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Justizminister Marco Buschmann gegen Pflichtversicherung Elementarschäden

Hochwasser

Justizminister und Versicherer für Mittelweg bei Katastrophenschäden

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    Das Örtchen Offingen im Landkreis Günzburg hatte das Hochwasser vor zwei Wochen überflutet.
    Das Örtchen Offingen im Landkreis Günzburg hatte das Hochwasser vor zwei Wochen überflutet. Foto: Alexander Kaya

    Streitfall Pflichtversicherung gegen Katastrophenschäden: Vor der Ministerpräsidentenkonferenz an diesem Donnerstag haben Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) und die Versicherungswirtschaft den Ländern einen Kompromissvorschlag gemacht. Statt einer Pflichtversicherung für alle Immobilienbesitzer, wie sie die Bundesländer fordern, soll es zumindest eine Angebotspflicht geben. 

    Das heißt, die Versicherungsgesellschaften müssten in ihre Wohngebäudepolicen eine Absicherung gegen die von Überschwemmungen und Erdrutsche verursachten Schäden aufnehmen. Die Besitzer von Wohnungen und Häusern könnten dann aber selbst entscheiden, ob sie den Schutz vor diesen sogenannten Elementarschäden haben wollen oder nicht. 

    Schutz vor Katastrophenschäden: Ein Angebot mit Abwahlmöglichkeit

    Denn wer zum Beispiel direkt an einem Fluss wohnt, für den würden die jährlichen Beiträge wohl beträchtlich ausfallen. "Dann kann jeder Mensch für seine individuelle Situation die richtige Entscheidung treffen, ob die Prämien für ihn tragbar sind", sagte Buschmann in Berlin. Bei bestehenden Verträgen sollen die Anbieter die Möglichkeit einräumen, den Versicherungsschutz aufzustocken. In Neuverträgen soll eine Elementarschadenversicherung standardmäßig enthalten sein, "die man aber abwählen kann". In der Regel deckt die Wohngebäudeversicherung die Schäden von Feuer, Hagel, Sturm und Blitzschlag ab. Hochwasser, Lawinen und Erdabgänge müssen aber meist zusätzlich zum Preis höherer Beiträge versichert werden. Bislang verfügt nur jedes zweite Gebäude über diesen Zusatzschutz. 

    Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) lehnt eine Pflichtversicherung gegen Elementarschäden nach wie vor ab, allerdings will er eine Angebotspflicht einführen. Jeder Versicherer muss seinen Kunden den Versicherungsschutz anbieten, den die Hausbesitzer aber abwählen können, wenn ihnen die Beiträge zu hoch erscheinen.
    Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) lehnt eine Pflichtversicherung gegen Elementarschäden nach wie vor ab, allerdings will er eine Angebotspflicht einführen. Jeder Versicherer muss seinen Kunden den Versicherungsschutz anbieten, den die Hausbesitzer aber abwählen können, wenn ihnen die Beiträge zu hoch erscheinen. Foto: Uli Deck, dpa

    Unterstützt wird Buschmanns Vorschlag vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). „Wir sind für eine Angebotspflicht mit der Möglichkeit für die Kunden, selbst zu wählen. Wir wünschen uns selbst, dass sich mehr Kunden gegen die Folgen von Naturkatastrophen versichern. Aber jeder soll das frei entscheiden dürfen“, sagte GDV-Präsident Norbert Rollinger im Interview mit unserer Redaktion. 

    Ihm zufolge stehen 98,5 Prozent der Gebäude hierzulande auf Grundstücken, die nicht übermäßig stark durch Extremwetterlagen gefährdet seien. Lediglich bei den restlichen 1,5 Prozent bestehe ein höheres Risiko. „Aber auch diesen Kunden machen wir ein vernünftiges Angebot. Und das heißt jetzt nicht, dass sie 20.000 Euro pro Jahr an Prämien zahlen müssen“, meinte Rollinger. „Wir reden da in der Regel vom niedrigen vierstelligen Bereich, allerdings mit Selbstbehalt“.

    Söder und Kretschmann schreiben Brief an Scholz

    Die Bundesländer drängen die Bundesregierung hingegen, die Versicherung obligatorisch zu machen. Vergangenen Freitag hatten sie durch gemeinsamen Bundesratsbeschluss gefordert, schnellstmöglich eine flächendeckende Pflichtversicherung einzuführen. Ziel müsse es sein, für die Betroffenen von Extremwetter eine wirksame finanzielle Absicherung gegen massive materielle Schäden zu schaffen. 

    Die Ministerpräsidenten von Bayern und Baden-Württemberg, Markus Söder und Winfried Kretschmann, haben eigens einen Brief aufgesetzt, um an den geladenen Bundeskanzler Olaf Scholz zu appellieren. „Wir bitten Sie eindringlich, dafür nunmehr raschestmöglich und noch in dieser Legislaturperiode die nötigen Rechtsgrundlagen zu schaffen“, heißt es in dem Schreiben. Beide Bundesländer wurden zuletzt von starken Überschwemmungen heimgesucht. Es war das vierte Hochwasser, das binnen weniger Monate Teile Deutschlands erfasste. 

    CSU-Chef Markus Söder stellt sich mit der Forderung nach einer Pflichtversicherung gegen die Bundestagsfraktion der Union. Die Abgeordneten von CDU und CSU plädieren für die Angebotspflicht à la Buschmann. In Deutschland wird bereits seit gut 25 Jahren über die Einführung einer Pflichtversicherung gegen die Zerstörungen durch Naturkatastrophen diskutiert. Wegen des Klimawandels treten Naturkatastrophen häufiger auf als früher. 

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