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Könnte Donald Trump tatsächlich eine dritte Präsidentschaft anstreben?

Frage der Woche

Wäre eine dritte Amtszeit für Trump möglich?

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    Er will das Weiße Haus so schnell nicht räumen: Donald Trump.
    Er will das Weiße Haus so schnell nicht räumen: Donald Trump. Foto: Julia Nikhinson, dpa

    Es ist bislang nur ein Kokettieren, vielleicht aber auch ein erstes Vortasten, wie weit die amerikanische Bevölkerung ihn wirklich gehen lässt. Viele Bürger wollten, dass er eine dritte Amtszeit als US-Präsident anstrebe, sagte Donald Trump in diesen Tagen. „Warum nicht? Ich arbeite gerne“, erklärte er dem Sender NBC. „Ich mache keine Witze!“ Doch könnte Trump wirklich für eine dritte Amtszeit ins Weißen Haus ziehen?

    Er wäre damit zwar keineswegs der erste – doch der erste, der dafür an der Verfassung rüttelt. „Keine Person darf mehr als zwei Mal in das Amt des Präsidenten gewählt werden“, heißt es dort. Dieser 22. Zusatzartikel trat im Jahr 1951 in Kraft, es war auch eine Reaktion auf die Präsidentschaft von Franklin D. Roosevelt. Der ließ sich viermal in Folge zum Präsidenten wählen, allerdings fiel seine Amtszeit in die schwierigen Jahre des Zweiten Weltkrieges. Eine so lange Zeit an der Macht sollte fortan dennoch ausgeschlossen werden. Keiner der Nachfolger Roosevelts hat dies jemals ernsthaft in Zweifel gezogen. Bis jetzt. Deborah Pearlstein, Juraprofessorin an der Princeton University, sagt der Washington Post: „Trump kann kein drittes Mal antreten. Ende der Geschichte.“ Doch Trump hat schon so manche Regel schlichtweg außer Kraft gesetzt oder ignoriert. Und auch die Verfassung könnte geändert werden – allerdings wäre dies ein echter politischer Kraftakt. Nötig wäre eine Zweidrittelmehrheit in beiden Kongresskammern sowie die Zustimmung von drei Vierteln der Bundesstaaten. Das dürfte nicht gelingen.

    Kann Donald Trump Vizepräsident werden?

    Der republikanische Abgeordnete Andy Ogles schlägt dennoch vor, dass die Regel dergestalt aufgeweicht wird, dass die drei Amtszeiten nur nicht direkt aufeinanderfolgen dürfen – was bei Trump nicht der Fall wäre. Seine beiden Amtszeiten wurden durch die Wahl von Joe Biden getrennt. Auch über einen Rollentausch wird spekuliert: Die Republikaner könnten J.D. Vance als Präsidentschaftskandidaten nominieren und Trump zu dessen Vize. Nach der Wahl könnte Vance zurücktreten und so den Weg freimachen. Doch auch das schließt die Verfassung aus. „Personen, die laut Verfassung nicht wählbar für das Amt des Präsidenten sind, sollen auch nicht wählbar sein für das Amt des Vizepräsidenten der Vereinigten Staaten“, heißt es.

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    12 Kommentare
    Wolfgang Boeldt

    Die Blaupause zu Verfassungsänderungen bietet doch Deutschland. Ich schätze, daß das GG mindestens 50x nach 1949 geänder wurde.

    Gerd Reim

    Was sollte Ihr Kommentar wohl mit der "Frage der Woche" zu tun haben. Nichts, nichts und nichts. Das Grundgesetz wurde nicht geändert, sondern angepasst. Was wohl einen sehr großen Unterschied zu Ihrer fehlerhaften Aussage macht!

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    Wolfgang Boeldt

    Falls Sie mich meinten Herr Reim - machen Sie sich doch mal mit juristischen Begriffen etwas vertraut. In solchen Fällen irre ich mich nämlich äußerst selten. Aber nach Ihrer falschern Ansicht sind wohl auch die wissenschaftlichen Dienste des Bundestages stark fehlerhaft. Siehe: https://www.bundestag.de/resource/blob/995980/dc7cf6b9b7a0b10c71f0870582847ed4/75-Jahre-Grundgesetz-Aenderungen-des-Grundgesetzes-seit-1949.pdf

    Michael Stemmler

    Es gibt auch Lösungen auf natürlicher Basis: Trump wird im Juni 2026 dann 80 Jahre und seine Krankheit "Dummheit" ist nicht heilbar.....Dann wird die 3. Amtszeit ohnehin nicht realisiert....

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    Thomas Keller

    Denke auch das Trump schon allein aus seiner, nennen wir es wohlwollend, Naivität aus dem Rennen kegelt. "America deserves better" sollte das nächste Wahlkampfmotto sein.

    Wolfgang Schmidt

    Achso, eine Anpassung ist also keine Änderung. Wusste ich bisher nicht....

    Rainer Kraus

    Wenn Biden in einer höchstfragwürdigen körperlich und geistigen Verfassung US-Präsident spielen darf, warum nicht auch Trump? Die wahren Macher und Lobbyisten bestimmen eh im Hintergrund den Takt und die Inhalte.

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    Gerd Reim

    Herr Kraus... irgendwann sollten auch Sie sehen, dass Ihre Kommentare neben der Kappe sind.

    Peter Zimmermann

    Neben der Kappe? Zuweilen ein reiner Graus trifft es noch besser. :-))

    Maria Reichenauer

    Herr Kraus, körperliche Einschränkungen müssen nicht gleichzeitig geistige Inkompetenz beinhalten. Damit beleidigen Sie Millionen Menschen, die ein körperliches Handicap haben, die aber mental fitter sind als so mancher ohne Handicap. Und ein körperlich angeschlagener Biden war mir tausendmal lieber als ein narzisstischer Herrscher im Weißen Haus, der nur seineb eigenen Bauchnabel beweihräuchert, egal wie viel Schaden die Welt durch seine Aktionen nimmt.

    Wolfgang Schwank

    Bemerkenswert, wie wir uns hierzulande mit rechtlichen Aspekten des teils arvhaischen Verfassung der Vereinigten Staaten beschäftigen. Wir haben jüngste Beispiele bei uns in der Bundesrepublik, wie mit Verfassung und Recht gespielt und gezockt, diese gedehnt und interpretiert werden kann. Dies und die uns primär betreffenden Problemstellungen beschäftigen mich zumindest deutlich mehr.

    Robert Miehle-Huang

    Trump wird nicht hinter Putin und Xi zurückstecken wollen…

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