Auch die letzte Instanz ist nicht über jeden Zweifel erhaben. Mit der Korrektur des neuen Wahlrechts beseitigt das Bundesverfassungsgericht zwar einen von zwei schweren Konstruktionsfehlern der Ampelparteien, nämlich die drohende bundespolitische Entmündigung der CSU, die theoretisch zwar alle Direktmandate in Bayern hätte gewinnen können, unter bestimmten Bedingungen aber trotzdem nicht mehr im Bundestag vertreten gewesen wäre. Gleichzeitig allerdings lässt Karlsruhe eine Regelung passieren, mit der die Politik weiter an Bodenhaftung verlieren wird: Ein Kandidat, der seinen Wahlkreis gewinnt, kann sich in Zukunft nicht mehr sicher sein, dass er danach auch im Bundestag sitzen wird.
Welche Auswirkungen das hat, lässt sich bisher erst erahnen. Ob eine neue Umgehungsstraße gebaut werden soll, ein Unternehmen um seine Zukunft kämpft oder einem Bahnhof die Schließung droht: Für viele Menschen sind die direkt gewählten Bundestagsabgeordneten heute bei Problemen die ersten Ansprechpartner. Das Gefühl, in Berlin gut vertreten zu sein, dort buchstäblich eine Stimme zu haben, schafft Vertrauen in und Akzeptanz für die Politik. Kein Wunder: Ein mit der Erststimme direkt gewählter Abgeordneter ist seiner Region natürlich stärker verpflichtet als jemand, der über die Liste seiner Partei ins Parlament einzieht.
Geschickte Strippenzieher sind im Vorteil
Im Bemühen, den Bundestag mit seinen Dutzenden von Überhang- und Ausgleichsmandaten zu verkleinern, haben die Ampelparteien dieses bewährte Prinzip nun mit dem Segen des Verfassungsgerichtes ausgehebelt und die Erststimme entwertet. Eine weitere Entfremdung zwischen Wählern und Gewählten ist damit vorgezeichnet. Wenn ein gewonnener Wahlkreis keine Garantie mehr für ein Mandat im Parlament ist, werden die aussichtsreichen Plätze auf den Landeslisten der Parteien noch umkämpfter sein. Diese Plätze aber erobern Kandidaten oder Kandidatinnen nicht mit Präsenz und Bürgernähe, sondern mit einer möglichst guten Vernetzung in der jeweiligen Partei. Eine solche Funktionärsdemokratie begünstigt tendenziell die geschicktesten Strippenzieher und ist damit so ziemlich das Gegenteil einer lebendigen Demokratie, wie sie sich die Väter des Grundgesetzes gewünscht haben dürften.
Über eine wachsende Politikverdrossenheit und niedrige Wahlbeteiligungen sollte sich also kein Politiker der Ampelparteien mehr beschweren – diese Kollateralschäden sind in ihrem Wahlrecht quasi mit angelegt. Anstatt eine Reform, die über mehrere Legislaturperioden halten und wirken soll, im parteiübergreifenden Konsens zu entscheiden, hat die Koalition ihr Wahlrecht mit der Brechstange durchgesetzt. Eine besorgniserregende Entwicklung: Wenn das Ego-Denken der Ampelparteien Schule macht, wird über kurz oder lang jede neue Koalition versuchen, das Wahlrecht nach ihrem Gusto zu verändern. Motto: Wahlfragen sind Machtfragen, und wer die Macht hat, entscheidet, wie gewählt wird.
Warum keine größeren Wahlkreise?
Ja, die Materie ist kompliziert, und die CSU hat sich anderen Lösungen lange verweigert – Möglichkeiten, den Bundestag zu verkleinern, hätte es allerdings auch andere gegeben, etwa durch das Vergrößern von Wahlkreisen. So aber ist der Preis, den Deutschland für die Reform zahlt, hoch: Je nach Wahlergebnis kann es künftig Regionen von der Größe zweier Landkreise geben, die überhaupt keinen Abgeordneten mehr in Berlin haben – weil der Direktkandidat nicht zum Zug kommt und die Listenkandidaten der anderen Parteien auf den jeweiligen Landeslisten zu weit hinten platziert sind.
