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Klimaschutz: Bundesregierung muss zusätzliche Sofortmaßnahmen beschließen

Gerichtsurteil

Bundesregierung muss zusätzliche Klima-Maßnahmen beschließen

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    Die Bundesregierung muss zusätzliche Sofortmaßnahmen beschließen, um die Klimagase aus Verkehr und Gebäuden zu drücken.
    Die Bundesregierung muss zusätzliche Sofortmaßnahmen beschließen, um die Klimagase aus Verkehr und Gebäuden zu drücken. Foto: Marijan Murat, dpa (Symbolbild)

    Nach einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg muss die Bundesregierung zusätzliche Sofortmaßnahmen beschließen, um die Klimagase aus Verkehr und Gebäuden zu drücken. Diese Entscheidung traf das Gericht am Donnerstag nach Klagen der Deutschen Umwelthilfe und des Umweltverbands BUND. Diese forderten nach dem Urteil sofortiges Handeln etwa mit einem Tempolimit. Das Gericht aber ließ eine Revision zu.

    Aus der Sicht der Verbände haben die zuständigen Ministerien nicht ausreichend gehandelt, als die zulässige Menge von Klimagasen in den beiden Sektoren überschritten wurde. Deshalb zogen sie vor Gericht. Im gültigen Klimagesetz gibt es eine Vorgabe in Paragraf 8, wonach das zuständige Ministerium mit einem Sofortprogramm gegensteuern muss, wenn die für einen Sektor zulässige Menge von Klimagasen in einem Jahr überschritten wird. Das war 2022 in den Sektoren Verkehr und Gebäude der Fall. Aus Sicht der Umweltverbände reichen die Gegenmaßnahmen aber nicht aus. Die Lage ist jedoch kompliziert, weil die Ampel bereits verabredet hat, genau die jetzt vor Gericht umstrittenen Klauseln zu ändern.

    Gericht: zusätzliche Maßnahmen nötig, um Klimaziele zu erreichen

    Nun stellte das Gericht fest, dass die Bundesregierung mit zusätzlichen Maßnahmen gegensteuern muss, um die Klimaziele für die Jahre 2024 bis 2030 sicher zu erreichen. Die Vorsitzende Richterin Ariane Holle erläuterte, dass die Regierung zwar im Oktober 2023 als Reaktion auf die zu hohen Emissionswerte ihr Klimaschutzprogramm ergänzt habe. Das sei aber ein eher mittel- bis langfristiges Instrument. Das im Gesetz geforderte Sofortprogramm sei etwas anderes.

    "Bei Sofortprogramm und Klimaschutzprogramm handelt es sich um zwei unterschiedliche Instrumente", sagte Holle. Das Sofortprogramm sei als konkrete Reaktion auf eine Zielverfehlung vorgesehen, um die Erfüllung der Ziele in den folgenden Jahren sicherzustellen, begründete die Vorsitzende Richterin das Urteil. Das Argument der Bundesregierung, die Klage sei gar nicht zulässig, wies das Gericht zurück.

    Die Koalition will mit der verabredeten Änderung der jetzt vor Gericht umstrittenen Klauseln sicherstellen, dass nicht mehr für jeden Sektor verpflichtende Jahresziele umzusetzen sind, sondern dies nur noch für die Einhaltung der Gesamtziele beim Klimaschutz gilt.

    Die Bundesregierung prüft nun in Revision zu gehen. Das Bundeswirtschafts- und Klimaschutzministerium von Ressortchef Robert Habeck (Grüne) teilte auf Anfrage mit: "Das Gericht hat die Revision ausdrücklich zugelassen. Die Bundesregierung wird die Urteile und ihre Begründungen, sobald diese schriftlich vorliegen, im Einzelnen genau auswerten und das weitere Vorgehen prüfen."

    Klimaschutzgesetz schreibt Senkung der Treibhausgase vor

    Das Klimaschutzgesetz schreibt eine Senkung der Treibhausgase bis 2030 um 65 Prozent im Vergleich zu 1990 vor. Im vergangenen Jahr waren gut 40 Prozent Minderung erreicht. Bis 2045 soll Deutschland  treibhausgasneutral werden. Die Ampel-Koalition will das Gesetz ändern. Demnach sollen nicht mehr die Sektorenziele ausschlaggebend sein, sondern die Gesamtminderung. Beschlossen ist das noch nicht. (AZ/dpa)

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