Entlastung für Arbeitssuchende - die Ampel-Koalition hob am Donnerstag die Sanktionen für Hartz-IV-Beziehende auf. Mit der Änderung des Sozialgesetzbuches verändert sich vieles beim Leistungsbezug. Die Aussetzung der Sanktionen soll ein Jahr lang gelten.
Hartz-IV: Was verändert sich?
Zukünftig drohen Hartz-IV-Empfängern, die ihren Pflichten nicht nachkommen, weniger Bezugskürzungen als bisher. Das Geld wird nur noch bei außergewöhnlichen Meldeversäumnissen gekürzt.
Das geschieht zum Beispiel dann, wenn jemand einen Termin beim Jobcenter versäumt. Wer sich weigert, einen Job anzunehmen, ist nicht mehr von Sanktionen betroffen.
Sanktionen: Ab wann gilt die neue Hartz-IV-Regelung?
Die Möglichkeit, das Arbeitslosengeld II bei Verstößen zu verringern, wird für ein Jahr ausgesetzt. Damit können Hartz-IV-Empfänger bis voraussichtlich Juli 2023 die Bezüge nicht in selbem Maße gekürzt werden, wie bisher.
Bei Meldeversäumnissen werden die Bezüge zu dem nicht mehr wie bisher um 30 Prozent sondern lediglich um 10 Prozent gekürzt. Das kann bei einem verpassten Termin im Jobcenter passieren.
Hartz-IV-Sanktionsaussetzung als Übergangslösung bis Bürgergeld-Einführung
Die Aussetzung der Sanktionen ist als Übergangslösung bis zur Einführung des Bürgergelds im kommenden Jahr geplant. Dieses soll das Hartz-IV-System ablösen.
Doch wie genau das geschehen soll, ist bislang noch unklar. Genauso wie die Ausgestaltung des Bürgergelds. Noch im Sommer will Arbeitsminister Hubertus Heil einen entsprechenden Gesetzesentwurf vorlegen.
Hartz-IV-Sanktionen: Kritik aus Opposition
Scharfe Kritik an dem Beschluss der Ampel-Koalition gab es aus der Opposition. Die Unionsfraktion sagte, dass die Regelung das Vertrauen in den Sozialstaat zerstöre.
"Mit diesem Gesetz hat der Anspruch 'Leistung muss sich lohnen' ausgedient", sagte der CDU-Abgeordnete Kai Whittaker. Das Gesetz sei für eine winzige Minderheit, die sich nicht an die bisherige Regelung halten wolle.