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Kommentar: Mutterschutz nach Fehlgeburt kann kommen: gemeinsam gegen ein Tabu

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Mutterschutz nach Fehlgeburt kann kommen: gemeinsam gegen ein Tabu

Christina Heller-Beschnitt
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    Wer in der frühen Schwangerschaft sein Kind verliert, fühlt sich oft allein. Und wird wenig geschützt.
    Wer in der frühen Schwangerschaft sein Kind verliert, fühlt sich oft allein. Und wird wenig geschützt. Foto: Bastian Hörmann

    Über Fehlgeburten – gerade im Laufe der frühen Schwangerschaft – spricht kaum eine Frau. Dabei verliert nach Schätzungen von Gynäkologen jede zehnte bis fünfte Schwangere ihr Kind in den ersten Wochen. Ein Schock für die werdenden Eltern. Häufig ein Grund zum Trauern. Doch den Raum und die Zeit, sich körperlich und seelisch von diesem Verlust zu erholen, hatten Frauen bisher nicht. Nach einer Fehlgeburt gibt es keinen Mutterschutz. Stattdessen heißt es: zurück an die Arbeit. Es sei denn, der Arzt ist wohlwollend und schreibt die Frau krank. Aber das soll sich ändern. Verliert eine Frau ihr Kind nach der 13. Schwangerschaftswoche, soll auch sie künftig in Mutterschutz gehen können. Eine dreifach gute Nachricht.

    Wichtiges Zeichen für Frauen: Der Mutterschutz nach einer Fehlgeburt nimmt Betroffene in ihrem Leid ernst

    Einmal natürlich für all die Frauen, die Zeit bekommen, ihren Verlust zu verarbeiten. Die sich nun ernst genommen fühlen können in ihrem Schmerz. Dann für die Familienpolitik insgesamt, denn in den vergangenen Jahren hat sich auf dem Politikfeld wenig bewegt. Und drittens für die politische Zusammenarbeit. Denn dem Antrag zur Änderung des Mutterschutzes aus der Unionsfraktion haben – zumindest im Familienausschuss – alle Parteien zugestimmt. Das zeigt: Ein Miteinander, ein Kompromiss zum Wohl von Betroffenen ist nach wie vor möglich.

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