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Kommentar: Geschlechter-Gesetz mit Schwächen

Kommentar

Geschlechter-Gesetz mit Schwächen

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    Biologische Elemente von Mann und Frau in einem Körper: das Symbol für Intersexualität.
    Biologische Elemente von Mann und Frau in einem Körper: das Symbol für Intersexualität. Foto: Imago

    Dass sogar die Ampel-Regierung selbst einen Missbrauch des von ihr geplanten Selbstbestimmungsgesetzes für möglich hält, verrät sie dadurch, dass sie es in einigen denkwürdigen Punkten einschränkt. Wenn etwa der Verteidigungsfall eintritt, sollen Männer sich nicht durch eine Änderung des Geschlechtseintrags der Einberufung entziehen können. Und auch in Bezug auf Sport, Wettkämpfe, Umkleideräume, den Strafvollzug oder Quotenregelungen in Unternehmen gibt es Klarstellungen und Sonderregelungen. 

    Veraltetes "Transsexuellengesetz": Gut, dass entwürdigende Verfahren enden

    Im Grundsatz aber soll gelten: Jede und jeder kann Geschlechtseintrag und Vornamen nach Belieben selbst bestimmen und jährlich wechseln. Für die Menschen, die sich im falschen Körper gefangen fühlen oder sich im Schema von weiblich und männlich nicht eindeutig verorten können, ist das gut und richtig. Entwürdigende Gerichtsverfahren mit peinlichen Befragungen nach dem veralteten "Transsexuellengesetz" gehören dann der Vergangenheit an. Die brisante Frage ist aber, wie viele Versuche es wirklich geben wird, das Gesetz in unlauterer Absicht oder aus einem zweifelhaften Verständnis von "Spaß" heraus zu missbrauchen. 

    Konflikte sind mit dem neuen Gesetz programmiert

    In Schottland brachte die Debatte um ein vermeintlich fortschrittliches Selbstidentifikationsgesetz kürzlich sogar eine Regierungschefin zu Fall. Dort hatte der Fall einer Trans-Frau in einem Frauengefängnis, die zuvor als Mann Frauen vergewaltigt hatte, für einen Sturm der Entrüstung gesorgt. Kriminelle, die aus Kalkül mal eben das amtliche Geschlecht wechseln? Sittenstrolche, die sich per Eintrag als Frau Zugang zur Damensauna verschaffen? Das ist künftig nicht auszuschließen, wenn es auch nicht die Regel sein dürfte. Und die Regierung versucht, sich in solchen Grenz-, Missbrauchs- und Streitfällen aus der Verantwortung zu stehlen, indem sie etwa auf das Hausrecht der jeweiligen Einrichtung verweist. Im Zweifel sollen also Sportverbände, Bademeisterinnen oder Mitarbeiterinnen von Frauenhäusern entscheiden, wer wo hineindarf. Konflikte, in denen es um den Vorwurf der Diskriminierung geht, sind programmiert.

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