Der Bundesrat hat sich für eine neue, rechtssichere Form der Vorratsdatenspeicherung ausgesprochen, um Ermittlern in besonders schweren Fällen mehr Instrumente an die Hand zu geben. Eine Initiative aus Hessen für eine befristete, anlasslose Speicherung von IP-Adressen im Kampf gegen schwere Kriminalität wie etwa Kindesmissbrauch fand am Freitag eine Mehrheit. Nun muss sich der Bundestag mit dem Vorschlag befassen.
Wenn die Telekommunikationsanbieter nicht zur Speicherung gezwungen würden, sei der Ermittlungserfolg vom Zufall abhängig, sagte Hessens Ministerpräsident, Boris Rhein, vor der Abstimmung in der Länderkammer.
Enge rechtliche Grenzen für Speicherung
Der Europäische Gerichtshof hatte in einem Urteil im September 2022 der Speicherung von Telekommunikationsdaten zur Aufklärung von Straftaten in Deutschland enge Grenzen gesetzt. Die Richter urteilten, die derzeit ausgesetzte Regelung zur Vorratsdatenspeicherung in Deutschland sei mit EU-Recht unvereinbar. Sie erklärten aber zugleich, dass zur Bekämpfung schwerer Kriminalität eine Vorratsspeicherung der IP-Adressen unter bestimmten Bedingungen möglich sei.
Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) spricht sich bislang für das «Quick Freeze»-Verfahren aus, bei dem Daten erst dann gespeichert werden, wenn ein Verdacht auf eine Straftat von erheblicher Bedeutung besteht. Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) ist zwar für eine rechtssichere Form der Speicherung von IP-Adressen. Allerdings hatte Buschmann in Verhandlungen mit Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) die Frage mit seiner Zustimmung zur Verlängerung der Mietpreisbremse verknüpft, die Grünen und SPD wichtig ist.
«Dieses Gesetz ist ein echter Durchbruch für eine neue Ermittlungsqualität», sagte Sachsens Innenminister Armin Schuster (CDU) der Deutschen Presse-Agentur. «Die Länder könnten mit dieser Gesetzesinitiative eine der entscheidenden Sicherheitslücken im aktuell von der Ampel verhandelten Sicherheitspaket schließen», fügte er hinzu.
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