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Kommentar: Ladenschluss: Wo das Gesetz an Grenzen gerät

Kommentar

Ladenschluss: Wo das Gesetz an Grenzen gerät

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    Einkaufen in Bayern: Das Land diskutiert wieder einmal über den Ladenschluss.
    Einkaufen in Bayern: Das Land diskutiert wieder einmal über den Ladenschluss. Foto: Klaus Rainer Krieger

    Nun kann man natürlich darüber spotten, dass ausgerechnet die so oft auf ihre Eigenständigkeit pochenden Bayern als Letzte an einem Bundesgesetz zum Ladenschluss festhalten, weil sie selbst nichts zuwege gebracht haben. Man kann auch schmunzeln darüber, dass überhaupt ein Gesetz regeln muss, wann Bäcker, Blumenhändler oder Bekleidungshäuser aufsperren dürfen. Oder man stellt einfach fest: Gesetze sind dazu da, um Schwächere vor den Stärkeren zu schützen.

    Wer die Schwachen sind im wirtschaftlich unter Druck stehenden Handel, das ist klar: Es sind die Beschäftigten, es sind die kleinen inhabergeführten Geschäfte. Sie müssen bewahrt werden vor immer ruinöseren Öffnungszeiten, die nur wenige Kunden bringen. Schon jetzt nutzen viele Geschäfte den Rahmen nicht aus, der ihnen möglich wäre. Wozu auch? Rund um die Uhr einkaufen kann König Kunde im Internet. Im Laden sucht er etwas anderes: das besondere Erlebnis, die spezielle Beratung. Das lässt sich per Gesetz nicht regeln. Dieses muss zwar zweifellos Raum lassen für kreative Angebote. Wer aber glaubt, dass mit erweiterten Öffnungszeiten allein darbende Innenstädte und unterversorgte Landstriche gerettet werden, der täuscht sich. 

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