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Kein Geld für Schaden durch Grundwasser: Wer bekommt Hochwasserhilfe in Bayern?

Kommentar

Keine Soforthilfe bei Grundwasser: Bayern lässt Flutopfer im Stich

Michael Stifter
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    Oft war es das Grundwasser, das Keller in Bayern flutete.
    Oft war es das Grundwasser, das Keller in Bayern flutete. Foto: Julia Geppert

    „Wir lassen niemanden allein. Der Freistaat hilft schnell und unbürokratisch.“ So hat es Ministerpräsident Markus Söder nach dem Hochwasser versprochen. Doch nun, da die ersten Anträge auf Soforthilfe bearbeitet sind, zeigt sich, dass der Staat ausgerechnet jene im Stich lässt, für deren Verluste auch keine Versicherung geradestehen wird.

    Wenn das Grundwasser von unten kommt, zahlt keine Versicherung

    Oft waren es nicht über die Ufer getretene Bäche oder Flüsse und Schlammlawinen, sondern es war stark gestiegenes Grundwasser, das die Keller flutete. Dagegen kann man sich nicht versichern, selbst wenn man wollte. Denn wenn Grundwasser durch Boden oder Wände eindringt, was gerade bei älteren Häusern vielfach passiert ist, gilt das für Versicherungen nicht als Unwetterschaden, sondern als Baumangel. 

    Hier liegt im Übrigen auch das große Aber einer verpflichtenden Elementarschadenversicherung. Grundwassereintritt wäre auch damit nicht abgedeckt. 

    Umso wichtiger ist es, dass der Freistaat gerade jene jetzt nicht im Regen stehen lässt, die keine Chance auf sonstige Entschädigung haben. Stattdessen argumentieren die Behörden genau wie die Versicherungen: Wenn das Wasser nicht von außen kam, gibt es keine Soforthilfe. 

    Wer versucht hat, den Keller abzudichten, wird doppelt bestraft

    Damit werden all jene sogar doppelt bestraft, die Kellertüren und Schächte noch schnell mit Sandsäcken abgedichtet haben, um Schlimmeres zu verhindern, dann aber vom Grundwasser erwischt wurden. Hätten sie den Starkregen ins Haus laufen lassen, bekämen sie Geld. So aber gehen sie leer aus. Das muss dringend korrigiert werden, Herr Ministerpräsident!

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