Der hessische Staatsgerichtshof in Wiesbaden hat sich mit der Neufassung des Landesversammlungsrechts beschäftigt. Die frühere Linken-Fraktion und die AfD-Fraktion im Landtag hatten gegen das hessische Versammlungsfreiheitsgesetz geklagt, das im April 2023 in Kraft getreten ist. Nach ihrer Ansicht beschränkt das Gesetz zu sehr die Versammlungsfreiheit (Aktenzeichen P.St. 2920/P.St. 2931).
Der Präsident des Staatsgerichtshofs, Wilhelm Wolf, bezeichnete zum Beginn der Verhandlung das Versammlungsrecht als fundamentales Freiheitsrecht. Er erinnerte daran, dass ohne die friedlichen Montagsdemos in Ostdeutschland der Mauerfall nicht denkbar gewesen wäre. Auf der anderen Seite sei in den USA eine Versammlung in den Angriff auf das Capitol geendet.
Urteil erst 2025 erwartet
Die Versammlungsfreiheit von Bürgerinnen und Bürgern ist vom Grundgesetz und von der hessischen Landesverfassung grundsätzlich geschützt. Die hessische Landesregierung will mit dem Versammlungsfreiheitsgesetz aber beispielsweise gewalttätige und extremistische Demonstranten in die Schranken weisen können.
Die ehemalige Linken-Fraktion und die AfD-Fraktion wenden sich mit Normenkontrollanträgen gegen einzelne Vorschriften des Versammlungsfreiheitsgesetzes, das noch unter der damaligen schwarz-grünen Koalition verabschiedet wurde. Die Neuregelung räume Polizei und Versammlungsbehörden zu viele Befugnisse ein und es drohe übermäßige Kontrolle, so die Kritik. Das Gesetz sei daher verfassungswidrig.
Der rechtspolitische Sprecher der AfD-Fraktion im hessischen Landtag, Patrick Schenk, teilte nach der Verhandlung mit: «Die AfD-Fraktion fühlt sich vom Verlauf der Verhandlung – insbesondere von den kritischen Fragen des Staatsgerichtshofs – in ihrer Position bestätigt.»
Ein Urteil des Staatsgerichtshofs wird in mehreren Monaten erwartet, also erst im Jahr 2025, heißt es in Justizkreisen.
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