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Heizungsgesetz gestoppt: Beschluss erst nach Sommerpause

Heizungsgesetz

Koalition will Heizungsgesetz erst nach Sommerpause beschließen

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    Das Heizungsgesetz soll erst nach der Sommerpause auf die Tagesordnung des Bundestages kommen.
    Das Heizungsgesetz soll erst nach der Sommerpause auf die Tagesordnung des Bundestages kommen. Foto: Marcus Brandt, dpa (Symbolbild)

    SPD, Grüne und FDP hatten lange um einen Kompromiss beim Heizungsgesetz gerungen. Eigentlich sollte das Vorhaben noch in dieser Woche vor der Sommerpause im Bundestag beschlossen werden. Doch das Bundesverfassungsgericht hat das Heizungsgesetz erst einmal gestoppt. Nun will die Ampelkoalition das Heizungsgesetz erst nach der Sommerpause beschließen.

    Die Koalitionsfraktionen wollen für die nächste reguläre Sitzungswoche Anfang September beantragen, die zweite und dritte Lesung des Gebäudeenergiegesetzes auf die Tagesordnung des Bundestages zu setzen, wie die Fraktionsvorsitzenden von SPD, Grünen und FDP am Donnerstag in Berlin mitteilten. Zuvor war noch im Raum gestanden, eine Sondersitzung während der Sommerpause abzuhalten.

    Heizungsgesetz: Bundesverfassungsgericht stoppte Vorhaben

    Das Bundesverfassungsgericht hatte das Vorhaben keine 48 Stunden vor dem eigentlich geplanten Parlamentsbeschluss zum Heizungsgesetz im Eilverfahren gestoppt. Die für diesen Freitagmorgen geplante zweite und dritte Lesung im Bundestag dürfe nicht in der laufenden Sitzungswoche stattfinden, teilte das höchste deutsche Gericht in Karlsruhe am Mittwochabend mit. Es machte Zweifel geltend, dass die Rechte der Abgeordneten in den Beratungen ausreichend gewahrt wurden.

    Der CDU-Abgeordnete Thomas Heilmann hatte eine einstweilige Anordnung beantragt, um dem Bundestag die abschließende Beratung und Abstimmung über das Gesetz zu untersagen, wenn der Gesetzentwurf den Abgeordneten nicht mindestens 14 Tage vorher schriftlich vorliegt – was nicht der Fall war. Laut Heilmann seien seine Rechte als Abgeordneter durch das Gesetzgebungsverfahren erheblich verletzt worden. "Die Ampel ruiniert die Wärmewende mit einem Last-Minute-Gesetzespaket und einem verfassungswidrigen Verfahren", warf er der Koalition vor. Wegen der maximal verkürzten Beratungen zur Gesetzesnovelle könne man keine konzeptionellen Schwächen des Gesetzespakets aufzeigen und ändern.

    Heizungsgesetz soll am 1. Januar 2024 in Kraft treten

    Am 1. Januar 2024 soll das Gebäudeenergiegesetz, das auch Heizungsgesetz genannt wird, in Kraft treten. Monatelang gab es harte Auseinandersetzungen innerhalb der Koalition wegen der geplanten Neuerungen. Insbesondere die FDP hatte grundlegende Nachbesserungen am ursprünglichen Gesetzentwurf verlangt. Noch vor der ersten Lesung im Bundestag vereinbarte die Ampel weitere Änderungen, die sie in teils vage formulierten "Leitplanken" festhielt. Das sehr ungewöhnliche Verfahren führte dazu, dass eine erste Expertenanhörung zu dem zu diesem Zeitpunkt schon veralteten ursprünglichen Gesetzentwurf stattfand.

    Im Kern sieht das Heizungsgesetz vor, dass Hausbesitzer mehr Zeit bekommen sollen für den Heizungstausch. Dieser soll ein wesentlicher Beitrag für mehr Klimaschutz im Gebäudesektor sein. (mit dpa)

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