Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Politik
  3. Kommentar: Bei Entscheidungen über den eigenen Körper hat sich der Staat zurückzuhalten

Bei Entscheidungen über den eigenen Körper hat sich der Staat zurückzuhalten

Kommentar Von Christian Grimm
24.06.2024

Eine Gruppe Abgeordneter aus mehreren Parteien will alle Deutschen automatisch zu Organspendern machen. Eine Lehre aus der Coronapandemie ist, das nicht zu tun.

In Deutschland hoffen über 8000 Patienten auf ein neues Herz, eine neue Lunge oder eine neue Niere. Ohne eine Organspende werden sie nicht mehr lange leben. Vergangenes Jahr haben fast 1000 Deutsche ihre Organe gegeben, damit andere weiterleben können. Es gibt zu wenige davon, das zeigt das Verhältnis dieser beiden Zahlen. Nicht ausdrücken können sie, welche menschlichen Schicksale des bangen Wartens, des Leids, der Zuversicht und der Angst vor dem Tod mit dem ungünstigen Verhältnis verbunden sind. 

Parteiübergreifend will eine Gruppe Abgeordneter mehr Menschen hierzulande dazu bringen, dass sie nach dem eigenen Tode ihre Organe spenden, damit andere ein zweites Leben bekommen. Wer nicht ausdrücklich widerspricht, soll automatisch Organspender werden. Die Idee vereint das Ziel, mehr Schwerstkranken zu helfen und gleichzeitig Mündigkeit und Selbstbestimmung des Einzelnen zu verbinden. Wer seine Organe nicht spenden will, muss aktiv werden und das ausdrücklich kundtun. Die jetzige Rechtslage würde umgekehrt. 

Grundfragen des Menschseins berührt

Dennoch löst der Vorschlag Unbehagen aus und irritiert, weil er fundamentale Fragen des Menschseins berührt. Reicht die Selbstbestimmung über den Tod hinaus? Kommt noch etwas nach dem Sterben und wie sieht das aus? Wie weit geht Nächstenliebe und lebte nach einer Organtransplantation etwas von einem selbst in einem anderen Menschen fort? Schließlich auch die Frage nach der Rolle des freiheitlichen Staates. Wie stark darf er die Selbstbestimmung über den Körper beschränken? 

Video: ProSieben

Die Antworten auf diese Fragen können unterschiedlich ausfallen und man kann mit gutem Grund zu dem Ergebnis kommen, dass jeder Organspender werden sollte, wenn dem nicht explizit widersprochen wird. In der gegenteiligen Sichtweise ist die Selbstbestimmung über den eigenen Körper eine Grenze, die der demokratische Staat nicht überschreiten darf. Während der Coronapandemie hat er es mit der Impfpflicht für medizinisches Personal und Soldaten getan. Zur Abstimmung im Bundestag stand sogar eine allgemeine Impfpflicht gegen das Virus, die schließlich aber keine Mehrheit fand. 

Seinerzeit hat der Impfzwang den Druck in einer ohnehin aufgeladenen Ausnahmesituation verstärkt. Bis heute gibt es keinen ernsthaften Versuch, die Seuchenpolitik mit ihren tiefen Eingriffen in die Freiheit aufzuarbeiten. 

Lesen Sie dazu auch

Selbstbestimmung vor gesellschaftlichem Nutzen

Die Erfahrung der Pandemie lehrt, dass der Staat in medizinischen Angelegenheiten sehr behutsam vorgehen muss und im Zweifel die Selbstbestimmung des Einzelnen höher zu bewerten ist als der gesellschaftliche Nutzen. In diesem Sinne sollte es deshalb dabei bleiben, dass jeder selbst entscheiden muss, ob er seine Organe nach dem Tode spenden will. Wegen der Dimension der davon berührten ethischen Fragen ist das die richtige Vorgehensweise. Allerdings haben sich bislang nur 120.000 Organspender in das Register eingetragen. Das könnten deutlich mehr sein. 

Die Befürworter der Widerspruchslösung würden nun argumentieren, dass die Kampagnen und Appelle von Politikern zu wenig erreicht haben und es deshalb an der Zeit sei, das Prinzip umzudrehen. Man kann aber auch daraus schließen, dass die Menschen weiter darauf hingewiesen werden müssen, sich mit der sensiblen Frage auseinanderzusetzen. 

Diese Haltung wird die über 8000 Wartenden enttäuschen, die ein neues Organ brauchen. Es sei ihnen gesagt, dass es in der Abwägung auch respektabel wäre, sollte der Bundestag beschließen, alle Menschen zu Organspendern zu machen. Der Zweck wäre fraglos edel, aber auch in diesem Falle heiligt er nicht alle Mittel.

