Die gesetzlichen Krankenkassen rechnen für das Jahr 2024 wieder mit einem finanziellen Defizit in Milliardenhöhe. Laut eines Berichts der Deutschen Presse-Agentur (dpa) geht der Spitzenverband der Krankenkassen von einer Lücke zwischen 3,5 Milliarden und 7 Milliarden Euro aus. Um dieses Loch zu stopfen, könnte man laut Gesundheitsminister Karl Lauterbach allerdings nicht auf den Fiskus hoffen. "Finanzminister Christian Lindner hat klar gemacht, dass die Steuerzuschüsse an die Gesetzliche Krankenversicherung nicht erhöht werden können", sagte Lauterbach gegenüber den Zeitungen des Redaktionsnetzwerks Deutschland (RND).
Weil der Bundesgesundheitsminister allerdings keine Leistungskürzungen vornehmen will, bleibt offenbar nur eins: Der Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung muss steigen. Was bislang zur Erhöhung der Beiträge bekannt ist, lesen Sie in diesem Artikel.
Wurde der Krankenkassenbeitrag schon 2023 erhöht?
Die Ankündigung Lauterbachs dürfte an manchen Stellen für Unmut sorgen. Immerhin ist der Zusatzbeitrag von einigen Gesetzlichen Krankenkassen bereits Anfang des Jahres 2023 angehoben worden. Wie sich der Zusatzbeitrag zum eigentlichen Beitragssatz von 14,6 Prozent verhält, haben wir in einem gesonderten Artikel erklärt. Wie den eigentlichen Krankenkassenbeitrag teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer den Zusatzbeitrag zur Hälfte. Dies ist seit 2019 geregelt.
Anfang des Jahres 2023 stieg der durchschnittliche Zusatzbeitrag von 1,30 Prozent auf 1,60 Prozent.
Wie viel Prozent steigen die Krankenkassenbeiträge im Jahr 2024?
Bei den 1,60 Prozent des Zusatzbeitrages wird es nun aber offenbar nicht bleiben. Durch das zu erwartende Defizit zwischen 3,5 und 7 Milliarden Euro ergibt sich laut des Spitzenverbands der Krankenkassen ein Anstieg des durchschnittlichen Zusatzbeitrags um 0,2 bis 0,4 Prozentpunkte.
Der Zusatzbeitrag läge im Jahr 2024 also zwischen 1,80 und 2,20 Prozent - wenngleich letzteres eher unwahrscheinlich ist, da der Bundesgesundheitsminister nicht davon ausgeht, dass das Defizit wirklich bei 7 Milliarden Euro liegen werde. Dies sagte Lauterbach ebenfalls gegenüber den Zeitungen des RND. Der Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze, die festlegt, ab wann das Einkommen eines Beschäftigten beitragsfrei wird, erteilte der Bundesgesundheitsminister eine Absage.
Beispielrechnung Krankenkassenbeiträge: So viel mehr könnten Arbeitnehmer künftig zahlen
Doch wie schlägt sich die Veränderung zukünftig auf der Lohnabrechnung nieder? Wir haben in einem Beispiel ausgerechnet, wie viel mehr an Zusatzbeiträgen auf Arbeitnehmer zukommen.
Beispielrechnung: Ein Arbeitnehmer verdient 4000 Euro. Derzeit müssen insgesamt 14,6 Prozent Krankenkassenbeitrag und 1,6 Prozent Zusatzbeitrag an gesetzliche Krankenkassen gezahlt werden. Arbeitnehmer und Arbeitgeber teilen sich diese zu 50 Prozent.
Arbeitnehmeranteil | 4000 x 7,3 % (Kassenbeitrag) | 292,00 Euro |
Zusatzbeitrag | 4000 x 0,8 % | 32,00 Euro |
Gesamt AN-Anteil | 324,00 Euro |
Neben dem Arbeitnehmer muss also auch der Arbeitgeber in unserem Beispiel 324,00 Euro für die Krankenversicherung aufbringen.
Wie verhält es sich nun, wenn der Beitrag im Jahr 2024 auf 1,8 Prozent ansteigen würde? Sowohl für Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber fielen dann 0,9 Prozent Zusatzbeitrag an.
Arbeitnehmeranteil | 4000 x 7,3 % (Kassenbeitrag) | 292,00 Euro |
Zusatzbeitrag | 4000 x 0,9 % | 36,00 Euro |
Gesamt AN-Anteil | 328,00 Euro |
Bei einer kleinen Steigerung des durchschnittlichen Krankenkassen-Zusatzbeitrags auf 1,8 Prozent müssten in unserer Beispielrechnung sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer monatlich 4 Euro mehr an die Krankenkassen zahlen.
Sollte der Zusatzbeitrag 2024 stark auf 2,2 Prozent angehoben werden, würde sich folgende Rechnung ergeben:
Arbeitnehmeranteil | 4000 x 7,3 % (Kassenbeitrag) | 292,00 Euro |
Zusatzbeitrag | 4000 x 1,1 % | 44,00 Euro |
Gesamt AN-Anteil | 336,00 Euro |
Arbeitgeber und Arbeitnehmer müssten bei einer solchen Erhöhung im Jahr 2024 monatlich mit einer Mehrbelastung von 12 Euro rechnen.
Übrigens: Auch für den Bereich Pflege hatte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach große Pläne. Was die Pflegereform 2023 gebracht hat. Während es zudem bereits ein E-Rezept gibt, welches verbindlich werden soll, soll in 2024 auch eine elektronische Patientenakte eingeführt werden.