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Heizungsgesetz: Heute fällt Entscheidung im Bundestag

Gebäudeenergiegesetz

Bundestag beschließt umstrittenes Heizungsgesetz

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    Der Bundestag entscheidet am Freitag über das Heizungsgesetz.
    Der Bundestag entscheidet am Freitag über das Heizungsgesetz. Foto: Marcus Brandt, dpa (Symbolbild)

    Lange haben SPD, Grüne und FDP um einen Kompromiss beim Heizungsgesetz gerungen, jetzt ist das Gebäudeenergiegesetz (GEG) beschlossen. Eigentlich sollte das Vorhaben bereits vor der Sommerpause im Bundestag beschlossen werden, doch dann hat es das Bundesverfassungsgericht keine 48 Stunden vor dem eigentlich geplanten Parlamentsbeschluss im Eilverfahren gestoppt. 

    Das Gebäudeenergiegesetz, das oft als Heizungsgesetz bezeichnet wird, zielt darauf ab, durch einen schrittweisen Austausch von Öl- und Gasheizungen das Heizen klimafreundlicher zu machen. Ende September muss das Gesetz noch durch den Bundesrat. 

    Bundestag entscheidet über Heizungsgesetz: So sehen die Pläne aus

    Am 1. Januar 2024 soll das Heizungsgesetz in Kraft treten. Im Kern sehen die Pläne vor, dass jede neu eingebaute Heizung zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden soll. Das Gesetz soll zunächst nur für Neubaugebiete gelten. Bestehende Heizungen sollen weiterlaufen und auch repariert werden können.

    Für bestehende Gebäude soll eine kommunale Wärmeplanung der Dreh- und Angelpunkt sein: Auf dieser Grundlage sollen Hausbesitzer entscheiden können, ob sie sich an ein Wärmenetz anschließen oder eine Wärmepumpe oder andere klimafreundlichere Heizung einbauen lassen. Die kommunale Wärmeplanung soll in Kommunen über 100.000 Einwohnern bis Mitte 2026 und für die restlichen bis Mitte 2028 erstellt werden.

    Heizungsgesetz sorgte für heftigen Streit

    Es hatte heftigen Streit über das Heizungsgesetz gegeben. Insbesondere die FDP hatte grundlegende Nachbesserungen am ursprünglichen Gesetzentwurf verlangt. Zuletzt legte das Wirtschaftsministerium eine neue Berechnung zur CO2-Einsparung vor. Demnach wird der Klimaschutzeffekt des Gesetzes geringer ausfallen als angenommen. Grund dafür sind die Änderungen im parlamentarischen Verfahren. Es wird davon ausgegangen, dass mit der neuen Fassung etwa drei Viertel der eigentlich geplanten Treibhausgasminderung bis 2030 möglich sind. Diese neue Schätzung basiert auf einer Berechnung des Öko-Instituts. (mit dpa)

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