Themen folgen

Sie haben nicht die Berechtigung zu kommentieren. Bitte beachten Sie, dass Sie als Einzelperson angemeldet sein müssen, um kommentieren zu können. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an moderator@augsburger-allgemeine.de.

Bitte melden Sie sich an, um mit zu diskutieren.

25.06.2024

Ich finde die Widerspruchloesung voellig inakzeptabel. Wie wird denn garantiert, dass der Widerspruch im Falle eines Falles zeitnah und zuverlaessig auffindbar ist ?
Besser faende ich eine Motivation fuer eine Spendenbereitschaft durch:
1. Nur wer einen Spenderausweis hat, kann auch ein Organ bekommen.
2. Fuer jedes Jahr, in dem man einen Spenderausweis hat, gibt es eine Praemie, etwa durch reduzierte Krankenkassenbeitraege oder direkt Cash.
Die Nachweispflicht bei der Widerspruchloesung ist falsch herum.

25.06.2024

Solange und soweit ich nicht ausdrücklich und nachweisbar
(-pflichtig) einer Organentnahme zugestimmt habe, dann will/
wollte ich diese eben nicht explizit.
Nur so - und nicht anders - ohne Rechtfertigungspflicht ! wem
gegenüber auch immer !

25.06.2024

Und damit ein Widerspruch nicht vielleicht listig „übersehen“
wird, ist wohl gar noch die in der aktuellen, heutigen Karikatur
(Druckausgabe) aufgezeigte Widerspruchslösung angezeigt . . . .

25.06.2024

. . . . „übersehen“ wird
oder aber, wie Klara R. zutreffend schreibt:

„Wie wird denn garantiert, dass der Widerspruch im Fall
eines Falles zeitnah und zuverlaessig auffindbar ist“

Und angefügt: . . . . aufgefunden werden will . . . .

24.06.2024

Wenn, lt. einer Umfrage, über 80 % grundsätzlich für Organspende sind, warum dann nicht den Weg der Widerspruchslösung gehen?
In einigen europäischen Ländern sind die Wartezeiten auf ein Spenderorgan deutlich geringer. Warum sich Deutschland mal wieder so schwer tut, ist mir unbegreiflich.

24.06.2024

Solange es immer noch Ärzte gibt, die sich bei der "Zuteilung" menschlicher Organe eine goldene Nase verdienen lehne ich eine Organspende ab.

24.06.2024

Frau Frey. Organhandel ist in Deutschland verboten.
Und das sich jemand mit illegalen Organhandel Geld macht, ist kein Grund kein Organ zu spenden. Vorallem weil viele Meldungen einfach Fake sind.
Gerade wenn man offizieller Organspender ist, ist eher gewährleistet, dass kein Missbrauch betrieben wird. Ganz ausschließen kann man es nie. Abgesehen davon, dass aufgrund von zu wenig Organen überhaupt so eine Möglichkeit entsteht, dass jemand mit krimineller Energie sich eine "goldene Nase" verdienen kann.
Und wer Geld hat, der holt sich halt seine Niere halt in Russland oder Indien.

24.06.2024

"Organhandel ist in Deutschland verboten"

Drogenhandel ist auch verboten. Gibt es deswegen keinen Handel mit Drogen? Einfach nur lächerlich und naiv.

24.06.2024

Nun Frau L. Außer sich herablassend über andere zu äußern ist es oft bei Ihnen sehr mau.

Es ist doch eher naiv zu glauben, dass wenn man die Organspende ablehnt, Personen mit krimineller Energie irgendwie zu schaden. Das Gegenteil ist der Fall. Wenige Organspenden verknappen das Angebot, treiben die Preise hoch und damit die Gewinnspannen. Ist dann noch etwas verboten zieht es Menschen mit krimineller Energie an.
Mehr Organspenden, mehr Organe, weniger Anreiz illegales zu tun, da der Ertrag deutlcih geringer wird.

Frau L. Einbruch, Betrug usw. ist ebenfalls verboten. Trotzdem passiert es. Und das hat nicht mal was mit dem Prinzip Angebot und Nachfrage zu tun.

Ihre Hinweise auf das Bundesverfassungsgericht haben nicht mal was im Entferntesten mit der Organspende zu tun. Irgendwas aus irgendeinem Urteil zu sozusagen "Übler Nachrede bei Toten" mit der Organspende zu vergleichen ist eher lächerlich und naiv.

