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Krankenhausreform: Bund und Länder einigen sich auf Eckpunkte

Krankenhäuser

Bund und Länder einigen sich auf Eckpunkte für Krankenhausreform

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    Die Bund-Länder-Runde hat sich auf Eckpunkte einer Krankenhausreform geeinigt.
    Die Bund-Länder-Runde hat sich auf Eckpunkte einer Krankenhausreform geeinigt. Foto: Jörg Carstensen, dpa

    Bund und Länder haben sich gegen den Willen Bayerns auf Eckpunkte einer Krankenhausreform geeinigt. Ein entsprechendes Gesetz soll über den Sommer hinweg verfasst werden und nach Beratungen in Bundestag und Bundesrat Anfang 2024 in Kraft treten. Ziel ist es, das marode Krankenhauswesen in Deutschland auf finanziell gesunde Beine zu stellen und die Behandlungsqualität zu verbessern.

    Beide Seiten räumten nach mehrstündigen Beratungen am Montag in Berlin zwei wesentliche Streitpunkte ab: Die Zuständigkeit für die Krankenhausplanung verbleibt bei den Ländern. Die Datenerhebung zur Qualitätssicherung, gegen die sich einige Länder gewehrt hatten, übernimmt komplett der Bund. Bayern stimmte gegen den Beschluss, Schleswig-Holstein enthielt sich. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach zeigte sich hochzufrieden. „Mit dieser Einigung ist zu erwarten, dass das Gesetz zum 1. Januar 2024 in Kraft treten kann“, sagte der SPD-Politiker.

    Ob tatsächlich Grund zu so viel Optimismus besteht, bleibt abzuwarten. Aus den Eckpunkten muss erst einmal ein Gesetzentwurf werden. Dieser wiederum geht in den Bundestag und könnte dort noch einige Änderungen erfahren. In dem unserer Redaktion vorliegenden Beschlusspapier heißt es denn auch: „Alle nachfolgenden Eckpunkte stehen unter dem ausdrücklichen Vorbehalt einer zukünftigen finalen Gesamteinigung zwischen Bund und Ländern über die Grundstruktur einer Krankenhausreform.“ Lauterbach räumte ein: „Bis die Reform wirklich wirkt, werden noch viele Kliniken in die Insolvenz gehen.“

    Krankenhäuser werden in Leistungsstufen eingeteilt

    Nachdem die Kosten im Krankenhauswesen über die Jahre jedoch immer höher wurden und mit ihnen auch der Frust bei Patienten und Patientinnen sowie beim Pflegepersonal anwuchs, ist die Einigung auf Eckpunkte jedoch ein erster Schritt hin zur Besserung. Wesentlicher Bestandteil der Reform ist die Zuordnung von Leistungsstufen (Level) an die einzelnen Krankenhäuser.

    In Zukunft soll nicht mehr jede Klinik alle möglichen Leistungen anbieten, sondern nur noch einen genau definierten Aufgabenkatalog. So soll es einerseits eine Basisversorgung und andererseits Fachkliniken geben, „die sich auf die Behandlung einer oder mehrerer bestimmter Erkrankungen oder Krankheitsgruppen spezialisiert haben“. Kritiker fürchten, dass es in der Folge gerade auf dem Land zu längeren Fahrtzeiten kommt. Auch da muss allerdings abgewartet werden, ob das wirklich so eintritt. Der genaue Katalog der Leistungen soll erst noch erarbeitet werden, die Länder können außerdem Ausnahmen von der Regel beschließen.

    Wie kommt der Bund an die Krankenhaus-Daten?

    Für die Kriterien, nach denen sich die Zuordnung der Kliniken zu Leveln richtet, müssen Daten erhoben werden. Lauterbach hatte sich hier eine Teamarbeit gewünscht, die Länder blockten jedoch ab. Sie fürchten, dass der Bund über die Erhebung von Qualitätskriterien zu viel Einfluss bekommt und am Ende die Kontrolle über die Krankenhausplanung an sich zieht. Das Thema wurde dem Bundesgesundheitsminister zufolge beim Bund-Länder-Treffen in Berlin gar nicht mehr auf die Tagesordnung gesetzt. „Wir holen diese Informationen von den Krankenhäusern selbst ein“, erklärte der Minister – ließ aber offen, wie genau das umgesetzt werden soll.

    In den nächsten Wochen soll nun eine Arbeitsgruppe den Gesetzentwurf schreiben. Seitens der Länder sind Hamburg, Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen und Mecklenburg-Vorpommern daran beteiligt. Hamburgs Gesundheitssenatorin Melanie Schlotzhauer zeigte sich zuversichtlich, dass die Reform dazu führen werde, „dass wir Stress rausnehmen aus dem System und das Hamsterrad ein wenig reduzieren.“

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