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Kommentar: Beim Heizungsgesetz schädigt die Ampelkoalition den Glauben an die Demokratie

Kommentar

Beim Heizungsgesetz schädigt die Ampelkoalition den Glauben an die Demokratie

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    Der Reichstag ist dem deutschen Volke gewidmet. Das Parlament gerät im Machtgefüge aber zusehends in die Defensive.
    Der Reichstag ist dem deutschen Volke gewidmet. Das Parlament gerät im Machtgefüge aber zusehends in die Defensive. Foto: Philipp Znidar, dpa (Symbolbild)

    Im Plenarsaal des Reichstages hängt der Bundesadler als Symbol von Stärke und Macht. Doch das Wappentier hat in Wahrheit gestutzte Flügel. Die Ampelkoalition ist dabei, die Schwingen noch ein wenig mehr zu kürzen. In der am Montag beginnenden Sitzungswoche soll das heftig umkämpfte Heizungsgesetz ohne weitere Anhörung von Sachverständigen und Änderungen mit den Stimmen von SPD, Grünen und FDP beschlossen werden. Das Dreierbündnis vergrößert damit die Schwäche des Parlaments, das im Zusammenspiel der drei Gewalten – Exekutive, Judikative und Legislative – beharrlich an Macht einbüßt.

    Nimmt die Ampel das Verfassungsgerichtsurteil ernst?

    Das Bundesverfassungsgericht hatte vor der Sommerpause die seinerzeit angesetzte Abstimmung gestoppt. Begründung: Die Abgeordneten brauchen mehr Zeit, um den Entwurf zu studieren. Es war eine schmerzende Ohrfeige für die Koalition, die nach Monaten verletzenden Streits die Sache einfach hinter sich bringen wollte. In Karlsruhe geklagt hatte der CDU-Abgeordnete Thomas Heilmann, der seine Rechte als Parlamentarier verletzt sah. 

    Der CDU-Bundestagsabgeordneter Thomas Heilmann klagte in Karlsruhe gegen das Vorgehen der Ampel-Koalition beim Heizungsgesetz und bekam Recht.
    Der CDU-Bundestagsabgeordneter Thomas Heilmann klagte in Karlsruhe gegen das Vorgehen der Ampel-Koalition beim Heizungsgesetz und bekam Recht. Foto: Kay Nietfeld, dpa

    Das Urteil offenbarte, wie machtlos die Abgeordneten den Apparaten der Ministerien gegenüberstehen. Dabei sollen sie – zumindest der Theorie nach – das Volk als Souverän vertreten. „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus“, steht im Grundgesetz. Seine Vertreter sollen in der „Herzkammer der Demokratie“ den Mehrheitswillen nach bester Abwägung der Argumente in allgemeine Bestimmungen, also Gesetze, gießen. 

    Expertenanhörung zum Heizungsgesetz war nur Showveranstaltung

    Doch das Herz der Volksherrschaft schlägt schwach. Den Abgeordneten blieben im Sommer nur wenige Tage, die 140 Seiten Text des Heizungsgesetzes zu lesen. Den Parlamentariern von SPD, Grünen und FDP war das gleichgültig, schließlich kam der Entwurf aus der eigenen Regierung. Dennoch bemühte man sich, immerhin die demokratische Form zu wahren. Kurzfristig wurde noch eine Anhörung mit Experten einberufen, die für die Bewertung der komplizierten Materie lediglich ein Wochenende Zeit hatten. Doch eigentlich hätten sie zu Hause bleiben können, denn ihre Einschätzungen und Bedenken wären wegen der Kürze der Zeit bis zur geplanten Abstimmung ohnehin nicht mehr in die Paragrafen eingeflossen. Die Anhörung war eine reine Show-Veranstaltung. 

    Die Verfassungsrichter beendeten die Gesetzgebung im Galopp. Über die Sommerpause hatten die Abgeordneten zwar genügend Luft, um das Heizungsgesetz zu prüfen, die Ampel verzichtet aber darauf, die Einwände der Fachleute durch eine neuerliche Befragung zu berücksichtigen. Und derer gibt es viele. 

    SPD, Grüne und FDP beschädigen damit das austarierte Verfassungsgefüge und die geübte parlamentarische Praxis. Bedenklich ist, dass das Heizungsgesetz nur eines von vielen Beispielen der Hauruck-Methode ist. Zur traurigen Wahrheit gehört dazu, dass es unter der Großen Koalition mit CDU/CSU-Beteiligung nicht besser war. 

    Ampel degradiert den Bundestag zur Abstimmungsmaschine

    Bis auf wenige Ausnahmen ist der Bundestag zur Abstimmungsmaschine degradiert, die den Vorgaben der Ministerien weitgehend ausgeliefert ist. Die Abgeordneten brauchen das Wissen der Ministerialbeamten, was aber gleichzeitig heißt, dass sie ihnen unterlegen sind. Mit der Souveränität des Volkes und seiner Vertreter ist es dann nicht so weit her. 

    Nachdem SPD, Grüne und FDP 2021 die Bundestagswahl gewonnen hatten, drang der designierte Justizminister Marco Buschmann darauf, die Corona-Bestimmungen rasch zu entschärfen, wie es die Liberalen im Wahlkampf versprochen hatten. Notfalls wollte es Buschmann allein im Parlament durchziehen. Der noch amtierende Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) entgegnete ihm trocken, dass er das nicht schaffen kann. Spahn behielt recht. Heute haben sich die Rollen verkehrt, aber das Machtungleichgewicht bleibt. Die Regierung dominiert das Parlament.

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