Nach dem schweren Unwetter im Landkreis Kassel Anfang August sind bislang Schäden in Höhe von 747.000 Euro geltend gemacht worden. Das geht aus der Antwort des hessischen Innenministeriums auf eine Anfrage der Grünen-Fraktion im Wiesbadener Landtag hervor. Demnach sind bisher 34 Anträge auf Gewährung einer finanziellen Unterstützung im Rahmen der Finanzhilfeaktion des Landes Hessen eingegangen.
27 Anträge seien von geschädigten Privatpersonen gestellt worden, drei von Gewerbetreibenden, zwei von landwirtschaftlichen Betrieben und jeweils einer von einem Fischereigewerbebetrieb und einem Verein. «Der Schwerpunkt der Anträge lag in den Kommunen Trendelburg und Wesertal. Hier wurden insgesamt 28 Anträge gestellt», erläuterte das Ministerium.
Großteil machen Schäden bei Privatpersonen aus
Bei den Privatgeschädigten beliefen sich demnach die geltend gemachten Hausrat- und Bauschäden auf jeweils 250.000 Euro. Gewerbebetriebe machten 107.000 Euro Bau- und 40.000 Euro Hausratschäden geltend. Bei den landwirtschaftlichen Betrieben beliefen sich die angezeigten Bauschäden auf 40.000 Euro, bei dem Verein und dem Fischereigewerbebetrieb auf jeweils 30.000 Euro.
Anträge auf die durch das Land zur Verfügung gestellten Soforthilfen von bis zu 15.000 Euro bei besonders dringenden Notlagen wurden den Angaben des Ministeriums zufolge nicht gestellt. Sie hätten beispielsweise bei drohender Insolvenz oder Obdachlosigkeit gewährt werden können. In Notunterkünften ist laut Ministerium niemand mehr untergebracht. Sie waren für Menschen eingerichtet worden, deren Häuser unbewohnbar waren.
Massiver Starkregen hatte am ersten Augustwochenende vor allem in den Gemeinden Reinhardshagen, Trendelburg und Wesertal sowie in den Städten Hofgeismar und Bad Karlshafen enorme Schäden angerichtet. Alleine in der am stärksten betroffenen Kommune Trendelburg-Gottsbüren wurden rund 60 Wohnhäuser beschädigt.
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