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Kindergeld: Darum geht es beim Streit der Ampel über die Kindergelderhöhung

Kindergeld

Darum geht es beim Streit der Ampel über die Kindergelderhöhung

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    Die Ampel streitet über eine mögliche Erhöhung von Kindergeld und Kindergrundsicherung.
    Die Ampel streitet über eine mögliche Erhöhung von Kindergeld und Kindergrundsicherung. Foto: Peter Kneffel, dpa

    Für einen kurzen Moment schien es so, als ob die Ampel ihren Dauerstreit beigelegt hätte. Nach der Grundsatzeinigung auf einen Haushalt für das Jahr 2024 hielt der Burgfrieden aber nur ein paar Stunden. Bundesfinanzminister Christian Lindner kam mit dem Vorschlag um die Ecke, den Kinderfreibetrag zu erhöhen – seine Forderung erzürnte die SPD. Sie plädierte umgehend für eine Erhöhung des Kindergeldes. Die Grünen als dritter Koalitionspartner geben den Schiedsrichter: Co-Fraktionschefin Katharina Dröge forderte beide Seiten auf, einen Kompromiss zu finden. Um diese Fragen dreht sich die Debatte:

    Was ist das Kindergeld?

    Das Kindergeld ist eine sozialpolitische oder auch familienpolitische Leistung. Der Staat unterstützt damit seit 1954 Familien mit Kindern, im letzten Jahr wurden rund 50 Milliarden Euro ausgezahlt. Das Geld steht grundsätzlich ab der Geburt bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres zu, die Frist kann zum Beispiel wegen einer Ausbildung länger ausfallen. Derzeit gibt es 250 Euro für jedes Kind. 

    Was ist der Kinderfreibetrag?

    Der Kinderfreibetrag gehört ins Steuerrecht. Das erklärt auch, warum Lindner sich als Bundesfinanzminister hier zuständigkeitshalber zu Wort meldet. Der Freibetrag soll das Existenzminimum absichern. Da Kinder kein eigenes Einkommen haben, kommt der Vorteil den Eltern zugute. Der Kinderfreibetrag ist in diesem Jahr auf 9.312 Euro gestiegen - das sogenannte Existenzminimum plus Betreuungsfreibetrag. Wenn Lindner seinen Vorschlag durchbekommt, würde sich der Freibetrag nach Berechnungen des Portals „finanztip.de“ auf 9.540 Euro erhöhen.

    Wird beides ausgezahlt?

    Die meisten Eltern bekommen Kindergeld, das nur auf Antrag und längstens sechs Monate rückwirkend ausgezahlt wird. Das Finanzamt überprüft die Steuererklärung im Rahmen der sogenannten Günstigerprüfung automatisch darauf, ob Kinderfreibeträge finanziell lohnender wären. Grundsätzlich gilt, dass verheiratete Eltern, die zusammen zur Einkommensteuer veranlagt werden, ab einem zu versteuernden Einkommen von rund 80.000 Euro von einer zusätzlichen Steuerentlastung durch den Freibetrag profitieren. Das ist einer der Gründe, warum Lindners Pläne kritisiert werden: Demnach profitieren insbesondere Gutverdienende davon. Andere halten dagegen, dass diese Gruppe unter dem Strich eben auch mehr Steuern zahlt. 

    Was sagen die Sozialverbände?

    Ulrich Schneider vom Paritätischen Wohlfahrtsverband gehört zu denen, die meinen, dass es „zutiefst ungerecht“ sei, besserverdienende Eltern über den Freibetrag zu entlasten, ohne gleichzeitig das Kindergeld für alle zu erhöhen. Sein Verband fordert eine schrittweise Erhöhung des Kindergeldes auf 377 Euro - dies sei der Betrag, mit dem Spitzenverdiener durch die Erhöhung des Kinderfreibetrags entlastet würden. Die Diakonie Deutschlands kommt auf eine ähnliche Summe. Demnach beträgt die maximale Entlastung für Gut- und Spitzenverdiener aufgrund der Freibeträge aktuell 368 Euro im Monat. „Mit anderen Worten: Steigt der Kinderfreibetrag, muss auch das Kindergeld steigen“, sagt Vorständin Maria Loheide. Die Präsidentin des Sozialverbandes VdK, Verena Bentele, warnte, eine separate Erhöhung des Kinderfreibetrags führe dazu, dass die Schere zwischen Arm und Reich weiter auseinandergehe. Echte Gerechtigkeit könne nur ein Systemwandel mit einer Kindergrundsicherung bringen.

    Wie geht der Streit aus?

    Das Kanzleramt gibt sich noch gelassen und verweist darauf, dass sowohl das Kindergeld als auch der Kinderfreibetrag im vergangenen Jahr erheblich angehoben wurden. „Nun wird geprüft, welche Auswirkungen die aktuelle Lohnentwicklung, die Inflation und anderes auf die Berechnungen haben, die zugrunde zu legen sind, unter anderem für den Kinderfreibetrag. Und dann muss man klären, ob weitere Anpassungen nötig sind“, erklärte Regierungssprecher Steffen Hebestreit. Sollte dies nötig sein, „muss miteinander besprochen werden, ob neben dem Freibetrag auch eine Anpassung des Kindergeldes nötig und möglich ist.“ Die vorläufige Haushaltsführung endet am 2. Februar, bis dahin soll der Haushalt 2024 finalisiert sein – und da müsste auch die Entscheidung über Kindergeld und Kinderfreibetrag stehen. Für die Anpassung der Freibeträge sind im Haushalt 2024 bereits Mittel vorgesehen.

    Was sind die Pläne für die Zukunft?

    Ab dem kommenden Jahr soll es in Deutschland die Kindergrundsicherung geben. Sie koppelt die Mechanismen von Kinderfreibetrag und Kindergeld zusammen. „Insofern wird“, so die Hoffnung von Regierungssprecher Hebestreit, „diese Diskussion dann hoffentlich auch erledigt sein“.

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