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Kerzen, Deko und Co.: Brandschaden zur Weihnachtszeit: Welche Versicherung zahlt?

Kerzen, Deko und Co.

Brandschaden zur Weihnachtszeit: Welche Versicherung zahlt?

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    Schäden an beweglichen Gegenständen, wie Möbeln oder Weihnachtsgeschenken, sind bei Beschädigung durch Feuer oder Löschwasser von der Hausratversicherung gedeckt.
    Schäden an beweglichen Gegenständen, wie Möbeln oder Weihnachtsgeschenken, sind bei Beschädigung durch Feuer oder Löschwasser von der Hausratversicherung gedeckt. Foto: Zacharie Scheurer/dpa-tmn

    Ob am Weihnachtsbaum oder auf dem Adventskranz: Erst mit Kerzen wird der Advent doch so richtig gemütlich. Doch bei aller Romantik - unbeaufsichtigt sollten Sie diese und andere potenzielle Brandquellen nicht lassen. Im vergangenen Jahr wurden den Versicherern rund um die Weihnachtszeit gut 6.000 zusätzliche Feuerschäden mit einem Volumen von rund 27 Millionen Euro gemeldet, teilt der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft mit. Welche drei Versicherungen im Ernstfall helfen:

    Der BdV rät, bei sämtlichen Versicherungen darauf zu achten, dass der Anbieter ausdrücklich auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit verzichtet. Andernfalls könnten diese bei der Schadenregulierung Abzüge vornehmen, falls die brennenden Kerzen doch für eine Zeit unbeaufsichtigt waren.

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