Und selbst wenn man das mit viel Phantasie auf Organspende "erweitert". Das Bundesverfassungsgericht würde nicht unbedingt eine Organspende als verfassungswidrig ansehen. Schließlich gibt es auch das Grundrecht auf Leben. Das anderen sozusagen indirket aktuell verweigert wird. Somit ein Grundrechtsrivalität. Da würde es darauf ankommen, was das Bundesverfassungsgericht schwerer einschätzt.
Das Recht auf Leben oder die "Unversehrheit" von toten menschlichen Körpern.

24.06.2024

Ich weiß nicht woher sie solche Informationen herhaben, aber das sind reinste Verschwörungsmythen. In Deutschland ist es für Ärzte gar nicht möglich, sich eine goldene Nase mit Transplantationen zu verdienen.

Es gibt entsprechende Kontrollen, Ärzte werden nicht nach der Anzahl von Transplantationen bezahlt. Die Zuteilung von Spendeorganen erfolgt über ein europäisches Verteilungssystem.

Goldene Nasen verdienen sich vielleicht der ein oder andere "Schönheitschirurge" oder vielleicht Zahnarzt. Aber das große Geld macht man mit sehr aufwendigen Transplantationen nicht.

24.06.2024

Der Kommentar geht mir hier viel zu weit. Was hat Organspende und dem Recht jedes einzelnen frei zu entscheiden, mit Corona zu tun?

Auch die Argumentation das Soldaten und Pflegepersonal gegen Corona impfen muss, ist viel zu kurz gedacht. Eine Impfpflicht für verschiedene andere Dinge gibt es in dieser Berufsgruppe bereits, genauso wie für Kindergartenkinder bzw. Schulkinder und Masern.

Bei der vorgeschlagenen Änderung, wird es zukünftig keine Pflicht zur Organspende geben, dass ist der große Unterschied zu gewissen Impfungen.

Nur die Änderung, dass man jetzt halt aktiv werden müsste, wenn man kein Organspender sein will, ist halt anders, aber das ist auch gut so. Wer sich unsicher ist, kann sich informieren, den Gedanken reifen lassen und kann ja die Entscheidung jederzeit ändern.

Hier wäre es durchaus wünschenswert gewesen, wenn man auf das bereits jetzt vorhandene digitale Registrierungsportal ind dem Artikel aufmerksam gemacht hätte. https://organspende-register.de/erklaerendenportal/

24.06.2024

Art. 2 GG: "Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit."
Die Unversehrtheit gilt auch über den Tod hinaus. Wie will man sicherstellen, dass der Verstorbene mit der Organspende einverstanden ist? Besser wäre es, den freien Willen des Patienten beim Hausarzt zu hinterlegen. Das kann dann auch die Verweigerung der Antwort beinhalten. Nicht jeder möchte sich zu Lebzeiten damit beschäftigen, was ebenfalls zulässig sein muss. Alles andere wäre staatliche Übergriffigkeit.

24.06.2024

>>Die Unversehrtheit gilt auch über den Tod hinaus.<<

Nein.

24.06.2024

>>Die Unversehrtheit gilt auch über den Tod hinaus<<

Die Unversehrtheit endet bereits mit dem Tod, ab dem Zeitpunkt setzt die Verwesung ein. Eine Organentnahme ist auch nicht lange möglich, da der Verwesungsprozess sehr schnell zu einer Unbrauchbarkeit des Organs führen kann. Insofern würde es sowieso nur Menschen betreffen, die in einer Klinik sterben, bei allen anderen würde viel zu viel Zeit vergehen, bis es zu einer Entnahme kommt.

24.06.2024

Doch!
Laut dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG)
"„mit dem verfassungsverbürgten Gebot der Unverletzlichkeit der Menschenwürde,
das allen Grundrechten zugrunde liegt, unvereinbar sein, wenn der Mensch, dem
Würde kraft seines Personseins zukommt, in diesem allgemeinen Achtungsanspruch
auch nach seinem Tode herabgewürdigt oder erniedrigt werden dürfte. Dementsprechend endet die in Art. 1 Abs. 1 GG aller staatlichen Gewalt auferlegte Verpflichtung, dem Einzelnen Schutz gegen Angriffe auf seine Menschenwürde zu gewähren, nicht mit dem Tode.“
https://www.bundestag.de/resource/blob/590006/06be329f5e98a5f0da17ec858426e7a4/WD-3-384-18-pdf-data.pdf

24.06.2024

"ab dem Zeitpunkt setzt die Verwesung ein"
Das ist ein natürlicher Prozess und hat mit dem Thema wirklich nichts zu tun. Sie sind mal wieder auf dem Holzweg!