Mit der Verfassung mag das vereinbar sein. Politisch klug ist es nicht.
"Ein mit der Erststimme direkt gewählter Abgeordneter ist seiner Region natürlich stärker verpflichtet als jemand, der über die Liste seiner Partei ins Parlament einzieht." Diese Verunglimpfung von Listenkandidaten ist eine bodenlose Frechheit! Während sich viele der Bayrischen Ampelabgeordneten für die Region abrackern machen sich Besenstielkandidaten wie Scheuer einen faulen Lenz und grinsen dumdreist in die Kamera wenn ihre Fehler den Steuerzahler Milliarden kosten. Die Groko bzw die Union hätte 20 Jahre gehabt eine saubere Lösung zu formulieren die die Direktmandate und das Verhältniswahlrecht in Einklang bringen würde - größere Wahlkreise wollte aber vor allem die CSU nicht. Nun werden einige Wahlkreise gar keinen Direktkandidaten mehr bekommen. Danke dafür liebe Union!
Ihre Demokratiefeindlichkeit spricht Bände, Herr Wais! Noch deutlicher können Sie gar nicht aufzeigen, dass Sie hier nur für Ihre CSU schreiben. Denn gerade diese CSU hat stets nur ihre eigenen Machtinteressen gesehen, die Interessen des Landes bezüglich der Zahl der Abgeordneten war der CSU noch nie wichtig. Ihre Märchen von den Direktkandidaten und deren angebliche stärkere Verpflichtung für die Region haben einen langen Bart. Denn Entscheidungen trifft das gesamte Parlament, und nicht ein Direktkandidat! Aber Sie dürfen mir gerne mal auflisten, welche "Erfolge" dem Augsburger Direktkandidaten Volker Ullrich - den ich durchaus schätze -zuzuschreiben sind. Das Bundesverfassungsgericht hat eine wirklich demokratiefreundliche Entscheidung getroffen, was natürlich ein Anhänger der CSU anders sehen kann.
Sie übernehmen in Ihrem Kommentarmehr oder weniger kritiklos den aktuellen CSU-Sprech. Politikverdrossenheit entsteht meiner Meinung nach vor allem dadurch, dass Politiker falsche Versprechungen machen. Oder wenn sie öffentlichkeitswirksam Forderungen aufstellen, von denen sie genau wissen, dass sie nicht umsetzbar sind. Aktuelles Beispiel ist die CDU-Forderung nach Aussetzung von Bürgergeldzahlungen unter bestimmten Voraussetzungen. Die CSU ist in den vergangenen Jahren nicht müde geworden, alle Bestrebungen für eine Verkleinerung des Bundestages zu torpedieren. Alle ernstzunehmenden Konsensvorschläge wurden von München vom Tisch gewischt. Nun wird der Bundestag um 100 Sitze kleiner - und das ist GUT SO!
War nicht der Gegenvorschlag der CDU/CSU derart das sie stark bevorzugt worden wären? Und führen nicht die ausufernden Kosten eines immer weiter aufgeblähten Parlaments erst recht zur Politikverdrossenheit? Es wären viele Jahre Zeit gewesen sich zusammenzusetzen und einen ausgewogenenen Entwurf auszuarbeiten aber offenbar bestand daran kein Interesse da er immer dazu geführt hätte das einige Abgeordnete (haupsächlich CDU/CSU) ihr Direktmandat verlieren. Und das die neue Regelung, abgesehen vom Grundmandat, als gut befunden wurden zeigt ja das der Entwurf der Ampel zwar nicht perfekt aber auf dem richtigen Weg ist
Das hier wären übrigens die Auswirkungen des Vorschlags zum Grabenwahlrecht von Herrn Merz von 2022 https://www.reddit.com/media?url=https%3A%2F%2Fi.redd.it%2F2f8xuettifca1.jpg
"Ja, die Materie ist kompliziert, und die CSU hat sich anderen Lösungen lange verweigert – Möglichkeiten, den Bundestag zu verkleinern, hätte es allerdings auch andere gegeben, etwa durch das Vergrößern von Wahlkreisen." Immerhin räumen Sie das ein. Und auch der Vergrößerung der Wahlkreise hat sich die CSU meines Wissens verschlossen. Im Übrigen - Sie tun gerade so als ob der Wahlkreissieger die Interessen der Wähler des ganzen Wahlkreises vertreten würde. Tatsächlich kann aber auch ein Kandidat Wahlkreissieger werden, der nur ein Drittel oder gar noch weniger Prozentpunkte und damit Wähler für sich gewinnen konnte. Das sind dann ggf. auch 66% nicht vertreten. Herr Ullrich habe ich übrigens mal angeschrieben und keinerlei Antwort erhalten. Auf solche Direktkandidaten kann ich verzichten.
Dann hat wohl die USA besonders viel Bodenhaftung, denn dort werden Repräsentantenhaus, Senat und Präsident ausschließlich nach Wahlkreisen bzw. Bundesstaaten gewählt. Das führt dann zu solchen Stilblüten, dass Donald Trump mit deutlich weniger absoluten Stimmen als seine Herausforderin Präsident werden konnte. Ok zugegeben, die Parteienlandschaft ist überschaubar. Man kann nur zwischen Esel und Elefant wählen, alles andere Kleinvieh fällt bei diesem Wahlsystem unter den Tisch.
Das Wahlsystem schreibt das Grundgesetz nicht vor, sodass der Gesetzgeber diesbezüglich einen weiten Gestaltungsspielraum besitzt. (Wikipedia) « ↵↵ » Wie unterschiedlich es ausgestaltet sein kann, zeigt ein Blick zu unserem westlichen Nachbarn: In Frankreich gibt es keine Listenmandate, sondern es werden für die Wahl zur Nationalversammlung 577 Wahlkreise gebildet, in denen nach dem romanischen Mehrheitswahlrecht in zwei Wahlgängen jeweils ein Abgeordneter gewählt wird. – Bei diesem Wahlsystem könnte vermutlich eine Ricarda Lang kein Abgeordnetenmandat bekommen. Allerdings konnte man in Frankreich durch Bildung von Allianzen im zweiten Wahlgang Le Pens totalen Triumph verhindern. « ↵↵ » @John De Vine: Habe mir jetzt den Merz-Vorschlag von 2022 im TAGESSPIEGEL angesehen. Ich finde gut, dass er nur 598 Bundestagsabgeordnete vorsieht. (Hoffentlich vergisst Merz nicht, hier eine entsprechende Änderungsabsicht ins nächste CDU-Wahlprogramm aufzunehmen.)
Da sieht man welch Geistes Kind Sie sind: Das Wahlsystem das einseitig Ihre Partei bevorzugt ist super, gell?
Der Bundestag ist laut Wikipedia das größte frei gewählte Parlament der Welt. Die CSU kann gerne mit der Forderung in den nächsten Wahlkampf gehen, dass sie sich dafür einsetzen wird den Bundestag wieder um mind. 100 Abgeordnete zu vergrößern, wenn sie an der Macht ist. Sie können auch gerne die Wahlkreise vergrößern. Nachdem das Dinge sind, die nicht gut ankommen, werden sie die Füße schön stillhalten. Die Drecksarbeit haben andere gemacht und das ist ideal für die CSU. Reformen mit dem Risiko auf Gegenwind macht sie aus Prinzip nicht, egal wo man hinschaut.
"Die Politik verliert mit dem neuen Wahlrecht an Bodenhaftung" und nicht nur dort. Wenn die Ampelparteien aktuell noch nicht mal 35 Prozent zusammen haben, spricht das Bände. Aber geht man in sich und reflektiert die eigenen Fehler? Mitnichten! "Wer nicht für uns ist, ist gegen uns", scheint das Motto zu sein. Mit Millionen Euro wird der Kampf gegen den Bürger geführt und der Diskurs auf DDR Niveau verengt. Hier hilft nur noch abwählen, um die Demokratie zu retten.
Ein sehr parteiischer Kommentar, Herr Wais! Jahrelang wurde zurecht kritisiert, dass der Bundestag durch die Überhang- und Ausgleichsmandate viel zu groß geworden ist. Die CSU war von 2005 bis 2021 sechszehn Jahre lang Mitglied der Regierungsmehrheit und hat nichts gegen das Wachstum der Abgeordnetenzahl zu Wege gebracht. Das schaffte Politikverdrossenheit. Gut, dass die Ampelkoalition die Abgeordnetenzahl wieder beschränkt! Dass das BVerfG gegen die Abschaffung der Grundmandate ist, geht in Ordnung. Raimund Kamm
Rudi Wais, man kann nicht Alles gleichzeitig haben: Entweder beschränkt sich der Bundestag auf eine vernünftige Größe oder jeder Wahlkreis hat seinen individuellen Abgeordneten. Oder wünscht sich Herr Wais womöglich eine Bevorzugung der Regionalpartei CSU? Das Problem mit der Grundmandatsklausel sollte durch eine Abbsenkung der 5%-Hürde auf 4% gelöst werden.
Es ist ja nicht neu, dass Herr Wais gerne bei Kommentaren die CSU-Brille aufsetzt. Aber das ist keine Entschuldigung dafür, schlicht mit Behauptungen ums sich zu schlagen, die nicht belegt sind. So die Mär, dass ein Politiker, der via Direktmandat ins Parlament gekommen ist, „bodenständigere Politik“ betreibt als der Kollege, der über die Liste Abgeordneter wurde. Jeder Abgeordnete ist Vertreter des ganzen Volkes und nicht der Delegierte seines Wahlkreises. Hier von einer drohenden Funktionärsdemokratie zu spreche, ist schlicht Stimmungsmache oder Ampel-Bashing, wie sie vor allem die CSU seit langem betreibt. Fakt ist doch, dass es die Union in etwa 16 Jahren nicht geschafft hat, den Bundestag spürbar zu verkleinern. Fakt ist auch, dass in Bayern sehr wohl strikt die 5-Prozent-Hürde gilt. Gewinnt ein Direktmandat einen Sitz im Landtag, aber seine Partei erreicht die 5- Prozent nicht, dann geht er leer aus. Es reicht mit der weißblauen Extrawurst.
Wieso richten sich hier die Vorwürfe fast ausschließlich gegen die CSU? „Bei den Bundestagswahlen von 1949 bis 2009 gab es keine Ausgleichsmandate“. Eingeführt wurden sie aufgrund von erfolgreichen „Verfassungsklagen der Bundestagsfraktionen von SPD und Grünen sowie von mehr als 3000 Bürgern“. (vgl. Wikipedia) « ↵↵ » Während der Merz-Vorschlag 598 Abgeordnete vorsah, hat die Ampel eine Bundestagsgröße von 630 Abgeordneten beschlossen. Im Internet schreiben die Grünen hierzu: „Verkleinerung des Bundestages auf eine Regelgröße von 630 Abgeordneten“. Richtig wäre m. E. folgende Botschaft gewesen: Künftig gibt es keine Überhang- und Ausgleichsmandate mehr und im Gegenzug wird die Regelgröße von 598 auf 630 Abgeordnete erhöht. – vgl. https://democracy.blog.wzb.eu/2017/02/01/598/ « ↵↵ » Warum die Regelgröße von 598 jetzt nicht mehr ausreicht, hätte man dann aber dem Wähler schon erklären müssen. Aber mit dem Erklären hapert’s halt gewaltig.
Das erste Mal seit langem, dass ich einen Kommentar in der Augsburger Allgemeinen loben muss. Umso mehr erstaunen mich die (bisher eingegangenen) anderen Kommentare. 1. Selbstverständlich sollte der mit Mehrheit gewählte Direktkandidat in den Bundestag einziehen. Er ist persönlich bekannt, direkt ansprechbar, direkt zur Verantwortung zu ziehen und er/sie hat die Stimme der Region. Das ist mein Verständnis von Demokratie. 2. Die Zweitstimme hat viel zu viel Gewicht, vor allem deshalb schon, weil im Grundgesetz steht: "Parteien haben laut Artikel 21 Abs. 1 Satz 1 des Grundgesetzes ( GG ) die Aufgabe, bei der politischen Willensbildung des Volkes mitzuwirken." Das "Mitwirken" heißt noch lange nicht, dass die Parteien den Ton angeben sollen. Wegen diesem Artikel im Grundgesetz verstehe ich die Karlsruher Richter ganz und gar nicht!
