Startseite
Icon Pfeil nach unten
Politik
Icon Pfeil nach unten

Kommentar: Stiftungsförderung: AfD-nahe Stiftung kann ausgeschlossen werden

Kommentar

Stiftungsförderung: AfD-nahe Stiftung kann ausgeschlossen werden

Rudi Wais
    • |
    Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.
    Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Foto: Uli Deck, dpa

    Zu hohe Gehälter, zu wenig Kontrolle, zu viele Versorgungsposten für ehemalige Minister und Abgeordnete: Die politischen Stiftungen in Deutschland haben nicht gerade den besten Ruf, obwohl sie in vielen Ländern der Welt demokratische Pionierarbeit leisten. Ihnen den Geldhahn zuzudrehen, hieße auch, die politische Bildung, die Förderung des akademischen Nachwuchses und die Oppositionsbewegungen gegen autoritäre Regime zu schwächen, die oft eng mit den fünf großen deutschen

    Ausschluss der AfD-nahen Desiderius-Erasmus-Stiftung aus Förderung rechtlich möglich

    Ein eigenes Gesetz, das ihre Finanzierung sauber regelt, ist trotzdem überfällig – zu groß ist der Graubereich hier bislang. Ob davon am Ende auch die Desiderius-Erasmus-Stiftung der AfD profitiert, hat das Bundesverfassungsgericht allerdings offengelassen. Das ist jetzt, vermutlich bis zur nächsten Klage, erst einmal Sache des Gesetzgebers. Rein juristisch betrachtet wäre ihr Ausschluss aus der Förderung möglich – zum Beispiel, wenn er mit fehlender Verfassungstreue begründet werden kann. 

    Rein politisch betrachtet gehört die AfD-Stiftung ohnehin nicht in eine Reihe mit Adenauer-, Ebert-, Seidel-, Naumann- und Böll-Stiftung. Dass sie die russische Opposition oder die noch fragilen demokratischen Kräfte in Moldawien unterstützt, ist so unwahrscheinlich wie ein Sinneswandel bei Wladimir Putin. 

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare
    Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden