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Ampel will für 2023 Nachtragshaushalt einbringen und Schuldenbremse aussetzen

Haushalt

Ampel will für 2023 Schuldenbremse aussetzen

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    Finanzminister Christian Lindner gab bekannt, dass die Koalition einen Nachtragshaushalt einbringen will.
    Finanzminister Christian Lindner gab bekannt, dass die Koalition einen Nachtragshaushalt einbringen will. Foto: Kay Nietfeld, dpa

    Wegen des Karlsruher Haushaltsurteils will die Ampelkoalition für dieses Jahr einen Nachtragshaushalt einbringen. So sollten Kredite für die bereits ausgezahlten Energiepreisbremsen nachträglich rechtlich abgesichert werden, sagte Finanzminister Christian Lindner (FDP) am Donnerstag in Berlin. Am kommenden Mittwoch will er in Absprache mit Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) und Vizekanzler Robert Habeck (Grüne) dem Kabinett den Entwurf vorlegen.

    Zudem will die Koalition die die Ausnahmeregelung der Schuldenbremse nutzen. Die Bundesregierung werde dem Bundestag vorschlagen, eine außergewöhnliche Notlage zu beschließen, sagte eine Sprecherin von Lindner. Eine Notlage ist laut Artikel 115 des Grundgesetzes vorgesehen "im Falle von Naturkatastrophen oder außergewöhnlichen Notsituationen, die sich der Kontrolle des Staates entziehen und die staatliche Finanzlage erheblich beeinträchtigen". Zur Begründung einer solchen Notlage könnte der Bund nach Auffassung von Sachverständigen argumentieren, dass die Folgen der Energiekrise Anfang 2023 noch spürbar waren.

    Lindner kündigt Nachtragshaushalt für 2023 an

    "Ich betrachte es als meine Aufgabe jetzt reinen Tisch zu machen. Wir können erst dann wieder über das Jahr 2024 und die nächsten Jahre sprechen, wenn wir einen verfassungsrechtlich gesicherten Zustand haben", so Lindner in einem Pressestatement. Man werde die Ausgaben, insbesondere für die Strom- und Gaspreisbremse, auf eine "verfassungsrechtlich gesicherte Grundlage stellen". Dazu bedürfe es des Nachtragshaushalts.

    Bundeshaushalt 2024 liegt nach Urteil des Bundesverfassungsgerichts auf Eis

    Hintergrund dieser Entscheidung ist das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das die Umschichtung der Mittel im Haushalt von 2021 für verfassungswidrig erklärte. Die Folge ist, dass eingeplante Kredite von 60 Milliarden Euro nicht für den Klimaschutz verwendet werden dürfen. Die Richter entschieden auch, dass sich der Staat Notlagenkredite nicht für spätere Jahre auf Vorrat zurücklegen darf. Dies hat zur Folge, dass weitere Milliardensummen für Zukunftsvorhaben gefährdet sind. Aus diesem Grund liegt der Bundeshaushalt 2024 vorerst auf Eis.

    Den für die kommende Woche geplanten Haushaltsbeschluss im Bundestag haben die Ampel-Fraktionen von SPD, Grünen und FDP abgesagt. Einen Abschluss vor Jahresende haben sie aber noch nicht ganz aufgegeben. Es gebe die Möglichkeit von Fristverkürzungen und Sondersitzungen, heißt es in der Koalition. Scholz betonte am Mittwochabend, er rechne mit einem zügigen und sehr zeitnahen Abschluss. (mit dpa)

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