Mit ihrer Aussage entwerten sie gerade mehr oder weniger alle Zweitstimmen in Bayern. Denn gerade hier liegt ja das Problem! Zu ihrem bodenständigen Abgeordneten mal ein Beispiel: Der Bodenständige Andreas Scheuer der mit knapp einem Drittel der Stimmen für den Wahlkreis Passau-West im Parlament sitzt hat das Handtuch geworfen und ist nicht mehr ansprechbar. Der Listenkandidat der SPD kämpft in der Regierung für die Region. Das Verhältniswahlrecht ist die demokratischste Variante die im deutschen Wahlrecht um die Direktmandate erweitert wird. Was ein reines Grabenwahlsystem anrichtet kann man in den USA und England sehen. Als Republikaner brauchen Sie in Kalifornien eigentlich nicht wählen gehen und die Partei mit den wenigeren Stimmen kann den Präsidenten stellen.
Abgeordnete sind an Aufträge und Weisungen nicht gebunden, unterliegen bei ihren Entscheidungen nur ihrem Gewissen und vertreten das gesamte Volk. https://www.bpb.de/kurz-knapp/lexika/handwoerterbuch-politisches-system/201755/abgeordneter/ Soviel zu Ihrem Verständnis von Demokratie.
Herr Weichselgartner, da haben Sie den falschen Artikel gezogen. Art 21 Abs. 1 bestimmt die Aufgabe der Parteien. Sie „wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit“. Maßgebend für die Wahl des Bundestages ist hingegen Art 38 Abs. 1.: "Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.“ Darauf baut das Bundeswahlgesetz (BWahlG) auf. Das BVerfG hat jetzt entschieden, in wieweit die Neufassung des BWahlG verfassungskonform ist. Und hat beschlossen, dass es das weitgehend ist. Ausnahme: die Regelung, nach denen durch drei direkt gewonnene Stimmkreise, die 5 % Hürde außer Kraft gesetzt wird, bleibt gültig.
Die Zweitstimme bestimmt die Zusammensetzung des Parlaments. Die prozentuale Verteilung sollte der im Land enstsprechen. Fuer die Tuecken eines Mehrheitswahlrechts sollten Sie nach Grossbritannien oder in die USA schauen. Das wollen wir doch auch nicht. Oder?
Nein, nein, ich weiß schon, was ich schreibe. Wo bleiben "Gewissen" und "das ganze Volk" bei Fraktionszwang oder bei Verknüpfung mehrerer Gesetzte miteinander? "Die Parteien haben sich undemokratisch zum Staatsträger aufgeplustert" (Dr. Beatrice von Weizsäcker, Tochter des ehem. Bundespräsidenten von Weizsäcker); "Wir bemerken nun, wie sich die etablierten Parteien den Staat zur Beute gemacht haben" (Horst Kasner, Vater von Angela Merkel).
Nein, nein, ich weiß schon, was ich schreibe. Wo bleiben "Gewissen" und "das ganze Volk" bei Fraktionszwang oder bei Verknüpfung mehrerer Gesetzte miteinander? "Die Parteien haben sich undemokratisch zum Staatsträger aufgeplustert" (Dr. Beatrice von Weizsäcker, Tochter des ehem. Bundespräsidenten von Weizsäcker); "Wir bemerken nun, wie sich die etablierten Parteien den Staat zur Beute gemacht haben" (Horst Kasner, Vater von Angela Merkel).
