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Krankenhaustransparenzgesetz: Patienten bekommen Einblick in Klinik-Qualität

Krankenhaustransparenzgesetz

Patienten bekommen Einblick in Klinik-Qualität

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    Kliniken müssen sich mehr Transparenz stellen.
    Kliniken müssen sich mehr Transparenz stellen. Foto: Fabian Strauch, dpa

    Welche Krankenhäuser in der Nähe bieten die Leistung an, die man braucht? Wie viele Pflegekräfte, Fachärztinnen und Fachärzte gibt es dort für diesen Bereich? Wie oft werden solche Eingriffe gemacht und wie oft ist es zu Komplikationen gekommen? Fragen wie diese stellen sich wohl die meisten Patientinnen und Patienten. Gesundheitsminister Karl Lauterbach will mit einem bundesweiten Krankenhaus-Atlas die Antworten darauf liefern. Bürgerinnen und Bürger sollen ab dem 1. April über eine Online-Plattform einen schnellen und einfachen Überblick bekommen, welche Krankenhäuser am besten für sie infrage kommen.

    „Das sind hochrelevante Informationen“, sagte der SPD-Politiker bei der Vorstellung des Kabinettsbeschlusses zum Krankenhaustransparenzgesetz am Mittwoch in Berlin. Das Gesetz soll dafür sorgen, dass den Bürgerinnen und Bürgern die Leistungsdaten der Krankenhäuser direkt zur Verfügung stehen. Lauterbach will über die Vergleichbarkeit die Qualität in den Krankenhäusern erhöhen. 

    Online-Atlast ist erster Schritt zur Krankenhausreform

    Der Online-Atlas ist ein erster Schritt auf dem Weg zur großen Krankenhausreform der Regierung, wie Lauterbach betonte. Im Zuge dessen ist aber bereits jetzt schon klar, dass Leistungen und im Zweifel ganze Krankenhäuser wegfallen. „Wir wollen, dass die Krankenhäuser überleben, die gute Qualität bringen“, sagte Lauterbach. „Aber wir wollen nicht, dass Krankenhäuser über die Runden kommen, weil sie Eingriffe machen, für die sie eigentlich schon lange nicht mehr das geeignete Personal haben und für die sie möglicherweise nie ausreichend spezialisiert gewesen sind.“

    Gesundheitsminister Karl Lauterbach will die Krankenhausreform auf den Weg bringen.
    Gesundheitsminister Karl Lauterbach will die Krankenhausreform auf den Weg bringen. Foto: Britta Pedersen, dpa

    Gleichzeitig sprach er von einer „Existenzgarantie“ für diejenigen Krankenhäuser, die für die Versorgung in der Fläche benötigt werden. Vor allem durch die geplanten Vorhaltepauschalen würden Häuser erhalten bleiben, die sonst geschlossen werden müssten: „Stand jetzt bluten die kleinen Krankenhäuser aus.“

    Dagegen warnen Kritikerinnen und Kritiker vor einer drohenden Zentralisierung. Wenn die Qualität einer Leistung auch daran festgemacht werde, wie häufig sie erbracht wird und wie viel Personal vorhanden ist, würden sich viele Patientinnen und Patienten eher für größere Krankenhäuser entscheiden, so das Argument. Die großen Kliniken würden auf Kosten der kleinen so immer weiter wachsen. Der Sozialverband Deutschland forderte deshalb zuletzt, auch Patientenbewertungen in das Transparenzregister aufzunehmen.

    Die Länder sind nicht alle begeistert

    Kritik kommt jedoch nicht nur von den Krankenhausverbänden. Lauterbach räumte ein, dass von einigen Bundesländern Einwände gegen die Veröffentlichung der Daten vorlägen. „Dass das kein Lieblingsprojekt der Länder ist, ist ganz klar.“ Eine Verzögerung für das Gesamtprojekt der Krankenhausreform erwarte er dennoch nicht – auch weil das Transparenzgesetz keine Zustimmung des Bundesrats brauche. 

    Im Zuge der großen Krankenhausreform werden medizinische Leistungen zukünftig in Leistungsgruppen unterteilt. Für jede dieser Gruppen soll es bundesweit einheitliche Qualitätsstandards geben, die über den Online-Atlas verglichen werden können. Die Bundesländer verteilen die Leistungsgruppen dann auf die Krankenhäuser. Ziel ist es, dass Krankenhäuser nur noch die Behandlungen anbieten, für die sie das entsprechende Personal und die geeignete Technik haben. Lauterbachs Gesetzentwurf geht jetzt in den Bundestag, der sich am 21. September in erster Lesung mit dem Vorhaben befassen will. Änderungen sind im weiteren Verfahren durchaus noch möglich.

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