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Heizungsgesetz: Warten auf Wärmepumpen wird zur Bremse für die Energiewende

Heizungsgesetz

Warten auf Wärmepumpen wird zur Bremse für die Energiewende

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    Wärmepumpen sind stark nachgefragt – und die Energiewende wird ausgebremst.
    Wärmepumpen sind stark nachgefragt – und die Energiewende wird ausgebremst. Foto: Silas Stein, dpa

    In einem Monat ist es so weit. Dann will das Regierungsbündnis im Bundestag das Gebäudeenergiegesetz beschließen. „Zweck dieses Gesetzes ist ein möglichst sparsamer Einsatz von Energie in Gebäuden einschließlich einer zunehmenden Nutzung erneuerbarer Energien zur Erzeugung von Wärme, Kälte und Strom für den Gebäudebetrieb“, hat sich die Ampel-Koalition als Ziel gesetzt – das aber weit verfehlt werden könnte. Denn selbst da, wo es an gutem Willen nicht mangelt, kann die Umsetzung des Heizungsgesetzes an der Praxis scheitern, wie das Beispiel Wärmepumpe zeigt. Sie ist als zentraler Baustein in der Energiewende-Strategie von Klimaminister Robert Habeck (Grüne) nur schwer zu bekommen. Die Wartezeit beträgt nach Angaben des Bundesverbandes

    Es kann zwar schneller gehen, wie BWP-Geschäftsführerin Katja Weinhold unserer Redaktion sagte. Wenn der zuständige Installateur etwa viele Anlagen auf Lager habe oder es sich um eine weniger stark nachgefragte Technologie handele, seien Fristen von einem Monat möglich. Anderseits gebe es Fälle, bei denen Kunden anderthalb Jahre warten müssten.

    Sechs Millionen Wärmepumpen bis 2030

    Das Marktforschungsinstitut EUPD Research hat 1044 Installationsbetriebe mit unterschiedlichen Spezialisierungen befragt. Das Ergebnis sei, "dass die Wartezeiten bis zur Installation bei besonders nachgefragten Technologien teilweise neun Monate überschreiten können". Der Grund dafür ist an sich kein schlechter. Die Energiewende im Heimbereich hat in Deutschland laut EUPD zu einem erheblichen Wachstum der Märkte für erneuerbare Technologien geführt, in den Betrieben sorgt das für volle Auftragsbücher. Demnach verzeichnete der Heizungswärmepumpenmarkt einen deutlichen Anstieg von 154.000 installierten Anlagen im Jahr 2021 auf 236.000 Anlagen im Jahr 2022. 

    Die Kehrseite der Medaille ist, dass diese Nachfragesteigerung ein Grund für die aktuellen Lieferengpässe ist. Entspannung ist nicht in Sicht, denn für einen Erfolg der Energiewende braucht es deutlich mehr Geräte. Habecks Vorgänger Peter Altmaier (CDU) gab beim Wirtschaftsforschungsunternehmen Prognos eine Analyse des Strombedarfs im Jahr 2030 in Auftrag. Um den zu decken, braucht es bis dahin neben anderen Technologien sechs Millionen Wärmepumpen.

    Das Prognos-Institut erwartet ab Mitte des Jahrzehnts steigenden Stromverbrauch in Deutschland, bedingt durch steigende Zahlen von Elektroautos und Wärmepumpen sowie durch den Strombedarf für die Herstellung von Wasserstoff.
    Das Prognos-Institut erwartet ab Mitte des Jahrzehnts steigenden Stromverbrauch in Deutschland, bedingt durch steigende Zahlen von Elektroautos und Wärmepumpen sowie durch den Strombedarf für die Herstellung von Wasserstoff. Foto: Jan Woitas, dpa

    Wer wartet die Wärmepumpe?

    Wenn die Wärmepumpe endlich installiert wurde, ist die Geschichte noch nicht vorbei. Wartung und Instandhaltung stehen an, diese Arbeiten darf laut Heizungsgesetz nur ausführen, wer „Fachkenntnisse und Fertigkeiten besitzt“. Angesichts des Facharbeitermangels könnte das schwierig werden. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion will von der Regierung in einer kleinen Anfrage wissen, wie sie sicherstellen will, dass die entsprechenden Berufsgruppen „über die erforderlichen Kenntnisse für die Betriebsprüfungen von Wärmepumpen verfügen“. 

    CDU-Vize Andreas Jung – er ist auch Sprecher der Unionsfraktion für Klimaschutz und Energie – plädierte vor diesem Hintergrund erneut für einen breiten „überparteilichen Konsens zur Wärmewende von Bund, Ländern und Kommunen“. Der sei erreichbar, wenn die Ampel „ihren Rucksack der Überregulierung“ abwerfe. Derzeit stimme die Reihenfolge nicht und vieles stehe nur auf dem Papier. „Es muss jetzt inhaltlich zusammengebracht werden – und zwar so, dass es auch wirklich in die Häuser kommen kann“, sagte Jung. Die Anfrage seiner Fraktion zeige: „In all diesen Bereichen sind erhebliche Fragen zu den gesetzlichen Grundlagen und zur praktischen Umsetzung offen.“

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