24.06.2024

>>Sie sind mal wieder auf dem Holzweg!<<

Ach ja? Wie wäre es, wenn Sie einfach mal das ganze PDF lesen würden, statt hier nur ein aus dem Zusammenhang gerissenes Zitat als vorgeblichen Beweis einzustellen. Deshalb hier mal der weitere Text, auch die nachfolgenden Seiten sind sehr aufschlussreich!

>> Laut dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) würde es
„mit dem verfassungsverbürgten Gebot der Unverletzlichkeit der Menschenwürde,
das allen Grundrechten zugrunde liegt, unvereinbar sein, wenn der Mensch, dem
Würde kraft seines Personseins zukommt, in diesem allgemeinen Achtungsanspruch
auch nach seinem Tode herabgewürdigt oder erniedrigt werden dürfte. Dementspre-
chend endet die in Art. 1 Abs. 1 GG aller staatlichen Gewalt auferlegte Verpflichtung,
dem Einzelnen Schutz gegen Angriffe auf seine Menschenwürde zu gewähren, nicht
mit dem Tode.“13
Dieser Würdeschutz bezieht sich nach der Entscheidung des BVerfG auf das Lebensbild des
Verstorbenen in der Wahrnehmung der Nachwelt, das vor Erniedrigung oder diffamierender
Darstellung durch Dritte zu schützen sei.14 Es geht um besonders schwere Beeinträchtigungen
des Persönlichkeitsbildes Verstorbener.15 Dieser postmortale Persönlichkeitsschutz verblasse mit
der Zeit und verliere namentlich gegenüber der Meinungsfreiheit allmählich in dem Maße, in
dem die Erinnerung an den Verstorbenen schwächer werde, an Umfang.<<
aus https://www.bundestag.de/resource/blob/590006/06be329f5e98a5f0da17ec858426e7a4/WD-3-384-18-pdf-data.pdf

24.06.2024

Frau L. wie sie zitieren:
Art. 2 GG: "Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit."
Jeder hat ein Recht auf LEBEN. Also soll jemand sterben, weil jemand lieber mit seine Organen verwest?
Soll man jemand quasi sterben lassen, obwohl man ein Organ eigentlich hätte?
Das Recht auf LEBEN hat in meinen Augen ein deutlich höheres Gewicht als die körperliche Unversehrtheit eines Toten.

Generell sollte es man einfach so machen. Wer nicht bereit ist Organe zu spenden, soll auch erst mal keinen Anspruch auf eine Organspende im Bedarfsfall haben. Sprich nur eins erhalten, wenn das Organ man nicht verwenden kann.
Wer nicht bereit ist was zu geben, soll auch nichts erhalten.
Übrigens könnte man beim Bürgergeld auch mit dem Grundgesetz argumentieren.
Art. 1 GG "Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und ZU SCHÜTZEN ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt." Zur Würde eines Menschen gehört auch eine gewisse materielle Absicherung. ;-)

Jeder der nicht bereit ist, etwas für die Gemeinschaft zu geben, soll auch nichts von der Gemeinschaft bekommen. Egal ob Bürgergeld oder Organe.

Zum Thema Tod und Verwesung.
Das Sterben des Menschen beginnt bereits im Mutterleib. Kurz nach der Zeugung sterben bereits die ersten Zellen wieder ab.



24.06.2024

Die Bundestagsschrift kenne ich natürlich auch, unsere werte Nicola läßt den wesentlichen Teil daraus weg:

"Dieser Würdeschutz bezieht sich nach der Entscheidung des BVerfG auf das Lebensbild des Verstorbenen in der Wahrnehmung der Nachwelt, das vor Erniedrigung oder diffamierender Darstellung durch Dritte zu schützen sei.14 Es geht um besonders schwere Beeinträchtigungen des Persönlichkeitsbildes Verstorbener.15 "

Es geht also gar nicht nicht um den Leib, sondern um das Vermächtnis.

24.06.2024

"Es geht also gar nicht nicht um den Leib, sondern um das Vermächtnis."
Es geht um die Menschenwürde über den Tod hinaus, dazu zählt eben auch der Leib. Menschen sind kein Ersatzteillager, die man verschrottet oder für Ersatzteile noch ausschlachtet. Ist es jetzt deutlich geworden?

24.06.2024

Ihre "Interpretation" ist, wie meist, falsch.

