Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Politik
  3. Justiz: Prozess gegen Höcke wegen Nazi-Parole dauert länger

Justiz
26.06.2024

Prozess gegen Höcke wegen Nazi-Parole dauert länger

Björn Höcke muss sich erneut wegen der Verwendung einer verbotenen Losung der SA verantworten.
Foto: Hendrik Schmidt/dpa Pool, dpa

Thüringens AfD-Chef steht zum zweiten Mal wegen einer verbotenen Nazi-Parole vor Gericht. Am zweiten Verhandlungstag wurde über diverse Anträge beraten. Die Zeit reichte nicht.

Der Prozess gegen den Thüringer AfD-Vorsitzenden Björn Höcke wegen einer Nazi-Parole zieht sich länger hin als geplant. Das Landgericht Halle setzte einen zusätzlichen Verhandlungstag für den kommenden Montag an.

Sowohl Höckes Verteidiger als auch die Staatsanwaltschaft hatten zuvor zahlreiche Anträge gestellt. Um darüber zu entscheiden, sei mehr Zeit nötig, sagte der Vorsitzende Richter Jan Stengel.

Die Staatsanwaltschaft hat den AfD-Politiker angeklagt, weil er bei einem Stammtisch seiner Partei mit rund 350 Teilnehmern im thüringischen Gera im vergangenen Dezember die verbotene Nazi-Parole "Alles für Deutschland" angestimmt haben soll. Er sprach die ersten beiden Worte und animierte nach Ansicht der Staatsanwaltschaft durch Gesten das Publikum, den Spruch zu vervollständigen.

Die Parole wurde einst von der Sturmabteilung (SA) verwendet, der paramilitärischen Kampforganisation der Nazi-Partei NSDAP. Höcke bezeichnet sich als unschuldig.

Anträge der Verteidigung

Seine Verteidiger verlangten unter anderem, die Teilnehmer des AfD-Stammtisches zu ermitteln und anzuhören. Damit könne bewiesen werden, dass sie sich nicht durch Höcke aufgefordert gefühlt hätten, die Losung zu vervollständigen.

Sie wollen zudem beweisen, dass die Parole im Nationalsozialismus keine zentrale Bedeutung gehabt haben soll und auch nicht weit verbreitet gewesen sein soll. Dazu beantragten sie, Historiker als Zeugen heranzuziehen, und verwiesen auf verschiedene Publikationen zur SA und zum Nationalsozialismus. Höcke selbst hatte bereits gesagt, dass er die Verwendung der Losung nicht für strafbar halte.

Anträge der Staatsanwaltschaft

Die Staatsanwaltschaft stellte ebenfalls mehrere Anträge, unter anderem wollte sie ein Video mit Äußerungen von Höcke vorführen lassen. Darin soll er gesagt haben, dass "politische Schauprozesse" aufgearbeitet werden müssen und es nach einer Übernahme der Macht durch die AfD wieder eine freie Justiz geben werde. Statt Einsicht und Reue zu zeigen, kündige der Angeklagte einen persönlichen Rachefeldzug gegen die beteiligten Juristen an, sagte der Anklagevertreter Benedikt Bernzen. Das Gericht lehnte diesen Antrag zu dem Video ab.

Ursprünglich hatte das Gericht einen Sachverständigen als Zeugen geladen. Es habe sich jedoch herausgestellt, dass der Historiker sich in der Vergangenheit negativ über die AfD geäußert habe, sagte Richter Stengel. "Wir haben ihn abgeladen, weil das geht einfach nicht."

Vorherige Verurteilung und anstehende Landtagswahl

Das Landgericht Halle hatte den 52-jährigen Höcke bereits zu einer Geldstrafe verurteilt, weil er die gleiche Nazi-Parole auch im Mai 2021 bei einer Wahlkampfveranstaltung im sachsen-anhaltischen Merseburg nutzte. Rechtskräftig ist die Entscheidung nicht, denn Höcke legte Revision ein. Damals wie auch nun lautet der Tatvorwurf Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen.

Bei den Landtagswahlen in Thüringen am 1. September will der frühere Geschichtslehrer als AfD-Spitzenkandidat ins Rennen gehen. Seine Partei wird vom Landesverfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuft.

Themen folgen

Sie haben nicht die Berechtigung zu kommentieren. Bitte beachten Sie, dass Sie als Einzelperson angemeldet sein müssen, um kommentieren zu können. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an moderator@augsburger-allgemeine.de.

Bitte melden Sie sich an, um mit zu diskutieren.