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Kommentar: Das Hanf-Gesetz ist ein Hänfling

Kommentar

Das Hanf-Gesetz ist ein Hänfling

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    Der Konsum von Drogen auf Hanfbasis ist künftig erlaubt.
    Der Konsum von Drogen auf Hanfbasis ist künftig erlaubt. Foto: Patrick Pleul, dpa

    Das Gesetz zur Legalisierung von CannabisCannabis ist kein drogenpolitischer Riese, sondern ein rot-grün-gelber Hänfling. Im Kern setzt es auf den richtigen Gedanken, die Konsumenten nicht länger als Verbrecher zu behandeln. Doch so, wie es formuliert ist, droht es, alte Probleme zu verschärfen und neue zu schaffen. Ein zentrales Argument für die weitgehende Freigabe von Haschisch und Marihuana, die Hoffnung auf Entlastung von Polizei und Justiz, dürfte sich kaum erfüllen. 

    Es beginnt bei der rückwirkenden Straffreiheit. Tausende von Fällen müssen nun neu beleuchtet werden, es drohen langwierige, komplizierte Verfahren. Denn oft stehen die Cannabis-Verstöße im Zusammenhang mit anderen Delikten. Aber auch generell scheint es so, dass die Behörden, wollen sie die neuen Gesetze auch tatsächlich anwenden, eher mehr statt weniger Arbeit bekommen. Sie müssen etwa kontrollieren, dass nicht in der Nähe von Schulen oder Kindergärten gekifft wird, noch aufwendiger dürfte es werden, die Cannabis-Clubs zu überwachen. In denen soll der Anbau künftig quasi genossenschaftlich organisiert werden, doch wie Missbrauch dort ausgeschlossen werden kann, ist offen. 

    Eine Person raucht einen Joint. Bayern will einen Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat beantragen.
    Eine Person raucht einen Joint. Bayern will einen Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat beantragen. Foto: Fabian Sommer

    Wer soll all die neuen Cannabis-Regeln denn kontrollieren?

    Auch beim privaten Anbau, erlaubt sind bis zu drei Pflanzen pro Person, muss auf den Schutz von Kindern und Nachbarn geachtet werden. Dass der gewerbliche, weiterhin kriminelle Drogenhandel durch diese Art der Freigabe zurückgedrängt werden kann, scheint mehr als fraglich. Wenn jeder Einzelne bis zu 50 Gramm Cannabis besitzen darf, sinkt das Risiko für Dealer. Wie will die Polizei ihnen denn schon nachweisen, dass das Kraut in der prallen Plastiktüte eben nicht von den drei mickrigen Hanfpflanzen auf dem Fensterbrett stammt, sondern Schmuggelware ist? 

    Gelegenheitskonsumenten werden jedenfalls weiter auf der Straße kaufen, Minderjährige leider auch. Wie bei der Legalisierung der Prostitution droht abermals ein gut gemeintes Gesetz das organisierte Verbrechen eher zu stärken, als zu schwächen. Und auch ein besserer Jugendschutz ist nirgends in Sicht. Nicht, dass die bisherige Strafandrohung junge Menschen vom Griff zum Joint abgehalten hätte. Doch jetzt wird Cannabis, das gerade auf junge Gehirne verheerend wirken kann, in der Gesellschaft deutlich sichtbarer und leichter verfügbar werden. Die Bundesregierung sendet eine gefährliche Doppelbotschaft. Mit ihrem Gesetz sagt sie, dass Cannabis-Konsum schon in Ordnung geht. Um anschließend in teuren und traditionell nutzlosen Aufklärungskampagnen genau das Gegenteil zu behaupten. Das verstehe, wer will. 

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