Autohersteller wie VW, Audi und Mercedes haben einen gewaltigen Fehler begangen: Sie glaubten, mit technischen und für Laien kaum zu verstehenden Tricks verschleiern zu können, dass ihre Diesel-Fahrzeuge zu viel gesundheitsschädliches Stickoxid ausstoßen. Die Konzerne wähnten sich in einem industriefreundlichen Land, in dem Politik, Kraftfahrtbundesamt und selbst die Justiz nicht so genau hinschauen. Mit dieser vorsätzlich über-selbstbewussten Haltung haben sich heimische Autohersteller zum Glück gründlich verschätzt. Vor allem die Justiz macht einen guten Job und stellt ihre Unabhängigkeit unter Beweis. Staatsanwälte und Richter haben sich wie im Audi-Prozess tief in die Materie eingearbeitet und den Kern der „Umweltsauerei“ durchschaut.
Der Bundesgerichtshof lässt Autoherstellern Abgas-Schummeleien nicht durchgehen
Inzwischen ist auf höchstrichterlicher ziviler Ebene Erkenntnis eingekehrt. So können tausende geschädigte Diesel-Käufer auf Basis einer wegweisenden Entscheidung des Bundesgerichtshofs mit Aussicht auf Erfolg Schadenersatz von VW, Audi oder Mercedes erstreiten. Der BGH lässt es Autoherstellern nicht durchgehen, dass die Abgasreinigung ab einer bestimmten Außentemperatur abgeschaltet wird, um angeblich den Motor zu schützen. Geschützt werden sollen nur die Gewinne auf Kosten von Umwelt und Gesundheit.