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Hintergrund: Etwas mehr Geld im Alter? Rentenerhöhung fällt niedrig aus

Hintergrund

Etwas mehr Geld im Alter? Rentenerhöhung fällt niedrig aus

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    Mitte November 2013 klang die Prognose der Bundesregierung für die Rentner noch etwas rosiger. Gut zwei Prozent mehr Rente in West wie in Ost ab dem 1. Juli 2014, hieß es in einem Regierungsbericht. Genauere Zahlen würden im März 2014 präsentiert.

    Letzte Woche war es so weit: Die Rentenerhöhung fällt zumindest im Westen (sprich: alte Bundesländer) mit 1,67 Prozent wieder einmal niedriger aus als erwartet. Die Berechnung eines solchen Wertes birgt stets Überraschungen, dabei folgt sie klaren, wenn auch für Laien recht komplizierten Regeln:

    Wer legt die Höhe der Rentenanpassung fest?

    Für die entsprechende Verordnung ist die Bundesregierung zuständig. Der Bundesrat muss ihr zustimmen.

    Wie hoch ist sie 2014?

    Die Renten steigen zum 1. Juli in den alten Bundesländern um 1,67, in den neuen um 2,53 Prozent. Der aktuelle Rentenwert erhöht sich damit in den alten Ländern von 28,14 auf 28,61 Euro, in den neuen von 25,74 auf 26,39 Euro.

    Was ist der Rentenwert?

    Der Rentenwert ist der Wert eines sogenannten Entgeltpunktes, den ein durchschnittlich verdienender Beitragszahler jährlich für seine künftige Rente gutgeschrieben bekommt. Je mehr Entgeltpunkte, desto höher ist die Rente.

    Wie wird die Höhe der Rentenanpassung berechnet?

    Dafür gibt es im Sozialgesetzbuch die Rentenanpassungsformel. Sie orientiert sich an der Entwicklung der Bruttolöhne, differenziert nach alten und neuen Bundesländern. Zusätzlich werden die Veränderungen des Beitragssatzes und das zahlenmäßige Verhältnis zwischen Beitragszahlern und Rentnern (Nachhaltigkeitsfaktor) berücksichtigt.

    Wie wirkt sich die Entwicklung der Bruttolöhne aus?

    Steigen die Löhne und Gehälter, folgen die Renten im darauffolgenden Jahr nach. Bei einem Lohnrückgang sind Rentenkürzungen aber gesetzlich ausgeschlossen – es gibt dann Nullrunden. Sie werden allerdings in Jahren mit positiven Rentenanpassungen teilweise verrechnet.

    Das ist im Westen auch in diesem Jahr nochmals der Fall. Seit 2007 werden hier nicht vollzogene Rentenkürzungen aus den Jahren 2004 bis 2006 und dem Jahr 2010 nachgeholt. Im Osten Deutschlands wurde dieser Nachholfaktor bereits bis 2012 abgearbeitet.

    Wann wird die Veränderung des Beitragssatzes berücksichtigt?

    Ein sinkender Beitragssatz wirkt sich erst im Folgejahr positiv, ein steigender Beitragssatz hingegen dämpfend auf die Rentenanpassung aus. Weil zum 1. Januar 2013 der Beitrag von 19,6 auf 18,9 Prozent gesenkt wurde, ist in der Berechnung für die Rentenhöhe 2014 ein Aufschlag von 0,92 Prozentpunkten enthalten.

    Schon jetzt ist absehbar, dass es diesen Steigerungsfaktor im Jahr 2015 nicht geben wird, weil die ursprünglich rechnerisch zum 1. Januar 2014 mögliche Beitragssenkung zugunsten der Finanzierung von Mütterrente und Rente mit 63 verhindert wurde.

    Welche Bedeutung hat der Nachhaltigkeitsfaktor?

    Durch den Nachhaltigkeitsfaktor werden Veränderungen im zahlenmäßigen Verhältnis von Rentenbeziehern zu Beitragszahlern berücksichtigt. Nimmt die Zahl der Beitragszahler im Vergleich zur Zahl der Rentner ab, wirkt sich dies bei der Rentenanpassung dämpfend aus. In diesem Jahr dämpft der Nachhaltigkeitsfaktor die Anpassung mit 0,19 Prozentpunkten.

    Wie kommen dann 2014 die 1,67 Prozent Plus für die Rentner im Westen und 2,53 Prozent im Osten zustande?

    Die Lohnentwicklung wirkt sich im Westen mit 1,38 Prozentpunkten (Ost: 1,78) aus. Die Senkung des Beitrags bedeutet ein Plus von 0,92, der Nachhaltigkeitsfaktor nimmt wieder 0,19 weg (jeweils West und Ost). Und im Westen reduziert sich das durch den Nachholfaktor nochmals um 0,46 Punkte. Wer genau nachrechnet, bemerkt das Fehlen von jeweils noch 0,02 Punkten Plus, die noch irgendwo in der Rentenformel versteckt sind.

    Was bedeutet das nun konkret?

    Wer im Westen bisher 1000 Euro gesetzliche Rente bezieht, bekommt ab dem 1. Juli 2014 dann 1016,70 Euro. Lag die Rente bisher bei 700 Euro, beträgt das Plus 11,69 Euro. Bei 1800 Euro Rente werden 30,06 Euro draufgelegt.

    Was ist mit den Beamten?

    Deren Pension erhöht sich entsprechend der jeweiligen Anpassung der Beamtengehälter. Experten betonen immer wieder, dass ein direkter Vergleich zwischen gesetzlicher Rente und Beamtenpension aufgrund unterschiedlicher Berechnungsgrundlagen äußerst schwierig ist.

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