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Kommentar: "Demokratiefördergesetz": Demokratie braucht keine Subventionen

Kommentar

"Demokratiefördergesetz": Demokratie braucht keine Subventionen

Rudi Wais
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    Menschen unter der Münchner Ruhmeshalle und der Bavaria spiegeln sich auf der Theresienwiese in einer Regenpfütze bei einer Demonstration  gegen Rassismus, Antisemitismus und Hetze.
    Menschen unter der Münchner Ruhmeshalle und der Bavaria spiegeln sich auf der Theresienwiese in einer Regenpfütze bei einer Demonstration gegen Rassismus, Antisemitismus und Hetze. Foto: Karl-Josef Hildenbrand, dpa

    Der Wunschzettel der Gutmenschen ist lang – und teuer. Mehr als 200 Millionen Euro wollen Sozialdemokraten und Grüne jedes Jahr ausgeben, um Hunderte von Vereinen und Initiativen zu unterstützen, die sich dem Kampf gegen Extremismus oder Frauenfeindlichkeit verschrieben haben, der Deeskalation im Internet oder ganz allgemein der politischen Bildung. Gegen die meisten dieser Projekte lässt sich ernsthaft nichts einwenden, im Gegenteil. Dimension und Dosierung des „Demokratiefördergesetzes“ von Innenministerin Nancy Faeser und Familienministerin Lisa Paus lassen allerdings etwas anders vermuten: Offenbar sollen vor allem Organisationen aus dem SPD und Grünen nahe stehenden Milieu gefordert werden. Und zwar nicht mehr für einzelne ausgewählte Vorhaben, wie es bisher der Fall ist, sondern dauerhaft.

    Das Grundgesetz ist das Maß der Dinge

    Ganz abgesehen von der eher philosophischen Frage, ob eine Demokratie, die ein eigenes „Demokratiefördergesetz“ braucht, überhaupt noch zu retten ist: Mit dem Grundgesetz hat Deutschland bereits alles, was ein demokratischer Rechtsstaat benötigt, um sich auch in unruhigeren Zeiten zu behaupten – Meinungs- und Pressefreiheit, Gleichberechtigung, Gewaltenteilung, die Unantastbarkeit der Menschenwürde. Der hochtrabende Begriff vom „Demokratiefördergesetz“ suggeriert deshalb einen Nachholbedarf, den es so in Wirklichkeit gar nicht gibt. Wenn überhaupt, dann geht es um die Förderung zivilgesellschaftlichen Engagements – und die gibt es bereits in hinreichendem Maße. 

    Weit über 100 Millionen Euro gibt der Bund dafür bereits pro Jahr aus, dazu noch gut 75 Millionen für die Bundeszentrale für politische Bildung, die im weitesten Sinne ja auch der Förderung der Demokratie verpflichtet ist, um im Sprachgebrauch der beiden Ministerinnen zu bleiben. Welche Agenda sie verfolgen, zeigt unter anderem die von der Bundesregierung mitfinanzierte Meldestelle Antifeminismus bei der Amadeu-Antonio-Stiftung, die nicht nur potenziell strafbare Vorfälle sammelt und dokumentiert, sondern auch unliebsame Meinungsäußerungen, etwa über das Gendern. Ein „Demokratiefördergesetz“ aber müsste auch unliebsame Meinungen schützen. Oder, wie der frühere Bundespräsident Gustav Heinemann es einst formulierte: Man darf das Grundgesetz nicht mit Methoden verteidigen, die seinen Zielen zuwider laufen. 

    Warum keine Extremismusklausel?

    So aber wird aus dem hehren Ziel der Demokratieförderung schnell ein Förderprogramm für Organisationen aus dem eigenen politischen Vorfeld von der queeren Szene bis zum ökologischen Freiwilligendienst. Den demokratisch gewünschten Meinungskorridor aber verengt das eher als dass es ihn weitet. Erschwerend hinzu kommt, dass Sozialdemokraten und Grüne bisher nicht einmal bereit sind, eine Art Extremismusklausel in ihren Gesetzentwurf zu schreiben, die dafür sorgt, dass das Geld nur bei Empfängern landet, die sich klar von Antisemitismus, Islamismus, Rechts- und Linksextremismus abgrenzen. 

    Auch sonst folgen die Anhänger des geplanten Gesetzes einer wenig überzeugenden Logik: Gegen das wachsende Desinteresse an der Politik im Allgemeinen hilft keine noch so üppige Bezuschussung ehrenamtlicher Initiativen, sondern nur eine bessere

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