Völlig richtig der Kommentar von Rudi Wais, aber leider erst am Ende zu! Denn da erst schreibt er nämlich genau das, was ich in meinem letzten Beitrag schon geschrieben habe, nämlich dass die CSU und auch die CDU, oder auch die sonstigen Parteien, ihre Wahlkreise eben so anpassen müssten, (eben vergrößeren) dass es ganz automatisch dadurch keine Überhangsmandate mehr geben würde! Aber die "größten Schreihälse" gegen "Söder und Co." schreiben mir ja dann darauf, dass ich von Politik "keine Ahnung" hätte! Ja sollen Sie das ruhig glauben, denn ich zumindest weiß, dass ich schon "etwas Ahnung" von Politik habe, auch ohne ein "Partei-Mitglied" zu sein, dass man eben diese "630 Bundestagsmandate" ohne Weiteres einhalten kann (Da sitzen sowieso noch viel zu Viele drin) um diese imensen Kosten dieser "Selbstbediener" in den Parlamenten zu reduzieren, Ja!
Diese Lösung würde vorgeschlagen, allerdings von der CSU blockiert.
Wahlkreise werden nicht durch eine Partei vergrößert, was auch seine Richtigkeit hat. Denn sonst wäre Manipulationen Tür und Tor geöffnet. Der Bundestag könnte höchstens die Anzahl der Wahlkreise verringern, dadurch würden automatisch größere Wahlkreise entstehen. Aber da hat sich die CSU stets quergestellt, denn damit würde sie auch weniger "Wahlkreisgewinner" haben.
@Herr Goller, es stimmt schon, unter „Die Parteien täuschen die Öffentlichkeit“ wird auch die CSU nicht ausgenommen. (Handelsblatt in 2020; darin wörtlich: „Die Große Koalition wird den Bundestag nicht verkleinern, denn gerade die schrumpfenden Volksparteien nehmen dankend jedes Mandat an. Dadurch entsteht eine Scheindebatte.“) « ↵↵ » Solche Täuschungsversuche offenzulegen, ist Aufgabe der Medien („Vierte Gewalt“). Deshalb meine Frage: Wieso wird aktuell die Anhebung der Regelgröße von 598 auf 630 Abgeordnete kaum thematisiert?
Herr Eimiller, nur weil Sie sich einfache Informationen nicht erschließen können oder wollen liegt keine Täuschung dahinter. Diese Vergrößerung ist ein entgegenkommen an die Direktkandidaten: "Ursprünglich hatte der Koalitionsentwurf noch eine Begrenzung der Abgeordnetenzahl auf 598 vorgesehen, doch erhöhte die Ampel diese Sollgröße während der parlamentarischen Beratungen auf 630, um die Wahrscheinlichkeit zu erhöhen, „dass Wahlkreisbewerber, auf die die meisten Erststimmen entfallen, einen Sitz erhalten"
Die Zahl der Bundestagsabgeordneten wuchs, weil gerade die CSU immer noch viele Wahlkreise direkt gewann aber weniger Zweitstimmen erhielt. Wer so 35 % der Zweitstimmen in einem Bundesland bekam, dem standen auch nur 35 % der zu vergebenden Abgeordnetensitze des Landes zu. Wer aber alle Wahlkreise mit der Erststimme gewonnen hat, hat so schon 50 % der Sitze. Es kam zu das Wahlergebnis verfälschenden Überhangmandaten. Mit Ausgleichsmandaten wurde dies korrigiert. Dies führte jedoch zu zu vielen bayerischen Abgeordneten. Mit weiteren Ausgleichsmandaten wurde dies zwischen den Bundesländern ausgeglichen. Die zwei Bundestagspräsidenten Lammert und Schäuble wollten den Bundestag wieder kleiner machen. Der einfachste Weg war, die Zahl der Wahlkreise von 299 auf zum Beispiel 250 zu verringern. Dies scheiterte jedoch an der CSU, speziell Dobrindt. Im Januar 2020 heißt es von ihm im Spiegel: Jede Reform, die etwas an den Wahlkreisen ändere, sei für die CSU inakzeptabel.
