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Kernkraft: Söder-Vorstoß zu Bayern-AKW - deutliche Absagen

Kernkraft

Söder-Vorstoß zu Bayern-AKW - deutliche Absagen

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    Markus Söder fordert eine Änderung des Atomgesetzes.
    Markus Söder fordert eine Änderung des Atomgesetzes. Foto: Peter Kneffel, dpa

    Der bayerische Ministerpräsident Markus Söder möchte nach eigener Darstellung Atomkraftwerke wie den abgeschalteten Meiler Isar 2 in Landesverantwortung weiter betreiben. Vom Bund verlangt er dafür eine Änderung des Atomgesetzes.

    "Bayern fordert deshalb vom Bund eine eigene Länderzuständigkeit für den Weiterbetrieb der Kernkraft. Solange die Krise (bei der Energieversorgung infolge des Ukraine-Kriegs) nicht beendet und der Übergang zu den Erneuerbaren nicht gelungen ist, müssen wir bis zum Ende des Jahrzehnts jede Form von Energie nutzen", sagte er der "Bild am Sonntag". Bayern sei dazu bereit.

    Es kann als ausgeschlossen gelten, dass die Ampel-Koalition darauf eingeht. Denn dann wäre unter anderem die Frage der Endlagerung des in Bayern weiter produzierten Atommülls gesondert zu klären. Bei der bundesweiten Suche nach einem Endlager für den bisher angefallenen Atommüll steht Bayern bereits jetzt auf der Bremse, sobald es um eine Lösung auf dem Gebiet des Freistaats geht.

    Bundesamt kritisiert Söder

    Das Bundesamt für die Sicherheit nuklearer Entsorgung (BASE) hat die bayerische Forderung kritisiert, abgeschaltete Atomkraftwerke in Landesverantwortung weiterzubetreiben. "Die heutigen Forderungen des Bayerischen Ministerpräsidenten unterstreichen, wie wichtig es ist, dass die politische Verantwortung für die nukleare Sicherheit in Deutschland bei der Bundesregierung liegt", sagte Präsident Wolfram König der dpa.

    "Bundestag und alle Bundesländer einschließlich Bayern haben sich nicht nur auf den Ausstieg aus der Kernenergie verständigt, sondern auch die Endlagersuche nach wissenschaftlichen Kriterien auf den Weg gebracht." Der geforderte Sonderweg Bayerns widerspreche geltendem Recht und gefährde die Endlagersuche.

    Lemke wird deutlich

    Bundesumweltministerin Steffi Lemke weist den Vorstoß zurück. "Es ist geradezu bedrückend, wie ein Ministerpräsident genehmigungs- und verfassungsrechtliche Fragen und Aspekte der nuklearen Sicherheit so leichtfertig ignoriert", sagte die Grünen-Politikerin der "Süddeutschen Zeitung".

    "Die Zuständigkeit für die Atomkraft liegt nach dem Grundgesetz beim Bund. Deshalb können die Länder die Überwachung der Atomkraftwerke nur in Bundesauftrag vornehmen", machte Lemke deutlich.

    Grüne: Söders Forderung ist nur Wahlkampf

    Grünen-Bundestagsfraktionschefin Britta Haßelmann kritisierte die Forderung als reine Parteitaktik. "Söders Aussagen sind ein durchsichtiges Wahlkampfmanöver", sagte sie am Sonntag der Deutschen Presse-Agentur. In Bayern wird im Oktober gewählt. "Das Atomgesetz verlangt seit 2017 den unverzüglichen Abbau der AKW. Wenn Söder jetzt den Rückbau eines Atomkraftwerks verhindern oder verzögern will, muss geprüft werden, ob das nicht Haftungsansprüche gegenüber dem bayerischen Umweltministerium auslöst", erklärte sie.

    "Ein bisschen Seriosität muss man doch auch von Markus Söder erwarten können. Statt rückwärtsgewandte Debatten zu führen, wäre Söder gut beraten, in Bayern jetzt endlich den Turbo beim Ausbau der Windkraft und Stromnetze einzulegen und endlich auch Verantwortung für die Endlagersuche für den atomaren Müll zu übernehmen", sagte Haßelmann.

    Auch das Bundesamt für die Sicherheit nuklearer Entsorgung (BASE) kritiserte die bayerische Forderung. "Die heutigen Forderungen des Bayrischen Ministerpräsidenten unterstreichen, wie wichtig es ist, dass die politische Verantwortung für die nukleare Sicherheit in Deutschland bei der Bundesregierung liegt", sagte Präsident Wolfram König am Sonntag der Deutschen Presse-Agentur. "Bundestag und alle Bundesländer einschließlich Bayern haben sich nicht nur auf den Ausstieg aus der Kernenergie verständigt, sondern auch die Endlagersuche nach wissenschaftlichen Kriterien auf den Weg gebracht." Der geforderte Sonderweg Bayerns widerspreche geltendem Recht und gefährde die Endlagersuche.

    (dpa)

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