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Kommentar: Cannabis-Legalisierung: Die Sinne der Regierung sind offenbar vernebelt

Kommentar

Cannabis-Legalisierung: Die Sinne der Regierung sind offenbar vernebelt

Stefan Lange
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    Am Mittwoch soll es einen Kabinettsbeschluss zum Cannabisgesetz geben.
    Am Mittwoch soll es einen Kabinettsbeschluss zum Cannabisgesetz geben. Foto: Fabian Sommer, dpa

    Kürzlich wurde in Deutschland relativ unbemerkt der „26. Nationale Gedenktag für verstorbene Drogengebrauchende“ begangen. In zahlreichen Veranstaltungen erinnerte man derer, die an den Folgen ihres Drogenkonsums starben. Im letzten Jahr waren das 1990 Menschen und für den Bundesdrogenbeauftragten Burkhard Blienert ist diese Zahl eine Mahnung, „dass wir neu über Drogen und Sucht nachdenken müssen“. Wie der Drogenopfer-Gedenktag ist auch Blienert allerdings nicht sehr bekannt. Was damit zusammenhängt, dass die Ampel-Regierung keine einheitliche Linie bei der Drogenpolitik hat, wie sich gerade am Beispiel der geplanten zeigt. Blienert müsste sich bei öffentlichen Statements ordentlich verbiegen, würde er diese erklären wollen.

    Bereits bei der Regierungsbildung wurden gesetzt. Während sich die Große Koalition vehement gegen Drogenmissbrauch einsetzte, widmete sich die Ampel der Legalisierung und beschloss: „Wir führen die kontrollierte Abgabe von Cannabis an Erwachsene zu Genusszwecken in lizenzierten Geschäften ein“. Mehr als zwei Jahre später macht das Regierungsbündnis sozusagen die Tüte zu: Das Bundeskabinett hat das Cannabisgesetz (CanG) am Mittwoch beschlossen.

    Kleine Mengen Cannabis dürfen bald straffrei angebaut werden

    Künftig wird es damit erlaubt sein, Cannabis straffrei in kleinen Mengen anzubauen. Die Abgabe an andere kann über „“ erfolgen. Im zweiten Schritt dürfen Unternehmen ins Kiffer-Business einsteigen. Die sind darauf schon so begierig wie der Staat. Denn die Legalisierung der Droge ist ein Riesengeschäft. Den Unternehmen bringt das Gewinne und dem Staat Steuern. Auf satte 4,7 Milliarden Euro könnte sich die Ampel freuen, hat die Wirtschaftswoche einmal ausgerechnet.

    Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach stellt bei einer Pressekonferenz die Gesetzespläne für den Konsum und Verkauf von Cannabis vor.
    Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach stellt bei einer Pressekonferenz die Gesetzespläne für den Konsum und Verkauf von Cannabis vor. Foto: Britta Pedersen, dpa

    Hamburg aber ist nicht scharf auf das Drogengeld. Bayern auch nicht, Landesgesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) forderte gerade, die Ampel solle „endlich auf Experten hören und die Cannabis-Legalisierungspläne stoppen“. Dabei wäre schon viel erreicht, würde die Ampel . Das Bundesgesundheitsministerium von Karl Lauterbach (SPD) etwa warnt, „dass bei jedem vierten Cannabis-Konsumenten ein problematischer Konsum besteht.“

    Lauterbach beugt sich dem Druck

    Es ist dem Druck aus der Koalition zuzuschreiben, dass Lauterbach die Legalisierung trotzdem mitträgt. FDP und Grüne saugen in seltener Eintracht am gleichen Ende der Haschischpfeife und wähnen Deutschland nach dem gescheiterten „restriktiven Umgang“ mit Cannabis (Justizminister Marco Buschmann) und der „jahrzehntelangen Verbotspolitik“ (Landwirtschaftsminister Cem Özdemir) endlich am Ziel aller „Gebt den Hanf frei“-Träume. Dass sie damit das Gespenst aus der Flasche lassen und es nie wieder einfangen können, wird in Kauf genommen. Die Entwicklung beim Alkohol und beim Rauchen ist der Regierung offenbar keine Warnung

    Womöglich hält die Mehrheit der Kabinetts-Mitglieder Cannabis-Konsum sogar für ungefährlich. Anders lässt sich kaum erklären, dass die Mittel für „Aufklärungsmaßnahmen auf dem Gebiet des Drogen- und Suchtmittelmissbrauchs" drastisch gekürzt werden: Von etwa 13,2 Millionen Euro im Jahr 2023 auf nunmehr 9,2 Millionen Euro. 

    Da den meisten Mitgliedern des Regierungsbündnisses der klare Blick offenbar vernebelt ist, sollten sie auf die Bevölkerung hören. Die blickt noch durch und spricht sich in einer Spiegel-Umfrage mehrheitlich gegen eine Legalisierung aus.  Das Gesetz geht jetzt in den Bundestag, noch sind Änderungen möglich.

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