Nach langem Hin und Her haben SPD, Grüne und FDP einen Kompromiss beim Heizungsgesetz gefunden. Der Bundestag hat das Gebäudeenergiegesetz, wie es offiziell heißt, bereits vor drei Wochen beschlossen. Nun hat auch der Bundesrat dem Gesetz zugestimmt. Ein Antrag Bayerns, den Vermittlungsausschuss zwischen Bundestag und Bundesrat anzurufen, fand keine Mehrheit.
Heizungsgesetz passiert Bundesrat: So sehen die Pläne aus
Das Heizungsgesetz zielt darauf ab, durch einen schrittweisen Austausch von Öl- und Gasheizungen das Heizen klimafreundlicher zu machen. Es sieht vor, dass künftig jede neu eingebaute Heizung mit 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben werden soll. Anfang 2024 soll das Gesetz in Kraft treten – jedoch erst einmal nur für Neubaugebiete gelten. Bestehende Heizungen sollen weiterlaufen und auch repariert werden können.
Für bestehende Gebäude soll eine kommunale Wärmeplanung der Dreh- und Angelpunkt sein: Auf dieser Grundlage sollen Hausbesitzer entscheiden können, ob sie sich an ein Wärmenetz anschließen oder eine Wärmepumpe oder andere klimafreundlichere Heizung einbauen lassen. Die kommunale Wärmeplanung soll in Kommunen über 100.000 Einwohnern bis Mitte 2026 und für die restlichen bis Mitte 2028 erstellt werden.
Heizungsgesetz sorgte für heftigen Streit
Es hatte heftigen Streit über das Heizungsgesetz gegeben. Insbesondere die FDP hatte grundlegende Nachbesserungen am ursprünglichen Gesetzentwurf verlangt. Zuletzt legte das Wirtschaftsministerium eine neue Berechnung zur CO-Einsparung vor. Demnach wird der Klimaschutzeffekt des Gesetzes geringer ausfallen als angenommen. Grund dafür sind die Änderungen im parlamentarischen Verfahren. Es wird davon ausgegangen, dass mit der neuen Fassung etwa drei Viertel der eigentlich geplanten Treibhausgasminderung bis 2030 möglich sind. Diese neue Schätzung basiert auf einer Berechnung des Öko-Instituts. (mit dpa)