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Kommentar : Es ist an der Zeit, das Arbeitszeitgesetz zu ändern

Kommentar

Es ist an der Zeit, das Arbeitszeitgesetz zu ändern

Stefan Lange
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    Prinzipiell hat der Arbeitgeber Anspruch darauf, zu erfahren, von wann bis wann ein Arbeitnehmer arbeitet - auch im Homeoffice.
    Prinzipiell hat der Arbeitgeber Anspruch darauf, zu erfahren, von wann bis wann ein Arbeitnehmer arbeitet - auch im Homeoffice. Foto: Zacharie Scheurer, dpa

    Und da ist es wieder, das Thema Arbeitszeitflexibilisierung. Einige Regierungen hatten es in der Vergangenheit schon auf dem Tisch, für Arbeitsgeberverbände und Gewerkschaften steht es ständig ganz oben auf der Tagesordnung. Der Blick in die Protokolle zeigt dabei: Es gab von jeder Seite bereits mal solche, mal solche Appelle. So forderten beispielsweise Arbeitgebervertreter sowohl ein starres Festhalten am Acht-Stunden-Tag als auch dessen Aufweichung. Das Argumentations-Durcheinander mag dazu verführen, die Arbeitszeit als ein Sommerlochthema abzutun. Aber richtig wäre es, endlich zu einer neuen Regelung zu kommen und die Debatte zu beenden. Die Regelung, wie wir sie heute kennen, ist bereits 30 Jahre alt. Es wird aber nicht nur deswegen Zeit, dass sich etwas ändert.

    Die Corona-Pandemie eröffnete einen anderen Blick auf das Arbeiten von zuhause aus. Homeoffice hat sich in bestimmten Branchen mittlerweile bewährt und den Weg zu mehr Flexibilisierung bereitet – weg von einer starren Acht-Stunden-Regelung, aber unter Beibehaltung der wöchentlichen Höchstarbeitszeit. Drei Stunden Arbeiten, zwischendurch das Kind von der Kita abholen und dann später noch mal an den Computer – das ist vielfach gängige Praxis und für manchen Voraussetzung, überhaupt bei einem Arbeitgeber anzuheuern.

    Nicht jeder kann im Homeoffice arbeiten

    Andererseits gibt es viele Tätigkeiten, bei denen das nicht funktioniert. Flexibilität ist zudem nicht immer nur eine Lust. Sie wird zur Last, wenn Planbarkeit wegfällt und sie als Alibi dient, um vor allem Teilzeitkräfte – und da wiederum meist die Frauen – auszunutzen. Ein Acht-Stunden-Tag macht deshalb Sinn, weil ab der neunten Stunde die Erschöpfung überproportional zunimmt.

    Eine neue Arbeitszeitregelung, die alle Seiten zu hundert Prozent zufriedenstellt, wird es angesichts unterschiedlicher Interessenlagen nicht geben, es braucht einen Kompromiss. Der könnte in einer Runde erarbeitet werden, für die es in der Arbeitswelt bereits ein Vorbild gibt: Es ist die Mindestlohnkommission, die ihre Ergebnisse regelmäßig überprüft und neuen Entwicklungen anpasst.

    Die Ampel sollte noch vor der nächsten Bundestagswahl den Startschuss geben, denn weiteren Aufschub duldet das Thema nicht. Dafür bräuchte es allerdings saubere Grundlagen, eine wäre die Regelung der Arbeitszeiterfassung, auf die Arbeitgeber und Arbeitnehmer sehnlichst warten. Das zuständige Arbeitsministerium legte dazu im April 2023 einen Vorschlag vor. Er wird nach Auskunft des Hauses auch mehr als ein Jahr danach immer noch „regierungsintern beraten“.

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    1 Kommentar
    Nicola Leitenstorfer

    "weg von einer starren Acht-Stunden-Regelung" Die es in Wirklichkeit nicht gibt. Ein Blick in das ArbZG könnte helfen. "Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden." Man darf also auch zehn Stunden arbeiten. Die 8 Stunden beziehen sich auf ALLE Werktage, auch den Samstag. Danach beträgt die durchschnittliche Arbeitszeit 48h pro Woche. Wer eine 5 Tage Woche hat kann also jeden Tag 9,6h nach dem Gesetz arbeiten, ohne dass die 8 Stunden Regel verletzt wird. Nun sich Tarifverträge natürlich immer besser. Das ist aber Verhandlungssache der Tarifparteien. Ein Eingriff in die Tarifautonomie wäre fatal, wie der Mindestlohn beweist. Er wird von Linken zum Spielball im Wahlkampf instrumentalisiert.

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