Das Oberlandesgericht München hat einen 26-jährigen Syrer wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland zu drei Jahren und drei Monaten Jugendstrafe verurteilt. Dabei bezog das Gericht seine rechtskräftige Verurteilung als Schleuser mit ein.
Der Mann war laut Urteil von Juli 2015 bis Januar 2017 unter dem Kampfnamen Abu Abdallah Al-Shami Soldat, Militärpolizist und Verwaltungsmitarbeiter der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) in Syrien und im Irak gewesen.
Auf Mitglieder- und Gehaltslisten des IS seien Angaben zu seinen Kampfeinheiten, zu seiner Entlohnung und die Namen seiner Eltern, seines Großvaters, seines Urgroßvaters und seines Stammes aufgeführt. Den Kampfnamen Abu Abdallah Al-Shami habe er in einem Telegram-Chat und bei Facebook selbst verwendet. Auch vergangenes Jahr habe er mit der Ideologie des IS sympathisiert, wie die Auswertung seiner Handydaten zeige.
Der Angeklagte bestritt die Tatvorwürfe im Prozess. Seine Verteidigung und die Generalstaatsanwaltschaft München können gegen das Urteil Revision beim Bundesgerichtshof einlegen.
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