24.06.2024

"Ihre "Interpretation" ist, wie meist, falsch"
Das ist keine "Interpretation". Das ist geltendes Recht, was Sie aber offensichtlich nicht interessiert. (edit/mod/NUB 7.2)

24.06.2024

Was geltendes Recht ist, habe ich weiter oben zitiert. Ihre Interpretation ist es jedenfalls nicht.

24.06.2024

Ich für meine Person sehe die ganze Sache eher pragmatisch. Wenn ich einst hinüber bin, ist es mir ziemlich egal ob ich mit Niere oder ohne Niere verbrannt werde...

24.06.2024

Sehe ich genauso! Allerdings hab ich es mit dem Verbrennen nicht so - Jesus hätte auch nicht auferstehen können, wenn er verbrannt worden wäre.

24.06.2024

Also wenn das (m.E. unsinnige) Konzept der Auferstehung hier ein Argument sein soll, dann muss es funktionieren wenn ich an ein Brett genagelt werde, und ebenso wenn ich vom Blitz erschlagen oder von einem Haifisch gefressen werde. Insofern kann ich selbstverständlich meine Niere spenden bevor ich mich verbrennen lasse. Sonst könnte ja ein Gläubiger nicht in den Krieg ziehen. Die Islamisten sehen es auch locker mit der Leiblichkeit beim Terroranschlag (Zynismus aus). Entweder es klappt immer oder es klappt nie, liebe Gläubige, das darf kein Hindernis sein.

24.06.2024

Man kann den gesellschaftlichen Nutzen schon über das Selbstbestimmungsrecht des Individuums stellen.

Man möge es dann nur bitte nicht SPENDE nennen.

Was ich unfreiwillig abgeben muss, ist keine SPENDE auch wenn ich mich dem Zwang durch einen Widerspruch entziehen kann. (Anmerkung: ich habe seit 20 Jahren einen Organspendeausweis)

Konstruieren wir zur Veranschaulichung ein Beispiel: Der Staat braucht dringend Geld, über eine Erhöhung der Erbschaftssteuer ist schon viel diskutiert worden. Nun kommt man auf die Idee, dass in jedem Todesfall erst mal der Staat erbt und nur durch Widerspruch der Erben die sich dieser "Spende) entziehen könnten. Könnte man sich damit anfreunden?

Ich bin der Meinung, dass Transplantation von fremden Organen nur eine Übergangs"technologie" sein kann und sollte. Es ist von der Natur nicht vorgesehen, dass man Organe von Mensch zu Mensch tauscht, sonst ginge es problemloser. Das Unterdrücken der Abstoßungsreaktion des Körpers ist doch ein ziemlich deutlicher Hinweis darauf.

Man sollte viel mehr Forschungsenergie und - mittel darauf verwenden, Organe aus eigenem Gewebe nachzüchten zu können, die dann eine solche nicht mehr hervorrufen. So lange aber das Geschäft mit den Fremdorganen blüht, wird das hintan stehen - so ähnlich wie bei den erneuerbaren Energien. Drohte nicht der Klimawandel - wäre da auch noch weniger geschehen als bislang, was immer noch nicht genug ist.

24.06.2024

Auch bei der Widerspruchslösung kann jede*r selbst entscheiden, ob er*sie seine*ihre Organe spendet oder nicht.
Nur: sie fordert die träge Masse auf, nachzudenken und zu entscheiden. Das Problem ist doch, dass bei der jetzigen Lösung die träge Masse NICHT entscheidet, und dass diese Trägheit auf Kosten der meist unschuldig Erkrankten geht. Das muss dringend geändert werden. Dringend. Wir schaffen es nicht, 8.000 Organe bereitzustellen, weil 30 Millionen zu träge sind, zu entscheiden. Das ist eine Schande, ethisch nicht vertretbar und muss dringend geändert werden.

24.06.2024

Die Widerspruchslösung bedeutet ja nicht, dass man zwangsläufig Organspender wird. Man muss sich mit dem Thema befassen - und das ist gut so. Es gibt sicher viele potentzielle Spender, die sich einfach keine Gedanken drüber machen, ob sie das wollen oder nicht. Diese Lösung würde das ändern. Wenn ich keine Organe spenden will, ist das mein gutes Recht - ich muss es nur kundtun. Das ist nicht übergriffig.
Und wenn sich der Staat in diese sensible Angelegenheit nicht einmischen soll, dann sollte er das auch nicht tun, wenn es um Sterbehilfe geht. Denn da stellen sich bislang immer noch zu viele Abgeordnete quer.