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Klimaschutz: Ärger im Bundestag: Habeck lässt Fragen-Katalog der Union unbeantwortet

Klimaschutz

Ärger im Bundestag: Habeck lässt Fragen-Katalog der Union unbeantwortet

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    Die Ampelkoalition hat versichert, dass sie für Transparenz bei der Regierungsarbeit sorgen werde. Doch bereits jetzt scheint dieses Versprechen nicht mehr allzu viel wert zu sein.
    Die Ampelkoalition hat versichert, dass sie für Transparenz bei der Regierungsarbeit sorgen werde. Doch bereits jetzt scheint dieses Versprechen nicht mehr allzu viel wert zu sein. Foto: Tobias Hase, dpa

    „Opposition ist Mist“, diese prägnante Zusammenfassung des SPD-Politikers Franz Müntefering ist gerade bei CDU und CSU auf dem Prüfstand. In der Regierung standen für die Arbeit in der Unionsbundestagsfraktion unter anderem die Ressourcen der Ministerien zur Verfügung. In der Opposition müssen andere Wege gegangen werden, um den parlamentarischen Kontrollauftrag zu erfüllen. Einer davon ist die Kleine Anfrage.

    Die Unionsfraktion wartet seit geraumer Zeit auf Antworten zur Impfpflicht, jetzt drückt sich die Ampel an einer weiteren Stelle. 22 Fragen hatte die Fraktion der Regierung zu Themen gestellt, die das neue Wirtschafts- und Klimaschutzministerium des Grünen-Politikers Robert Habeck betreffen. Eigentlich ein normaler parlamentarischer Vorgang, wie er in jeder Legislaturperiode zigtausendfach vorkommt. Habecks Haus jedoch verweigerte praktisch die Aussage.

    Robert Habeck antwortet nicht auf die Anfrage der Unionsfraktion

    „Auf 22 Fragen in unserer Kleinen Anfrage zu den neuen Zuständigkeiten beim Klimaschutz antwortet das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz trotz gewährter Fristverlängerung mit einem einzigen Satz: Die Fragen würden zum Teil laufende Abstimmungsprozesse betreffen und könnten deshalb nicht beantwortet werden“, fasste der Abgeordnete Andreas Jung im Gespräch mit unserer Redaktion die Lage zusammen.

    Wirtschaftsminister Robert Habeck (Bündnis 90/Die Grünen).
    Wirtschaftsminister Robert Habeck (Bündnis 90/Die Grünen). Foto: Marcus Brandt, dpa

    Jung war stellvertretender Fraktionsvorsitzender in der letzten Legislaturperiode, er ist derzeit Sprecher für Klimaschutz und Energie der Unionsfraktion, stellvertretender CDU-Vorsitzender und darf zu den erfahrenen Politikern im Parlamentsbetrieb gezählt werden. Die dürre Reaktion der Regierung hat auch ihn offensichtlich überrascht.

    Eigentlich sind die Fragen einfach, die die Union an das Wirtschaftsministerium gestellt hat

    Für Außenstehende hören sich die Fragen der Fraktion nicht sonderlich kompliziert an. „Welche konkreten Vorteile für den Klimaschutz erhofft sich die Bundesregierung durch die Überführung der Zuständigkeit für Klimaschutz aus dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz in den Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz?“, lautet beispielsweise eine davon. Die anderen Fragen gehen in eine ähnliche Richtung. Sie zielen insgesamt darauf ab, die Neuordnung der Zuständigkeiten im Bereich des Klimaschutzes und in Habecks Ministerium zu hinterfragen.

    Das Fragerecht der Parlamentarier sichert die Grundlage ihrer Arbeit. Die Kleine Anfrage ist dabei neben der Großen Anfrage und der Aktuellen Stunde das wichtigste Informationsinstrument. Sie kann von einer Fraktion gestellt werden, um von der Bundesregierung Auskunft über politische Fragen zu erhalten. Eine Kleine Anfrage wird nur schriftlich beantwortet, bei einer Großen Anfrage schließt sich grundsätzlich eine Parlamentsdebatte an.

    Die Regierung drückt sich vor Antworten

    In diesem Fall ist die Antwort wenig informativ. Sie beginnt mit einer Vorbemerkung, die allgemein zur Neuordnung des Ministeriums Stellung nimmt und so ähnlich bereits im Koalitionsvertrag steht. „Die Fragen 1 bis 22 werden gemeinsam beantwortet“, heißt es dann in dem unserer Redaktion vorliegenden Papier. Diese Antwort wiederum lautet: „Die Fragen betreffen zum Teil laufende ressortübergreifende und -interne Abstimmungsprozesse der Bundesregierung und damit den Kernbereich ihrer exekutiven Eigenverantwortung, der grundsätzlich nicht ausforschbar ist“. Mit anderen Worten heißt das nichts anders als: Was wir hier tun, geht die Öffentlichkeit nichts an.

    Interessanterweise verweist die Regierung in der Antwort auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom November 2017 (Aktenzeichen: 2 BvE 2/11). Damals hatten unter anderem die Grünen geklagt, die Regierung verweigere ihnen Auskünfte zur Deutschen Bahn. Die Partei von Robert Habeck bekam größtenteils recht. Lediglich in einem Satz verweist Karlsruhe darauf, dass der Informationsanspruch „im Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung, dem Staatswohl sowie der Grundrechts- und Gesetzesbindung der Regierung“ seine Grenzen finde. Gleichzeitig und zu Beginn des Urteils heißt es aber auch: „Das parlamentarische Informationsrecht steht unter dem Vorbehalt der Zumutbarkeit. Es sind alle Informationen mitzuteilen, über die die Bundesregierung verfügt oder die sie mit zumutbarem Aufwand in Erfahrung bringen kann. Sie muss alle ihr zu Gebote stehenden Möglichkeiten der Informationsbeschaffung ausschöpfen.“

    CDU-Abgeordneter Andreas Jung beklagt Stillosigkeit Habecks

    „Regieren ist auch eine Stilfrage. Und der zeigt sich gerade im Umgang mit den Oppositionsrechten“, sagte Jung. Nicht nur diese würden missachtet, sondern auch das Interesse der Öffentlichkeit an der von der Ampel versprochenen Transparenz. „Robert Habeck sieht Klimaschutz zu Recht als zentrale Herausforderung, hüllt sich aber in Schweigen, wenn es konkret wird“, kritisierte Jung und ergänzte: „Das darf nicht so bleiben, wir fordern umfassende Transparenz und drängen auf Nachlieferung der Antworten.“

    Robert Habeck könnte zügig liefern. Am Mittwoch stellt er sich im Rahmen einer Regierungsbefragung (13 Uhr) im Bundestag den Abgeordneten.

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