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Kommentar: Keine Flucht vor der Verantwortung bei der Corona-Politik

Kommentar

Keine Flucht vor der Verantwortung bei der Corona-Politik

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    Die Corona-Regeln für Herbst und Winter haben Bund und Länder kürzlich ausgehandelt. Letztere müssen vielleicht nachjustieren. Die wollen das aber am liebsten vermeiden.
    Die Corona-Regeln für Herbst und Winter haben Bund und Länder kürzlich ausgehandelt. Letztere müssen vielleicht nachjustieren. Die wollen das aber am liebsten vermeiden. Foto: Robert Michael, dpa (Archivbild)

    Bei den neuen Corona-Regeln für Herbst und Winter führen Bund und Länder wieder das alte Spiel auf. Es ist bekannt unter dem Titel Schwarzer Peter. Denn es ging in den vergangenen Wochen der Forderungen und des Streits weniger um die richtige Antwort auf die Pandemie im dritten Jahr, sondern stärker darum, wer in der nächsten Corona-Welle wieder strengere Einschränkungen verhängen muss. Und wer es dann den Wählern verkauft.

    Dem Boten wurde in der Antike und im Mittelalter bekanntlich der Kopf abgeschlagen. Sowohl die Ministerpräsidenten als auch die Ampel-Regierung möchten vermeiden, in der Wählergunst einen Kopf kürzer gemacht zu werden. Misslich für die Länder ist, dass sie bei der Seuchenpolitik den Kürzeren gezogen haben, um im Sprachbild zu bleiben. Der Bund begnügt sich mit minimalen Vorgaben für die gesamte Republik, wenn es schlimmer wird, müssen die Länder selbstständig gegenhalten. Die Ampel verschiebt damit ihre Uneinigkeit beim Kampf gegen das Virus auf die darunterliegende Ebene.

    Die Länder haben eine eigene Staatlichkeit, Regierungen, Parlamente

    Die Rufe der Länder nach Vorgaben aus Berlin sind unangebracht. Sie verfügen über eine eigene Staatlichkeit. In den Landtagen sitzen gewählte Abgeordnete. Jedes Land wird regiert von einem Regierungschef samt seiner Ministerriege. Die Steuerzahler leisten sich diesen Föderalismus, der der historischen Tradition Deutschlands entspricht. Dass die sonst auf ihre Eigenständigkeit pochenden Landesregierungen die Verantwortung scheuen, wird diesem Anspruch nicht gerecht.

    Warum sollen Landtage keine juristisch haltbare Definition beschließen können, ab wann den Krankenhäusern die Überlastung droht? Kriterien wie Inzidenz, Zahl der Intensivpatienten, R-Wert und Personalstärke in den Kliniken werden erhoben. Natürlich ist es kein Vergnügen, den Leuten in Kneipen, Klubs und Kinos wieder für drinnen eine Maske vorzuschreiben, nachdem die Devise trotz Sommerwelle lautete „wir lassen Corona laufen“. Aber diese Verantwortung müssen die gewählten Volksvertreter in Bayern, Baden-Württemberg, Sachsen, Niedersachsen und andernorts annehmen und tragen, wenn es die Situation erfordert. Sonst könnte man sich den Föderalismus sparen.

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