Und wo Herr Kamm, kam die Ampel gerade auf 630 künftige Sitze? Warum und weshalb hat man sich nicht "zusammen mit allen Parteien" auf die ursprünglichen 598 Sitze geinigt, konnte das denn tatsächliche die CSU ganz alleine verhindern, wenn ja, dann kann ich auch mit meinen über 77 Jahren, auch noch an den Weihnachtsmann glauben, Ja! Diese ausgewählte Zahl von 630 Sitzen, hatte doch 100%ig mit den Wünschen und Vorteilen dieser 3 Ampel-Parteien zu tun, oder liege ich da vielleicht sooo falsch, NEIN, bestimmt nicht. Vielleicht habe ich mich mal falsch ausgedrückt mit der "Vergrößerung der Wahlkreise" sondern hätte schreiben sollen durch "Verringerung der Wahlkreise" auf die Abgeordneten Zahl von den ursprünglichen 598 Abgeordnetenplätze zu kommen, sodass es eben "zu keinen Überhangs- Mandaten" kommt. Und wieviele Abgeordnete für die CSU in den Bundestag einziehen würden, ist mir so wurscht, wie wenn in China ein Sack Reis umfällt. Eine Veringerung auf 3% abzusenken fällt wohl nur Wem ein?
"Ursprünglich hatte der Koalitionsentwurf noch eine Begrenzung der Abgeordnetenzahl auf 598 vorgesehen, doch erhöhte die Ampel diese Sollgröße während der parlamentarischen Beratungen auf 630, um die Wahrscheinlichkeit zu erhöhen, „dass Wahlkreisbewerber, auf die die meisten Erststimmen entfallen, einen Sitz erhalten " Die Ampel ist damit genau dem entgegengenommen was jetzt so schlimm kritisiert wird...
Die aktuelle Wahlrechtsreform ist die beste seit Jahrzehnten. Bei dieser ging es nicht darum einer Partei besondere Vorteile oder Nachteile zu bescheren. Grundmandate brauchen wir nicht. Ich plädiere dafür die 5%-Hürde auf eine 3%-Hürde zu dezimieren. Ganz grob: Bei 40 Millionen Wähler wären das immerhin 1,2 Millionen Stimmen. Alles was darunter ist, fällt undemokratisch eben unter den Tisch. Damit könnte auch die CSU leben obwohl die Frage erlaubt sein muß, was eine Regionalpartei eigentlich im Bundestag verloren hat. =:)
@Herr Goller, es war das Handelsblatt, das 2020 den Begriff Täuschung gebraucht hat. Wen bei den Flüchtlingen aus grundsätzlichen Erwägungen heraus eine Begrenzung überfordert („was passiert mit dem 200.001 ankommenden Flüchtling?“), dem glaube ich nicht, dass er aus freien Stücken Zugeständnisse macht. Bekannt ist, dass Eigeninteresse die Menschen schon dazu bewegen kann, von ihren Prinzipien abzuweichen. Und diesbezüglich habe ich mir gerade das Ergebnis der letzten Bundestagswahl angeschaut: Es sind bei den Grünen von den 94 Bundestagsabgeordneten 24 über Ausgleichsmandate in den Bundestag eingezogen. Bei gleichem Wahlergebnis und ohne Anhebung der Regelgröße würde mehr als ein Viertel der Grünen-Abgeordneten ihren Job verlieren. Schon bei der BTW 1998 gab es 13 Überhangmandate, damals alle bei der SPD. War es der Eigennutz der rotgrünen Koalition, die damals vom Gang nach Karlsruhe abhielt? Oder warum sonst gab es damals noch keine verfassungsrechtlichen Bedenken?
Genau so ist es Herr Eimiller, das sehen aber diese "Grün-roten Ideologen" natürlich nicht ein, denn es ist doch viel leichter auf die "Regional-Partei" und deren Berechtigung zu verweisen, wie das ein Herr Wolfgang Boeldt, so ganz locker macht und sogar von einer Absetzung der Stimmanteile, auf nur noch 3 % rät, daher schwafelt. Einfach nur zum Totlachen, Ja, statt den Vorschlag zu machen, dass sich die CSU, endlich auf ganz Deutschland ausdehnt und "endlich eine eigenständige Partei" wird und nicht ständig nur ein Anhängsel der großen CDU zu sein! Das ist nämlich die Angst, die ich bei der CSU am meisten verurteile, nämlich "Angst vor dem Mut" zu haben! Diese Feiglinge, das muss sich auch ein Markus Söder von mir anhören, bzw. gefallen lassen, Ja!
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