Der geplante fraktionsübergreifende Antrag für ein Parteiverbotsverfahren gegen die AfD ist der falsche Weg, um auf die Wahlerfolge der in Teilen rechtsextremen Partei zu reagieren. Mit dem jüngsten Tumult im Erfurter Landtag hat sich die extremistische Thüringer AfD erneut entlarvt, dass sie die parlamentarische Demokratie destruktiv zersetzen will. Doch mit ihrem unwürdigen Krawall ist sie am deutschen Recht in Form des Landesverfassungsgerichts gescheitert.
Die anderen Parteien müssen unzufriedene Wähler viel ernster nehmen
Der Scharfmacher Björn Höcke wurde mehr als einmal wegen rechtsextremen Verhaltens verurteilt, ein Verfahren wegen Volksverhetzung läuft. Es ist richtig, gegen die AfD juristisch vorzugehen, wo sie geltendes Recht verletzt. Das Recht ist stärker als seine Verletzungen durch AfD-Politiker.
Doch ein Antrag auf ein bundesweites Verbot der AfD hat vor dem Gesetz keine Chance auf Erfolg. Er wäre Ausweis der Hilflosigkeit. Der Nährboden der Unzufriedenheit, aus dem die AfD ihre Kraft saugt, rührt zum erheblichen Teil aus Misserfolgen der aktuellen wie früheren Regierungspolitik. Viele Wähler der AfD fühlen sich dabei als Verlierer. Die anderen Parteien müssen diese Menschen ernst nehmen und auch ihnen klare Politikangebote machen. So funktioniert demokratischer Wettbewerb.
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