Kindergeld, Kinderzuschlag, Kinderfreibeiträge – bisher gibt es einige verschiedene staatliche Leistungen, von denen Familien mit Kindern profitieren können. Um diese Leistungen übersichtlicher und weniger bürokratisch zu gestalten, führt die Bundesregierung die Kindergrundsicherung ein. Am Mittwoch, 27. September, hat das Kabinett das Vorhaben offiziell beschlossen. Nun muss der Gesetzentwurf muss nun noch den Bundestag und Bundesrat passieren.
Was genau verbirgt sich hinter der Kindergrundsicherung? Wer wird entlastet, wann kommt die Reform und wie sehen die Details aus?
Was ist die Kindergrundsicherung?
Die Kindergrundsicherung gehört zu den wichtigsten Vorhaben der Ampel-Koalition. Der Hintergrund ist, dass Kinderarmut nach wie vor in Deutschland ein großes Problem ist. Laut einer Studie der Bertelsmann-Stiftung ist jedes fünfte Kind hierzulande armutsgefährdet. Zudem ist erwiesen: Knappes Geld beeinflusst auch die Entwicklung von Kindern. Wer in einer armen Familie aufwächst, ist viel wahrscheinlicher auch als Erwachsener von Armut betroffen.
Weil die bisherige Unterstützung auf unterschiedlichen Wegen bei unterschiedlichen Behörden beantragt werden muss, machen laut Familienministerin Lisa Paus (Grüne) bis zu 70 Prozent der Familien ihre Ansprüche gar nicht geltend. Um dagegen anzuwirken, soll die Kindergrundsicherung alle Leistungen zentral bündeln. So sollen mehr Familien erreicht und unterstützt werden.
Wer bekommt die Kindergrundsicherung?
Die Kindergrundsicherung soll alle Kinder ab Geburt bis zum 18. Lebensjahr unterstützen. Wer eine Ausbildung macht, kann die Grundsicherung bis zum 25. Lebensjahr empfangen. Studierende können sie bis zum Alter von 27 Jahren erhalten.
Wie beantrage ich die Kindergrundsicherung?
Die Bundesregierung hat ein Portal geschaffen, bei dem Eltern Online-Anträge stellen können. Das ist kinder-grund-sicherung.de. Die Kindergrundsicherungsstelle darf direkt auf die Daten von Finanzamt und Rentenversicherung zugreifen. Geplant ist, dass Eltern automatisch benachrichtigt werden, wenn zusätzliche Unterstützung nach einem automatisierten "Kindergrundsicherungs-Check" für sie infrage kommt.
Wie hoch fällt die Kindergrundsicherung aus?
Die Kindergrundsicherung soll mindestens so hoch sein wie das bisherige Kindergeld: Das sind aktuell 250 Euro pro Kind im Monat. Alle zwei Jahre soll die Höhe angepasst werden. Es soll einen Grundbetrag und einen Zusatzbetrag geben. Der Grundbetrag ist dabei nicht an andere Sozialleistungen gekoppelt. Der Zusatzbetrag ist abhängig vom Einkommen der Eltern: je niedriger das Einkommen, desto höher der Zusatzbetrag. Ab einer bestimmten Einkommensgrenze, die noch nicht feststeht, gibt es jedoch keinen Anspruch mehr.
Ende August 2023 äußerte sich Familienministerien Paus erstmals über die mögliche Höhe der Kindergrundsicherung: Demnach könnte die Leistung kommendes Jahr zwischen 530 Euro und 636 Euro liegen. "Das ist ein guter Betrag, um Kindern ein Stück weit mehr Teilhabe und Chancengerechtigkeit zu verschaffen", sagte Paus. Aktuell liegt das Bürgergeld für Kinder unter sechs Jahren bei monatlichen 318 Euro. Für 14- bis 17-Jährige sind es 420 Euro.
Zeitplan: Wann kommt die Kindergrundsicherung?
Die Kindergrundsicherung soll 2025 in Kraft treten. Seit der parlamentarischen Sommerpause steht der fertige Gesetzesentwurf. Seit Anfang des Jahres sorgte vor allem die Finanzierung in der Bundesregierung für viel Diskussion: Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) bemängelte im Februar ein fehlendes Konzept und die zu erwartenden Kosten.
Es gab auch Streitigkeiten in der Ampel-Koalition darüber, wie viel Geld zur Finanzierung tatsächlich bereit gestellt werden soll. Lindner wollte rund zwei Milliarden Euro pro Jahr für die Kindergrundsicherung gewähren. Familienministern Lisa Paus (Grüne) veranschlagte dagegen erst bis zu zwölf Milliarden Euro, später noch bis zu sieben Milliarde. Die Koalition hat sich auf 2,4 Milliarden Euro für das Jahr 2025 geeinigt.