkürlich von einer oberen Instanz gekippt wird. Das Aufsichtsverfahren aus Sowjetzeiten, genannt nadzor,ist weitgehend aus den Gesetzestexten verbannt worden. Dass das so ist, liegt an einer gewissen Institution, die sich dem Menschenrechtsschutz verschrieben hat: dem Europarat. Ob dem auch so bleibt, steht in den Sternen. Denn seit kurzem weht vor der Europarats-Zentrale in Straßburg eine bestimmte Flagge nicht mehr: die russische.

    Am vergangenen Mittwoch hatte der Rat für einen Ausschluss Russlands gestimmt, Putins Außenminister Sergej Lawrow gleichzeitig den Rücktritt seines Landes verkündet. Es ist die logische Konsequenz einer Isolation Russlands auf dem internationalen Parkett. Und doch ein Schritt mit dramatischen Folgen.

    Ein Rückwärtsschritt für die Verurteilung von Menschenrechtsverletzungen

    Das hat viel mit dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) zu tun, dem schärfsten Schwert des Europarats. Die Richterinnen und

    Russland hat sich um die Mitgliedschaft im Rat nicht verdient gemacht

    In Berlin hält man den Schritt dennoch für unverzichtbar. „Die Rechte russischer Bürger standen zuletzt ohnehin nur noch auf dem Papier“, sagt Knut Abraham (CDU). Der Bundestagsabgeordnete ist Delegierter in der Parlamentarischen Versammlung des Europarats. Das Verhältnis zu den russischen Kolleginnen und Kollegen hätte sich zuletzt der politischen Atmosphäre angepasst, sagt er: „Von durchaus kollegialen Kontakten hin zu erbitterter Gegnerschaft.“ Völkerrechtler Alleweldt sagt: „Irgendwann sind die Mitgliedschaftsbedingungen für einen Klub, der sich den Menschenrechten verschrieben hat, nicht mehr gegeben.“

    Es ist schon immer eine schwierige Beziehung gewesen zwischen Russland und dem Europarat. Nach dem Fall des Eisernen Vorhangs nahm die Organisation viele Ex-Sowjetstaaten auf, 1996 auch Russland. Aus dem Haus Europas wurde das Krankenhaus Europas – mit einem aufwiegelnden Intensivpatienten. In seiner fast 27-jährigen Mitgliedschaft wurde den russischen Delegierten dreimal das Stimmrecht entzogen: 2000 während des zweiten Tschetschenienkriegs, 2014 nach der Krim-Annexion und nun im Februar aufgrund des Ukraine-Kriegs. Der Kreml wiederum gab 2015 per Gesetz der russischen Verfassung Vorrang vor EGMR-Urteilen – nationales Recht vor Völkerrecht, ein juristischer Mittelfinger – und stellte 2017 die Zahlung seiner Mitgliedsbeiträge ein. Nur durch eine Satzungsänderung des Europarats blieb Russland Mitglied. „Der Europarat hat sich erpressen lassen“, sagt der Delegierte Abraham. Ein Ausschluss Russlands hatte immer wieder im Raum gestanden. „Doch aus Rücksicht vor der russischen Bevölkerung ist das nie passiert“, sagt FDP-Politikerin Alt. Nun ist es passiert. Russland verabschiedet sich von der europäischen Gerichtsbarkeit.

    Rechtlich stehen wenig Mittel zur Verfügung, Russland zu stoppen

    Um dem Europarat beitreten zu können, hatte damals Boris Jelzin ein Moratorium über die Todesstrafe erlassen. Jetzt hat Ex-Präsident Dmitri Medwedew eine Wiedereinführung ins Spiel gebracht. Straßburg will die Freilassung Nawalnys? Ein russisches Gericht verurteilte ihn nun zu neun Jahren Haft. Der EGMR fordert die Einstellung von russischen Angriffen auf die ukrainische Zivilbevölkerung? Putin bombardiert weiter.

    „Die Kriegsverbrechen, die gerade auf ukrainischem Boden geschehen, müssen umfassend dokumentiert und dann vor dem Internationalen Strafgerichtshof geahndet werden“, sagt Alt. Das Gericht in Den Haag verurteilt Einzelpersonen wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Der Chefankläger Karim Khan prüft derzeit die Aufnahme eines Verfahrens, ermittelt aber noch nicht gegen bestimmte Personen.

    Selbst wenn Putin in ferner Zukunft einmal verurteilt werden sollte: Sein Land erkennt den Internationalen Strafgerichtshof nicht an. Es müsste seinen Präsidenten nicht ausliefern. Und mit ihm scheint auch eine Rückkehr in den Europarat unmöglich. „Unter Putin ist es gänzlich ausgeschlossen, dass Russland wieder Mitglied wird“, ist Abraham überzeugt. „Gleichzeitig ist der

    Im Jahr 1967 schied schon einmal ein Mitgliedsstaat aus dem Europarat aus: Es war Griechenland, versunken in einer Militärdiktatur. 1974 trat das Land wieder bei – als junge Demokratie.

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