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Integration: Neues Einbürgerungsrecht verkürzt den Weg zum deutschen Pass

Integration

Neues Einbürgerungsrecht verkürzt den Weg zum deutschen Pass

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    Ausländer in Deutschland sollen nach Plänen der Bundesregierung bald leichter eine deutsche Staatsangehörigkeit erhalten können.
    Ausländer in Deutschland sollen nach Plänen der Bundesregierung bald leichter eine deutsche Staatsangehörigkeit erhalten können. Foto: Dpa / Fabian Sommer

    Schneller und einfacher zum deutschen Pass – eine Reform des Einbürgerungsrechts nach diesem Grundsatz hatte die Ampel-Bundesregierung schon in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart. Doch erste Pläne von Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) gingen der FDP zu weit. Im Gegensatz auch zu den Grünen wollten die Liberalen deutlich höhere Hürden für Bewerber. Nun gibt es eine Einigung. Nach frühestens drei Jahren soll sich demnach künftig die Tür zur deutschen Staatsbürgerschaft öffnen – aber nur für Ausländer, die den Lebensunterhalt für sich und ihre Familien aus eigener Kraft bestreiten können, Deutsch sprechen und auf dem Boden des Grundgesetzes stehen. 

    Doppelte Staatsbürgerschaft ist künftig möglich

    Die bisherige Staatsbürgerschaft muss den Plänen zufolge nicht mehr aufgegeben werden, wobei das Verbot der doppelten Staatsbürgerschaft zuletzt in der Praxis eine immer geringere Rolle spielte. Auch Kinder ausländischer Eltern, die in der Bundesrepublik geboren wurden, sollen schneller einen deutschen Pass bekommen. Bedingung ist, dass ein Elternteil seit fünf Jahren rechtmäßig in Deutschland lebt, bisher waren acht Jahre erforderlich. Ein entsprechender Gesetzentwurf ging am Freitag an die Bundesländer und betroffene Verbände, im Sommer könnte er verabschiedet werden.

    Innenministerin Nancy Faeser (SPD) will das Einbürgerungsrecht reformieren.
    Innenministerin Nancy Faeser (SPD) will das Einbürgerungsrecht reformieren. Foto: Kay Nietfeld, dpa

    "Wir wollen, dass Menschen, die Teil unserer Gesellschaft geworden sind, unser Land auch demokratisch mitgestalten können", sagte Bundesinnenministerin Nancy Faeser. Dies, so die SPD-Politikerin, sei auch entscheidend, um dringend benötigte Fachkräfte zu gewinnen. Mit der Reform würden Zugewanderte nicht länger gezwungen, "einen Teil ihrer Identität aufzugeben". 

    Laut Statistischem Bundesamt leben etwa 10,7 Millionen Menschen mit ausländischer Staatsangehörigkeit in Deutschland – die Hälfte davon bereits seit mehr als zehn Jahren. 2021, aktuellere Zahlen liegen noch nicht vor, wurden knapp 132.000 eingebürgert – darunter 19.000 Menschen aus Syrien und gut 12.000 aus der Türkei. Das entspricht einem Anstieg von fast 20 Prozent im Vergleich zum Jahr davor. Dennoch blieb die Quote der Einbürgerungen auf einem vergleichsweise niedrigen Niveau. Sie lag bei 2,45 Prozent und damit deutlich niedriger als in anderen europäischen Ländern. Spitzenreiter ist Schweden, das mehr als acht Prozent der im Land lebenden Ausländer einbürgerte.

    Gelungene Integration soll Einbürgerung nach drei Jahren ermöglichen

    Bislang kann ein Antrag auf Einbürgerung in Deutschland nach acht Jahren Aufenthalt gestellt werden, dem Regierungsplan zufolge soll dies künftig bereits nach fünf Jahren möglich sein. "Besondere Integrationsleistungen", etwa gute Sprachkenntnisse, ehrenamtliches Engagement oder Top-Leistungen im Job sollen eine Einbürgerung bereits nach drei Jahren ermöglichen.

    Auf Drängen der FDP war der ursprüngliche Entwurf in einigen Punkten verschärft worden. Ausländer, die Straftaten aus antisemitischen, rassistischen, fremdenfeindlichen oder sonstigen menschenverachtenden Motiven begangen haben, sollen von einer Einbürgerung ausgeschlossen werden. Stephan Thomae, Parlamentarischer Geschäftsführer der FDP im Bundestag, sagte unserer Redaktion: "Wer den deutschen Pass möchte, muss sich zu unserem Grundgesetz und unseren liberalen Werten bekennen." Die Verfahren zur Sicherheitsprüfung würden deshalb verschärft. Bereits im ursprünglichen Entwurf enthalten ist eine Absage an Ausländer, die gleichzeitig mit mehreren Ehegatten verheiratet sind oder durch ihr Verhalten zeigen, dass sie die im Grundgesetz festgelegte Gleichberechtigung von Mann und Frau nicht akzeptieren. Nicht eingebürgert werden kann auch, wer auf Sozialleistungen angewiesen ist, um für sich und seine Familie aufzukommen. Ausnahmen gibt es für Härtefälle, etwa Angehörige der ersten Gastarbeitergeneration.

    Union lehnt Reform des Staatsbürgerschaftsrechts ab

    Die Union lehnt die Reform trotz der Änderungen weiter ab. CDU-Innenpolitiker Alexander Throm sagte unserer Redaktion: "Die deutsche Staatsbürgerschaft kann nicht wieder entzogen werden. Deshalb muss der Staat prüfen, ob eine Integration gelungen ist." Dies aber könne nach drei oder fünf Jahren nicht generell geklärt sein. Mit dem Gesetz der Ampel steige die Gefahr, "dass Menschen eingebürgert werden, bei denen eine Integration noch nicht ausreichend erfolgt ist". CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt warf der Ampel vor, sie gehe "leichtfertig mit dem Staatsbürgerschaftsrecht" um und zerstöre "den gesellschaftlichen Konsens der vergangenen zwanzig Jahre". Damit schüre die Regierung "eine weitere Polarisierung in der Gesellschaft". Unserer Redaktion sagte Dobrindt weiter: "Das Erreichen der Staatsbürgerschaft muss am Ende eines Integrationsprozesses stehen und darf nicht vorab vergeben werden. Das fördert keine Integration, sondern behindert sogar Integration." Eine schnell erreichbare deutsche Staatsbürgerschaft werde "zusätzliche falsche Migrationsanreize setzen", warnte der CSU-Politiker.

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