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Koalitionsvertrag: Rentenpläne: Das sind die Gewinner und Verlierer

Koalitionsvertrag

Rentenpläne: Das sind die Gewinner und Verlierer

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    Die Rentenpläne könnten vor allen Dingen für die teuer werden, die später am wenigsten davon haben.
    Die Rentenpläne könnten vor allen Dingen für die teuer werden, die später am wenigsten davon haben. Foto: Andreas Gebert (dpa)

    Der Koalitionsvertrag steht, die Große Koalition mittlerweile auch. Doch schon jetzt ist klar: Für die milliardenschweren Rentenpläne von Schwarz-Rot werden jene geradestehen müssen, die später einmal davon am wenigsten haben. Sie haben deshalb bereits kontroverse Diskussionen ausgelöst.

    Was ist geplant? Und wie wird es sich auswirken?

    Mütterrente

    Bereits im kommenden Jahr sollen Frauen, deren Kinder vor 1992 geboren wurden, zwei statt eines Rentenpunktes gutgeschrieben bekommen. Damit erhöht sich deren Rente im Westen monatlich um 28,14 Euro pro Kind, im Osten um 25,74 Euro brutto. Das schlägt bei der Rentenversicherung mit 6,5 Milliarden Euro im Jahr zu Buche.

    Abschlagsfreie Rente ab 63

    Die soll erhalten, wer mindestens 45 Beitragsjahre einschließlich Zeiten der Arbeitslosigkeit vorweisen kann. Das abschlagsfreie Renteneintrittsalter soll aber in Stufen auf 65 Jahre angehoben werden. Die Neuregelung kostet langfristig schätzungsweise 3,5 bis 4,5 Milliarden Euro, wird danach aber wieder billiger. 2032 läuft das Modell aus. Schon gibt es Forderungen von Beamten nach einer vergleichbaren Regelung.

    Erwerbsminderungsrente

    Wer aus Krankheitsgründen vorzeitig in Rente gehen muss, soll besser als bisher gestellt sein. Die Anhebung der sogenannten Zurechnungszeit um zwei Jahre wirkt sich so aus, als ob ein Betroffener bis zur Vollendung des 62. (bisher: des 60.) Lebensjahres in die Rente eingezahlt hätte. Langfristig dürfte dies die Beitragszahler knapp zwei Milliarden Euro mehr kosten.

    Solidarische Lebensleistungsrente

    Sollen – von 2017 an – jene bekommen, die (nach einer Übergangszeit bis 2023) 40 Jahre lang in die Rentenkasse eingezahlt und zusätzlich privat vorgesorgt haben, aber nicht auf 30 Rentenentgeltpunkte kommen. Für die Aufstockung sollen die Steuerzahler aufkommen, damit also auch Gutverdiener. Die Kosten belaufen sich langfristig auf etwa drei Milliarden Euro.

    Rentenbeitrag

    Um die neuen Leistungen bezahlen zu können, sollen zum einen die Rücklagen der Rentenversicherung (derzeit knapp 30 Milliarden Euro) angezapft werden. Zum anderen ist geplant, die normalerweise angesichts der hohen Reserven fällige Beitragssenkung zum Jahreswechsel ausfallen zu lassen. Der Beitrag (derzeit 18,9 Prozent) hätte ursprünglich auf 18,3 Prozent fallen sollen.

    Wie wirkt sich das alles aus? Sechs Beispiele

    Fachverkäuferin, 31, Monatsbrutto 2500 Euro, ein Kind: Von der zusätzlichen Mütterrente hat sie nichts, denn begünstigt sind nur ältere Frauen, deren Kinder vor 1992 auf die Welt kamen. Sie wird stattdessen als Beitragszahlerin zur Kasse gebeten – erst einmal indirekt, wenn der Beitragssatz zur Rentenversicherung nicht wie vorgesehen sinkt. Damit wird Beschäftigten und Unternehmen eine gesetzlich vorgeschriebene Entlastung von sechs Milliarden Euro vorenthalten. Union und SPD brauchen die Mehreinnahmen für die Mütterrente. Die 31-Jährige wird damit auf etwa 7,50 Euro brutto im Monat Entlastung verzichten müssen.

    Verkäuferin, 64, Monatsbrutto 2000 Euro, zwei Kinder vor 1992 geboren: Sie wird 2014 nach 25 Berufsjahren mit monatlich knapp 500 Euro in Rente gehen – plus Erziehungszeiten für die beiden Kinder. Die schlagen mit brutto 112 Euro im Monat zusätzlich zu Buche. Das sind 56 Euro mehr, als sie bisher bekommen hätte. Für die Besserstellung bis ans Lebensende wird die Frau maximal noch für ein Beitragsjahr zur Kasse gebeten. Von der geplanten abschlagfreien Rente mit 63 hat sie wegen einer zu geringen Zahl von Beitragsjahren aber nichts.

    Student, 21, keine Kinder: Die geplanten Leistungsverbesserungen begünstigen junge Menschen wie ihn grundsätzlich nicht. Er könnte allenfalls, sollte er wegen einer schweren Erkrankung vorzeitig aus dem Berufsleben ausscheiden, von der verbesserten Erwerbsminderungsrente profitieren. Arbeitet er jedoch weiter, wird er als Beschäftigter in jedem Fall (über den Rentenbeitrag) die Mütterrente und (über die Steuer) die abschlagsfreie Rente ab 63 mitbezahlen. Für ihn sind die schwarz-roten Rentenpläne ein schlechtes Geschäft.

    Frührentner, 51: Wer wie er krankheitsbedingt vorzeitig aus dem Job aussteigen musste und nun eine Erwerbsminderungsrente bekommt, steht künftig besser da. Derzeit erhalten Betroffene im Schnitt rund 600 Euro Rente ausgezahlt. Künftig sind es gut 45 Euro pro Monat brutto mehr. Unter Berücksichtigung der Abschläge von bis zu 10,8 Prozent sind es durchschnittlich immer noch rund 40 Euro mehr.

    Facharbeiter, 60, Monatsbrutto 4000 Euro: Er ist der klassische Nutznießer der abschlagsfreien Rente mit 63. Mit 18 ins Arbeitsleben gestartet, kommt er auf die erforderlichen 45 Beitragsjahre. Damit wird seine Rente auch mit 63 nicht durch die sonst üblichen 7,2 Prozent Abschlag gekürzt. Das sind bei einer Monatsrente von 1500 Euro brutto 108 Euro. Der für 2014 geplante Verzicht auf die Absenkung des Rentenbeitragssatzes „kostet“ den 60-Jährigen aber (solange er noch arbeitet) 12 Euro brutto monatlich: Das ist sein Beitrag zur Mütterrente.

    Facharbeiter, 40, Monatsbrutto 4000 Euro: Er schaut bei der abschlagsfreien Rente mit 63 in die Röhre. Grund: Das Zugangsalter zu diesem Rentenmodell wird bis zum Jahr 2032 schrittweise auf 65 Jahre angehoben. Deshalb kommen Angehörige der Geburtsjahrgänge 1967 und später nicht mehr in den Genuss der Regelung. Mit anderen Worten: Wer 2014 jünger als 48 Jahre ist, kann erst mit 65 ohne Abschlag in Rente gehen – aber auch erst nach 45 Beitragsjahren. Mitbezahlen dürfen die Jüngeren das Frühverrentungs-Modell aber fast zwei Jahrzehnte lang. Bei der verbesserten Mütterrente ist der 40-Jährige auch dabei: als Beitragszahler – mit monatlich etwa 12 Euro. dpa, bom

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