CSU-Chef Markus Söder hat den Haftbefehl des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) gegen Israels Regierungschef Benjamin Netanjahu scharf kritisiert. «Ich kann nur sagen, ich finde, das ist ein falsches Signal», sagte der bayerische Ministerpräsident in München. Das Vorgehen sei «relativ befremdlich. Da entsteht der Eindruck einer sehr politischen Instrumentalisierung.»
Söder: Israel ist ein Partner und hat ein Recht auf Selbstverteidigung
Söder betonte, Israel habe das Recht auf Selbstverteidigung und sei Partner Deutschlands. Nicht jede einzelne Maßnahme der israelischen Armee, «können wir so nachvollziehen». Dennoch gelte: «Wir sollten hinter Israel stehen, nicht hinter jeder Maßnahme. Wir dürfen auch offen reden, aber grundsätzlich gilt, dass Israel sein Recht auf Selbstverteidigung hat, gerade gegenüber Terroristen.» Für Deutschland gebe es Beistandspflicht, nicht nur wegen der eigenen Geschichte, sondern auch weil Israel in der Region als Partner unverzichtbar sei.
Der Internationale Strafgerichtshof hatte Haftbefehle gegen Netanjahu und den kürzlich entlassenen israelischen Verteidigungsminister Galant wegen mutmaßlicher Kriegsverbrechen im Gaza-Krieg erlassen. Auch gegen einen Anführer der Terrororganisation Hamas - Mohammad Diab Ibrahim Al-Masri, bekannt unter dem Nachnamen Deif - erließen die Richter in Den Haag einen Haftbefehl. Nach israelischer Darstellung ist dieser jedoch nicht mehr am Leben.
Bundesregierung hält sich mit Bewertung bisher zurück
Die Bundesregierung hatte sich mit einer Bewertung des Haftbefehls zunächst zurückgehalten. Regierungssprecher Steffen Hebestreit hatte mitgeteilt, die daraus folgenden «innerstaatlichen Schritte» würden gewissenhaft geprüft. Weiteres stünde erst an, wenn ein Aufenthalt von Netanjahu und dem ehemaligen Verteidigungsminister Joav Galant in Deutschland absehbar sei, teilte Regierungssprecher Steffen Hebestreit in Berlin mit.
Die Entscheidung des Gerichts ist umstritten. Mehrere Verbündete Israels kritisierten den Haftbefehl - allen voran die USA. Die Vereinigten Staaten erkennen den Gerichtshof allerdings auch nicht an und sind nicht zur Vollstreckung des Haftbefehls verpflichtet.
Um kommentieren zu können, müssen Sie angemeldet sein.
Registrieren sie sichSie haben ein Konto? Hier anmelden