Hessens höchstes Gericht befasst sich heute (11.00 Uhr) mit der Neufassung des Versammlungsrechts im Land. Beschränkt das Gesetz zu sehr die Versammlungsfreiheit? Um diese Frage geht es bei einer mündlichen Verhandlung am Staatsgerichtshof in Wiesbaden. Geklagt haben die frühere Linken-Fraktion (Aktenzeichen P.St. 2920) und die AfD-Fraktion (P.St. 2931) im Landtag.
Beide Gruppierungen wenden sich mit Normenkontrollanträgen gegen einzelne Vorschriften des vor eineinhalb Jahren in Kraft getretenen Versammlungsfreiheitsgesetzes der damaligen schwarz-grünen Koalition in Hessen. Die Neuregelung räume Polizei und Versammlungsbehörden zu viel Befugnisse ein und es drohe zu viel Kontrolle, so die Kritik.
Urteil erst 2025 erwartet
Einerseits ist die Versammlungsfreiheit von Bürgerinnen und Bürgern vom Grundgesetz und von der Landesverfassung grundsätzlich geschützt. Andererseits will die hessische Landespolitik aber beispielsweise gewalttätige und extremistische Demonstranten in die Schranken weisen können.
Ein Urteil des Staatsgerichtshofs wird in mehreren Monaten erwartet, also erst im Jahr 2025, heiß es in Justizkreisen.
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