Frau Woopen, Sie arbeiten in der Kommission für reproduktive Selbstbestimmung, die von der Bundesregierung einberufen wurde. Mit welchen Fragen befasst sich diese Kommission?
CHRISTIANE WOOPEN: Die Kommission hat zwei Arbeitsgruppen mit je neun Personen. Die eine Gruppe befasst sich mit der Frage, ob Schwangerschaftsabbrüche außerhalb des Paragrafen 218 geregelt werden können. Die andere Gruppe beschäftigt sich mit der Leihmutterschaft und der Möglichkeit zur Eizellenspende, die in Deutschland verboten sind.
Interview