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Kommunalwahl: Kommunalwahlen 2024 in BW heue: Wahlbenachrichtigung verloren - was tun?

Kommunalwahl

Kommunalwahlen 2024 in BW heue: Wahlbenachrichtigung verloren - was tun?

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    Ist die Wahlbenachrichtigung weg, ist die Sorge groß. Doch darf man ohne sie bei den Kommunalwahlen 2024 in BW überhaupt wählen?
    Ist die Wahlbenachrichtigung weg, ist die Sorge groß. Doch darf man ohne sie bei den Kommunalwahlen 2024 in BW überhaupt wählen? Foto: Marijan Murat, picture alliance/dpa

    Ein spannendes Wahljahr steht in Deutschland wieder bevor: In Sachsen, Thüringen und Brandenburg werden neue Landtage gewählt. Die Organe der Europäischen Union werden ebenfalls neu besetzt. Und in ganz Baden-Württemberg werden die Kommunalvertretungen gewählt.

    Bei den Kommunalwahlen 2024 werden am 9. Juni 2024 die Mitglieder der Gemeinderäte und der Kreistage gewählt. Außerdem gibt es für den Stuttgarter Umkreis noch die Wahl der Regionalverwaltung

    Die ersten Wahlbenachrichtigungen wurden in Baden-Württemberg bereits verschickt. Doch was passiert eigentlich, wenn man diese verliert? Darf man dann noch wählen?

    Kommunalwahlen 2024 in BW: Wahlbenachrichtigung verloren - kann ich heute noch wählen?

    Die simple Antwort ist: ja. Wer seine Wahlbenachrichtigung nicht mehr findet, der verliert nicht automatisch sein Wahlrecht.

    Wie die Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg (lpb) auf ihrer Website zur Kommunalwahl schreibt, sollen Wahlberechtige, die die Wahlbenachrichtigung verloren haben, mit Reisepass oder Personalausweis zu den Öffnungszeiten am Tag der Kommunalwahlen 2024 in BW in das entsprechende Wahllokal gehen. Dort gibt es im Normalfall eine Liste mit den eingetragenen Wählerinnen und Wählern, die im betreffenden Wahllokal wählen sollen.

    Falls Sie nicht mehr wissen, in welches Wahllokal Sie gehen müssen, wenden Sie sich einfach an das zuständige Wahlamt. Dieses gibt dann Auskunft darüber, in welches Lokal Sie am Wahltag gehen sollen.

    Kommunalwahlen 2024 in BW: Keine Wahlbenachrichtigung erhalten - was nun?

    Wer überhaupt keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber wahlberechtigt ist, sollte sich mit seiner Gemeinde in Verbindung setzen. Laut der lpb werde die Wahlbenachrichtigungen spätestens 21 Tage vor der Wahl per Post versandt.

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