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Haushaltspolitik: Und plötzlich fehlen der Regierung 60 Milliarden Euro

Haushaltspolitik

Und plötzlich fehlen der Regierung 60 Milliarden Euro

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    Christian Lindner, Olaf Scholz und Robert Habeck (von rechts) haben ein Problem mit ihren Finanzen.
    Christian Lindner, Olaf Scholz und Robert Habeck (von rechts) haben ein Problem mit ihren Finanzen. Foto: Kay Nietfeld, dpa

    Die Bundesregierung darf 60 Milliarden Euro, die ursprünglich für die Bewältigung der Corona-Folgen gedacht waren, nicht nutzen, um damit die Förderung von Energieeffizienz und Klimaschutz zu finanzieren. Das Bundesverfassungsgericht hat diesen Buchhaltungstrick und damit den ganzen Nachtragshaushalt 2021 am Mittwoch für verfassungswidrig erklärt. Vereinfacht gesagt: Eine Regierung verstößt gegen das Grundgesetz, wenn sie genehmigte Gelder rückwirkend für neue Zwecke umetikettiert. Das Urteil hat nicht nur massive Auswirkungen auf die künftige Haushaltspraxis von Bund und Ländern, der Koalition fehlt damit auch auf einen Schlag eine gewaltige Summe, die längst verplant war. 

    Blamage für Christian Lindner, Hiobsbotschaft für Robert Habeck

    Das Geld müsse nun "durch den Haushaltsgeber anderweitig kompensiert werden", heißt es in der Urteilsbegründung. Bedeutet: Der Staat muss woanders sparen – oder Steuern erhöhen. Finanzminister Christian Lindner verhängte als erste Reaktion eine sofortige Ausgabensperre für den Klima- und Transformationsfonds. Die Richter haben nicht nur den fürs Geld zuständigen FDP-Chef blamiert, sondern auch Bundeskanzler Olaf Scholz. Denn dieser hatte das nun für rechtswidrig erklärte Prozedere in seiner Zeit als Finanzminister vorbereitet. Akut ist das Urteil aber vor allem eine Hiobsbotschaft für Wirtschaftsminister Robert Habeck.

    Denn die Milliarden fehlen in erster Linie für seine Energiewende. Der Grünen-Politiker betonte in einer ebenso kurzfristig anberaumten, wie kurzen gemeinsamen Pressekonferenz mit Scholz und Lindner, alle bereits eingegangen Zahlungsverpflichtungen würden eingehalten. Er musste aber auch einräumen, dass vorerst kein weiteres Geld fließen kann – etwa zur Förderung der Energieeffizienz in Gebäuden, der Elektromobilität oder des Ausbaus von kommunalen Fernwärmenetzen. 

    Für die 60 Milliarden Euro, die im Feuer stehen, hatte die Ampelkoalition eine – in akuten Krisensituationen rechtlich zulässige – Ausnahme von der Schuldenbremse gemacht. Eine nachträgliche Umschichtung dieses Geldes hätte deshalb schlüssig begründet werden müssen. Das ist aus Sicht des Verfassungsgerichts allerdings nicht geschehen. Karlsruhe hat damit auch perspektivisch klargemacht, dass die Umgehung der staatlich festgeschriebenen, aber durchaus umstrittenen Schuldenbremse nur unter strengen Bedingungen legal ist. 

    CSU-Landesgruppenchef Dobrindt spricht von "gigantischer Klatsche"

    Auch hinter den Haushaltsberatungen für das kommende Jahr, die eigentlich an diesem Donnerstag im Bundestag in die entscheidende Runde gehen sollten, stehen jetzt unzählige Fragezeichen. Es ist ein bitterer Tag für die Bundesregierung, die ohnehin mit dem Rücken zur Wand steht. Die Union, die in Karlsruhe geklagt hatte, triumphiert. Während sie von einer "gigantischen Klatsche" (CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt) oder einem "Desaster mit Ansage" (Bayerns Ministerpräsident Markus Söder) spricht, bemüht sich der Kanzler um Gelassenheit, als er wenige Stunden nach dem Richterspruch Rede und Antwort im Bundestag stehen muss. Diese Regierungsbefragung war unabhängig vom Karlsruher Urteil terminiert gewesen. 

    Scholz geht davon aus, dass die Haushaltsberatungen für 2024 wie geplant weitergeführt werden. An diesem Donnerstag steht die "Bereinigungssitzung" im Bundestag an. Das spontan aufgerissene Finanzloch wird viele Posten infrage stellen. 

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