"Homöopathie macht als Kassenleistung keinen Sinn", schrieb Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) am Mittwoch auf X und sprach sich damit gegen die Finanzierung homöopathischer Behandlungen durch gesetzliche Kassen aus. "Die Grundlage unserer Politik muss die wissenschaftliche Evidenz sein."
Keine Wirkung von Homöopathie nachgewiesen
Basis für homöopathische Arzneimittel können pflanzliche, mineralische und tierische Substanzen sein. Die extrem verdünnten Stoffe werden zum Beispiel in Form von Kügelchen (Globuli) verabreicht. Wissenschaftlicher Konsens ist, dass für homöopathische Behandlungen keine Wirkung nachgewiesen ist, die über Placeboeffekte hinausgeht.
Lauterbach will laut Empfehlungspapier Homöopathie als Kassenleistung streichen
Der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) fehlen seit der Coronapandemie jährlich Milliardenbeträge. In den vergangenen Jahren wurde das Minus mit Steuermitteln ausgeglichen. Das ist für dieses Jahr nicht vorgesehen, was auch an der klammen Haushaltslage liegt. Die Finanzierungslücke für 2024 liegt laut den gesetzlichen Krankenversicherungen bei 3,2 Milliarden Euro.
Deshalb hat Lauterbach nun anderen Ministerien dargelegt, wo bei der GKV gespart werden kann. Laut dem Spiegel heißt es in dem Empfehlungspapier, das der Gesundheitsminister verschickt hat: "Leistungen, die keinen medizinisch belegbaren Nutzen haben, dürfen nicht aus Beitragsmitteln finanziert werden." Und weiter: "Aus diesem Grund werden wir die Möglichkeit der Krankenkassen, in der Satzung auch homöopathische und anthroposophische Leistungen vorzusehen, streichen und damit unnötige Ausgaben der Krankenkassen vermeiden." Zusatzversicherungen sollen aber weiter möglich sein.
Streichung von Homöopathie als Kassenleistung: Zehn Millionen Euro könnten eingespart werden
Lauterbach hatte bereits im Oktober 2022 angekündigt, die Streichung von Homöopathie als Kassenleistung zu prüfen. "Obwohl die Homöopathie vom Ausgabenvolumen nicht bedeutsam ist, hat sie in einer wissenschaftsbasierten Gesundheitspolitik keinen Platz", sagte er damals dem Spiegel. Dem Magazin zufolge würden durch die Maßnahme höchstens zehn Millionen Euro eingespart. Denn nicht alle Kassen machen von der Möglichkeit, Homöopathie zu erstatten, Gebrauch und nicht alle Versicherten haben daran Interesse.
Lauterbach will auch bei den Verwaltungskosten der Krankenkassen sparen. Die Bildung von Altersrückstellungen für Versorgungszusagen gegenüber den Beschäftigten der Kassen sollen 2024 beschränkt werden, "die über das notwendige, durch versicherungsmathematische Gutachten bestätigte, Niveau hinausgehen". (mit dpa)