Monatelang wurde diskutiert, jetzt sollen alle Details geklärt sein: Das neue Heizungsgesetz steht. Nachdem zuletzt sogenannte "Leitplanken" festgelegt wurden, entlang derer die letzten Fragen geklärt wurden, gab es jetzt einen "Durchbruch", wie es aus Kreisen der Grünen heißt. Das Verbot von Öl- und Gasheizungen wurde etwas aufgeweicht.
Vor der Sommerpause wird das neue GEG allerdings nicht verabschiedet. Das Bundesverfassungsgericht hat nach einem Eilantrag die für den 7. Juli geplante Abstimmung über das Gebäudeenergiegesetz verhindert.
Was besagen die Änderungen des Heizungsgesetzes?
Kommunale
In den "Leitplanken" wurde vereinbart, dass bis spätestens 2028 kommunale Wärmeplanungen vorhanden sein müssen. Und auch wenn das GEG bereits ab dem 1. Januar 2024 gelten soll - Hausbesitzer betrifft das also erst dann, wenn ihre Gemeinde und Landkreise eigene Wärmeplanungen verabschiedet haben.
Die Übergangsfristen für den Austausch von Heizungen sollen künftig also an die Wärmeplanung gekoppelt sein. Neu verhandelt wurde nun, dass größere Städte die Wärmeplanung schon bis 2026 aufgestellt haben sollen. Danach sind die Vorgaben des Heizungsgesetzes verpflichtend einzuhalten. Wer schon vorher umrüstet, kann die oben beschriebene zusätzliche Förderung von bis zu 20 Prozent erhalten.
Staatliche Förderungen
Bereits in der alten Fassung wurde eine Grundförderung für die Kosten einer klimafreundlichen Heizung von 30 Prozent festgelegt und zwar unabhängig vom Einkommen. Nun kommen der Tageschau zufolge noch weitere Förderungen hinzu.
Zum einen sollen Geringverdiener, die ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von 40.000 Euro haben, nochmal eine Förderung von 30 Prozent erhalten. Zum anderen soll es einen "Klima-Geschwindigkeitsbonus" bis zum Jahr 2028 geben, der für alle gilt, die früher als gesetzlich vorgeschrieben auf eine klimaneutrale Heizung umsteigen und mit dem sich bis zu 20 Prozent der Kosten zusätzlich fördern lassen. Ab 2028 soll diese Unterstützung dann alle zwei Jahre um drei Prozent sinken. Beide Boni seien miteinander kombinierbar. Zwar können so mehrere staatliche Förderungen in Anspruch genommen werden, insgesamt ist diese aber auf maximal 70 Prozent gedeckelt.
Gasheizungen
Die FDP setzte sich dafür ein, dass keine Technologien, wie etwa Wasserstoff ausgeschlossen werden dürfen und dabei bleibt es auch. Dem WDR zufolge müssen funktionierende Gasheizungen auch dann nicht ausgetauscht werden, wenn die kommunale Wärmeplanung kein Wasserstoffnetz umsetzt. Dann soll so umgerüstet werden, damit die Vorgabe erfüllt wird, dass die Heizung mit 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben wird. Gasheizungen, die zwischen 2024 und der Einführung des Wärmeplans neu eingebaut wurden, müssen dann ab 2029 mit mindestens 15 Prozent "grünen Gasen", wie Biogas oder Wasserstoff betrieben werden. 2035 soll der Anteil auf 30 Prozent und 2040 auf 60 Prozent steigen.
In den Leitplanken stand bereits fest, dass auch Gasheizungen eingebaut werden dürfen, wenn diese auf Wasserstoff umgerüstet werden können und eine kommunale Wärmeplanung vorliegt, die ein klimaneutrales Gasnetz anstrebt. Das soll auch für Neubauten außerhalb von Neubaugebieten gelten. In Neubaugebieten an sich soll das Heizungsgesetz aber ab 2024 gelten und so dürfen dort nur Heizungen eingebaut werden, die mindestens einen 65-Prozent-Anteil an Ökostrom haben.
Damit Wasserstoff eingesetzt werden kann, müssen die Netze umgebaut werden. Kommunen und Gasnetzbetreiber müssen sich dann gemeinsam auf Zwischenziele einigen.
Funktionierende Heizungen müssen erst einmal nicht ausgetauscht werden. Zudem dürfen alte Ölheizungen sowie Gasheizungen repariert werden. In Bayern kann übrigens ein Heizöl-Zuschuss beantragt werden.
Energieberatung
Wer ab 2024 eine neue Heizung einbaut, muss eine verpflichtende Energieberatung in Anspruch nehmen, damit Verbraucher über die Folgen und möglichen klimaschädlichen Auswirkungen der jeweilig gewählten Heizungsform Bescheid wissen, wie die Tageschau berichtet.
Umlage für Modernisierungsmaßnahmen
Die Kosten für den Austausch von Öl- und Gasheizungen sind teilweise sehr hoch. Bislang dürfen Vermieter bei Modernisierungsmaßnahmen maximal acht Prozent der Kosten auf die Mieter umlegen. Laut der Deutschen Presse-Agentur (dpa) wurde im neuen GEG die Umlage nun auf zehn Prozent erhöht, allerdings nur dann, wenn der Vermieter eine staatliche Förderung in Anspruch nimmt. So sollen Vermieter einen Anreiz bekommen, klimafreundliche Heizungen einzubauen. Dem WDR zufolge wirkt sich das auch positiv für die Mieter aus, da die Förderung in Gänze weitergegeben werden soll, sodass die Mieterhöhung dann geringer ausfällt als ohne Förderung.
Weiterhin soll die sogenannte Kappungsgrenze gesenkt werden. Die Jahresmiete darf sich durch eine neue Heizung maximal um 50 Cent pro Quadratmeter erhöhen, wie der WDR mitteilt. Bis jetzt liegt die Grenze innerhalb von sechs Jahren bei höchstens drei Euro je Quadratmeter.
Wann tritt das Heizungsgesetz in Kraft?
Geplant war die Abstimmung über die Novelle des GEG eigentlich noch vor der parlamentarischen Sommerpause. Durch einen Antrag der CDU wurde der Plan jedoch gekippt - das Bundesverfassungsgericht hat die Abstimmung verboten. Das der Bundestag nun zu einer Sondersitzung in der Sommerpause zusammenkommt, gilt als unwahrscheinlich.
Übrigens: Für Ölheizungen gibt es einige Alternativen, etwa eine Wärmepumpe. Außerdem sollten Heizungen nicht zu früh abgeschaltet werden. Und auch die Heizung über Nacht auszuschalten, kann finanziell einen Unterschied machen. Um Geld zu sparen, ist es zudem ratsam, regelmäßig die Heizung zu putzen und auch der Plastik-Stift auf dem Thermostat kann den ein oder anderen Euro einsparen.